Arbeitsschwerpunkt: Familienrecht
Beim Familienrecht geht es u.a. um Fragen zu Eheverträgen, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinn, Vaterschaftsfeststellung, Schutz vor häuslicher Gewalt.
Das Familienrecht ist im Jahre 2009 in wesentlichen Bereichen geändert worden. Nach der Unterhaltsrechtsreform 2008 sind Neuregelungen beim Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich sowie im Familienverfahrensrecht in Kraft getreten.
Rechtsanwalt Heinrich Hansen hat sich während seiner früheren Tätigkeit als Richter mehr als 20 Jahre lang speziell mit dem Familienrecht befasst und wird Sie kompetent beraten und in Gerichtsverfahren vertreten.
Rechtsanwalt Sven Hansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und intensiv auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts tätig.
Seine Tätigkeit umfasst zum Einen Rechtsfragen des klassischen Bankgeschäfts (u.a. Darlehen, Girovertrag, Kredit, Kreditkündigung, Restschuldversicherung, Saldo, Sparbuch, Überziehungszinsen, Widerrufsrecht), zum Anderen auch das Leasingrecht.
Rechtsanwalt Hansen bearbeitet im Weiteren das Kapitalanlagerecht, z.B. Fälle zu den aus der Tagespresse bekannten verdeckten Rückvergütungen (sog. Kick-Backs) und zu fehlerhafter Beratung bei risikoreichen Anlagestrategien (u.a. Zertifikate, SWAP-Geschäfte, geschlossene Immobilienfonds).
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Sven Hansen liegen in den Gebieten des Immobilienrechts, Miet- und Pachtrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.
Rechtsanwalt Sven Hansen ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Weitere Arbeitsschwerpunkte liegen im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.
Regelmäßige Fortbildungen sind Teil der Arbeitsphilosophie, um eine hohe Qualität anwaltlicher Beratung gewährleisten zu können.