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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

TT

von T. T. am 11.10.2023 um 11:55 Uhr

Sehr gute und kompetente Rechtsanwältin
Internationales Recht
Frau Bocklage überzeugte mich durch ihr sehr gutes Fachwissen, das Sie zudem sehr sicher und gekonnt in der Praxis einsetzte und mich vor einem hohen Zwangsgeld bewahrte. Gerne bestätige ich ihr eine hohe Sachkompetenz.
AJ

von A. J. am 28.09.2023 um 11:30 Uhr

Sehr zu empfehlen
Allgemeines Vertragsrecht
Frau Bocklage ist eine sehr kompetente Rechtsanwältin. Mögliche Probleme erkennt Sie vorab. Habe mich bestens beraten und vertreten gefühlt. Ich kann Frau Bocklage nur empfehlen.
AJ

von A. J. am 18.03.2023 um 07:24 Uhr

absolut zu empfehlen
Allgemeines Vertragsrecht
Frau Bocklage hat mich in einer gerichtlichen Angelegenheit vertreten und ich bin vollends zufrieden. Sie arbeitet zielführend und vorausschauend. Ich würde Sie immer wieder beauftragen.
LD

von L. D. am 09.01.2023 um 12:56 Uhr

Zwangsvollstreckung Ausland
Internationales Recht
Frau Bocklage wurde mit einer Zwangsvollstreckung im Ausland betraut. Die Causa wurde zur vollsten Zufriedenheit abgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit Frau Bocklage habe ich als sehr unkompliziert empfunden. Die Kanzlei arbeitet schnell und effizient. Positiv fand ich auch, dass wir alles digital erledigen konnten.
TT

von T. T. am 18.11.2022 um 11:56 Uhr

Europarecht
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bocklage ist eine sehr kompetente Rechtsanwältin die die juristischen Feinheiten sehr gut erklären kann.
SR

von S. R. am 08.11.2022 um 14:25 Uhr

Klagevertretung
Zivilrecht
Frau Bocklage hat meinen Bruder und mich in einer Zivilklage vertreten und hierbei häufig zwischenmenschliche Defizite an den Tag gelegt, die von unnötigen Missverständnissen bis zur Arbeitsverweigerung reichten.
Ihre Entlohnung wollte sie im Voraus und bei der abschließenden Rechnung kam es zu üblen Fehlern. Ein persönlicher Termin kam nie zustande und wurde von Ihr auch ausdrücklich nicht gewünscht.
Wir haben uns bei Frau Bocklage ausgesprochen unwohl gefühlt und können sie daher nicht empfehlen
Sehr geehrte Mandanten, leider haben Sie diese Bewertung veröffentlicht, bevor Sie Ihre Fragen bzgl. der Schlußrechnung (kein Vorschuß) geklärt hatten. (Der eine Mandant wusste von den Zahlungen des anderen Mandanten nichts.) Um einen persönlichen Termin bzgl. Ihrer Angelegenheit haben Sie nicht gebeten. Das lag vermutlich daran, dass Sie das Mandat während der Hochzeit der Corona-Pandemie erteilt haben? Die Kommunikation war allerdings äußerst schwerfällig, da Sie, lieber Mandant, weder zuarbeiten wollten, noch auf Anfragen meinerseits reagierten (Ausweichtaktik). Das hinterließ bei mir den Eindruck, dass die gegen Sie erhobene Klage durchaus berechtigt und eine Verteidigung in Ermangelung von Gegenargumenten keinen legitimen Zweck verfolgte. Als Organ der Rechtspflege vertrete ich meine Mandanten auch in diesem Sinne und lasse mich nicht instrumentalisieren. Ihr Unwohlsein in dieser Situation ist für mich daher durchaus verständlich.
CN

von C. N. am 12.04.2022 um 11:02 Uhr

Sie ist prima
Zwangsvollstreckungsrecht
Sie weiß, wie es läuft und was zu tun ist
TT

von T. T. am 19.10.2020 um 13:21 Uhr

Top Anwältin
Zwangsvollstreckungsrecht
TOP - Anwältin - mit Ihre ruhigen, beharrlichen Art und Ihrer fachlichen Kompetenz hat Sie meine Interessen gegen über dem Schuldner aus England ( Zwangsvollstreckung) erfolgreich vertreten.
Danke!
TD

von T. D. am 07.09.2020 um 12:00 Uhr

Freundliche Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Freundliche Beratung
AN

von A. N. am 01.03.2018 um 15:09 Uhr

Internationale Unterhaltsklage
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin leider sehr unzufrieden mit der Vertretung durch Frau Bocklage. Die Kommunikation war schleppend (zum Teil Funkstille von einem Jahr) und zum Teil unvollständig. Der Prozess ging auch verloren. Ich hatte nicht den Eindruck, dass sie sich tatsächlich einsetzte. Sehr schade, dass mein Anliegen dadurch abgeschmettert wurde und ich auf den Kosten sitzen blieb.
Sehr geehrte(r) A.N.,
ich nehme zur Kenntnis, dass Sie die Kommunikation (immerhin 57 Nachrichten an Sie) als sehr schleppend empfanden. Dies mag dem Umstand geschuldet sein, dass Auslandsvollstreckungen, insbesondere bei Einschaltung des Bundesamtes für Justiz, sehr langwierig sind und häufig scheinbar über viele Monate hinweg nichts passiert.
Letztendlich scheiterte die Vollstreckung gegen den im Auusland lebenden Unterhaltsschuldner nicht an schleppender oder unvollständiger Kommunikation, sondern war allein dem Umstand geschuldet, dass das englische Volstreckungsgericht die Vollsteckung unter Hinweis auf den ordre public ablehnte, da die Vaterschaft des Unterhaltsschulders nicht feststand. Mit freundlichen Grüßen Monique Bocklage