Bewertungen von Gerhard Rahn
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Bewertungen
BS
von B. S. am 09.06.2023 um 14:01 Uhr
Cannabis Off Label verordnet als Ultima Ratio für
Allgemeine Rechtsberatung
Super, daß für den Klienten eine off Label Verordnung durchgesetzt werden konnte. In vielen Fällen ist Cannabis das mildeste und geeignetste Mittel, um die Folgen exzessiven Drogenabusus zu behandeln.
DK
von D. K. am 10.04.2023 um 14:17 Uhr
Anfrage
Allgemeine Rechtsberatung
Zeitnahe Rückmeldung, Mandat konnte aber leider aus Zeitgründen nicht angenommen werden.
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Bewertung.
MfG
RA Rahn
MfG
RA Rahn
EK
von E. K. am 22.03.2022 um 14:14 Uhr
Allgemein
Allgemeine Rechtsberatung
Ich finde die Posts immer sehr interessant und vor allem lehrreich in jeder Hinsicht.
Weiterhin viele Erfolge für Sie und Ihre Mandanten!
Weiterhin viele Erfolge für Sie und Ihre Mandanten!
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Vielen lieben Dank für die freundliche Bewertung
Ihr Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Ihr Rechtsanwalt Gerhard Rahn
GG
von G. G. am 28.08.2021 um 09:38 Uhr
Schnelle Antwort
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rahn hat einen ersten guten Eindruck hinterlassen und mich darin bestärkt, mein jetziges Schuldensanierungsunternehmen zu verlassen.
MP
von M. P. am 17.02.2020 um 11:53 Uhr
Immer gute Hinweise und Reaktionen...
Allgemeine Rechtsberatung
.... auf den sozialen Netzwerken. Gute Tipps und Informationen.
CN
von C. N. am 29.03.2018 um 00:43 Uhr
Alleinerziehende Mutter klagt für 3 Kinder gegen das Jobcenter (Th: Temporäre Bedarfsgemeinschaft)
Sozialrecht
Alleinerziehende Mutter klagt für 3 Kinder gegen das Jobcenter (Th: Temporäre Bedarfsgemeinschaft)
Bewertung vom 29.03.2018 | Rechtsgebiet : Sozialrecht
Nach knapp 2 Jahren seit Einreichung der 3 Klagen war die heutige Gerichtsverhandlung ein voller Erfolg. Das Jobcenter bescheidet neu und verpflichtet sich zur Nachzahlung in 4-stelliger Höhe. Ich kann es noch nicht fassen, daß die Sachen so einen guten Ausgang gefunden haben. Ohne einen starken Anwalt hätte ich schon lang aufgegeben.
Vielen Dank an Herrn Rahn!
Bewertung vom 29.03.2018 | Rechtsgebiet : Sozialrecht
Nach knapp 2 Jahren seit Einreichung der 3 Klagen war die heutige Gerichtsverhandlung ein voller Erfolg. Das Jobcenter bescheidet neu und verpflichtet sich zur Nachzahlung in 4-stelliger Höhe. Ich kann es noch nicht fassen, daß die Sachen so einen guten Ausgang gefunden haben. Ohne einen starken Anwalt hätte ich schon lang aufgegeben.
Vielen Dank an Herrn Rahn!
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Wir haben uns alle mit Ihnen gefreut! Beste Grüsse und weiterhin alles Gute, Ihr Gerhard Rahn
DW
von D. W. am 14.12.2016 um 18:34 Uhr
Unterkunftskosten für Hartz-IV- Empfänger
Allgemeine Rechtsberatung
Ich war mit der Beratung sehr zufrieden und kann ihn deshalb weiterempfehlen. Im Gegensatz zu manch anderen Anwälten,hat er mir kluge Auskünfte gegeben, die für mich sehr hilfreich waren und mich vor unnötigen Kosten bewahrt haben, weil meine beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg hatte.
TE
von T. E. am 24.11.2016 um 18:00 Uhr
Widerspruch wegen Ablehnung Erstausstattung.
Sozialrecht
Ich kann Herrn RA Rahn nur empfehlen.
Ich wurde kompetent beraten.
Ich wurde kompetent beraten.
CB
von C. B. am 10.02.2016 um 16:59 Uhr
Widerspruch gegen unberechtigte Forderung des Jobcenters
Sozialrecht
Sehr Kompetente und freundliche Beratung. In der Kanzlei sind einige Anwälte tätig. Uns hat Herr Christian von Schönermark beraten und vertreten.
Zu unseren gunsten, sehr erfolgreich. Vielen Dank!!!
Zu unseren gunsten, sehr erfolgreich. Vielen Dank!!!
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Wir freuen uns, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Vielen Dank für Ihre Bewertung und weiterhin alles Gute! Gerhard Rahn
RG
von R. G. am 21.01.2016 um 13:09 Uhr
Widerspruch gegen Jobcenter.
Sozialrecht
Ich kann Herrn RA Rahn nur empfehlen. Ich habe sofort einen Termin bekommen und wurde fachgerecht und kompetent beraten.
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
So soll es sein! Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte, beste Grüsse aus Dresden! Ihr Gerhard Rahn