RECHTSANWÄLTE WEBER
Kanzlei
Seit 1996 bestehende, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Tätigkeitsschwerpunkte sind das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Gesellschafts- und das Arbeitsrecht sowie das allgemeine Wirtschaftsrecht für den Mittelstand.
Zu unseren Mandanten zählen bundesweit mehrere der deutschen Großbanken, vereinzelt Spezialkreditinstitute und Beteiligungsgesellschaften. Daneben betreuen wir mittelständische Unternehmen, Führungskräfte und vermögende Privatpersonen.
Im Bankrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei gerichtlichen Streitigkeiten aus dem gesamten Filialbankgeschäft, wie dem Kredit- und Sicherheitenwesen, dem Zahlungsverkehr, Kreditkartengeschäft und allen Formen der Kapitalanlage.
Wir beraten auch interdisziplinär bei Problemkrediten und Unternehmenssanierungen.
Im Bereich des Kapitalanlagerechts vertreten wir die Interessen von Banken, Initiatoren und des Vertriebs, sowie die vermögender Privatpersonen, nicht nur im Rahmen des Kapitalanlegerschutzes gerichtlich und außergerichtlich.
Im Gesellschaftsrecht begleiten wir von der Gesellschaftsgründung bis zur Liquidation sämtliche Fallkonstellationen aus dem Mittelstand beratend und bei Auseinandersetzungen.
Im Arbeitsrecht unterstützen wir die Geschäftsführung oder Personalabteilung bei allen Fragestellungen des individuellen Arbeitsrechts und bei personellen Umstrukturierungsmaßnahmen wie Massenentlassungen. Bei Führungskräften sind es neben den arbeits- und dienstvertraglichen Fragestellungen auch die Gestaltung und Verhandlung von Beteiligungen jeder Art.