Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüchen
aufgrund von Behandlungsfehlern und/oder Aufklärungsverstößen auf
allen medizinischen Fachgebieten, insbesondere auch auf dem Gebiet
der Geburtshilfe (Geburtsschäden).
Zum Erfolg unseres Tätigkeitsschwerpunktes tragen fundiertes medizinisches
Fachwissen und die Kooperation mit hochqualifizierten Medizinern verschiedener Fachrichtungen bei.
Eine Vielzahl von uns erstrittener, teilweise veröffentlichter und richtungsweisender
Urteile beweisen die erzielten Erfolge und die hohe Qualität unserer Arbeit.
Verkehrsrecht
Vertretung in Bußgeldverfahren wegen aller Verkehrsverstöße Unfallschadensregulierung (Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
etc.)
Für uns ist es wichtig, aber auch selbstverständlich, auf Ihre Belange individuell
einzugehen. Neben der rechtlichen Beratung nehmen wir uns daher auch
der persönlichen und sozialen Probleme an, welche mit dem Schadensfall
einhergehen. Jedes Mandat betreut Rechtsanwalt Friedrich Raab von der
Erstberatung bis zum Abschluss persönlich.
Rechtsanwalt Friedrich Raab ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft
Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V., Mitglied im Arbeitskreis Kunstfehler in der
Geburtshilfe e.V. (AKG), dem Verein Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. und
diversen anderen Arbeitsgemeinschaften und Vereinen.
Unsere Kanzlei liegt im Zentrum von Nürnberg direkt neben der Lorenzkirche
(im Haus Küchen-Lösch)
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 0911 - 268226
Unser Leistungsprofil können Sie auf unserer Homepage abrufen. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Interesse. www.friedrich-raab.de