Rechtsanwalt Thomas Feil (Feil Rechtsanwälte)


Rechtsanwalt Thomas Feil
Rechtsanwalt Thomas Feil

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Probezeit, Urlaub …
  • Fachanwalt für IT-Recht
    Datenschutz, Rückgaberecht, Telekommunikationsrecht, Teledienstedatenschutzrecht, Netzbetreiber …
  • Internetrecht und Domainrecht
    Abmahnung, Signaturgesetz, Dialer, Domain, Forum, Online-Banking, Fernabsatzrecht, Jugendschutz, Linkverzeichnis, Markenrecht, Musiktauschbörse, Urheberrecht …
  • Markenrecht und Urheberrecht
    Abmahnung, Copyright, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Lizenzvertrag, Markenarten, Namensrecht, Verwertung, Wettbewerbsrecht …
  • Wettbewerbsrecht
    Unzulässige Werbung, unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsbeschränkungen, Abmahnung, Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung …


...Hinweis:
Damit Sie in meinem Büro in Hannover keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0511/473906-01.
Vielen Dank !


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.recht-freundlich.de

Rechtsanwalt Thomas Feil (Feil Rechtsanwälte) ist gelistet in Rechtsanwälte Hannover und Fachanwälte Hannover

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Rechtsanwalt Thomas Feil
Feil Rechtsanwälte

Georgsplatz 9
30159 Hannover

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0511/473906-01
Fax:
0511/473906-09

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Web:
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Thomas Feil:
  • Arbeitsrecht
  • IT-Recht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Thomas Feil:
  • EDV-Recht & IT/TK-Recht
  • Internetrecht & Domainrecht
  • Markenrecht & Urheberrecht
  • Vergaberecht
  • Wettbewerbsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 200,00 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.