
Rechtsanwalt Dr. Heinrich F. Schaefer-Drinhausen
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Ich freue mich, Sie auf meinem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen. In folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:
- Fachanwalt für Steuerrecht
AfA, Steuererklärung, Arbeitszimmer, Einkommensteuer, Einspruch, Fahrtkosten, Gewerbesteuer, Säumniszuschlag, Sonderausgaben, Steuerbescheid, Umsatzsteuer, Steuerstrafrecht, Steuerverfahrensrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsrecht
- Erbrecht
Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis …
- Wettbewerbsrecht
Unzulässige Werbung, unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsbeschränkungen, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung …
- Markenrecht
Abmahnung, Copyright, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Lizenzvertrag, Markenarten, Namensrecht, Verwertung, Wettbewerbsrecht …
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Kanzleiprofil
Die Sozietät hat ihren traditionellen Schwerpunkt im Gesellschafts- und Steuerrecht und der Konzeption von Kapitalanlagemodellen, insbesondere für Hotel-, Film-, Wohn- und Gewerbeimmobilienfonds ihre ersten Schwerpunkte.
Nach und nach kamen Bereiche des Wettbewerbsrechtes sowie des Marken- und Verlagsrechtes, insbesondere auch das Recht der ausübenden Künstler hinzu. Die Sozietät übernahm die gesamte rechtliche und steuerliche Beratung international bekannter Super-Stars wie auch diverser nationaler reproduzierender Künstler und Autoren.
In der Kanzlei liegen heute neben den traditionellen Schwerpunkten auch gewichtige Anteile der täglichen Arbeit im allgemeinen und speziellen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht für eine überregionale Mandantenschaft, zu denen Firmeninhaber und Führungskräfte sowie Gesellschafter von mittelständischen Unternehmen gehören.
Des Weiteren verhandelt die Sozietät - in der Regel gemeinsam mit den laufend tätigen Beratern - mit Finanzbehörden aller Ebenen, insbesondere anlässlich angeordneter Betriebsprüfungen und bei dem Erfordernis von Selbstanzeigen.
Die Sozietät vertritt Mandanten vor allen Gerichten – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes.
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