Rechtsanwälte Müller (Zweigstelle Bremen-Überseestadt)


Rechtsanwälte Müller

Herzlich willkommen.

In unserem Hauptsitz in Lilienthal und in unserer Zweigstelle Bremen-Überseestadt beraten wir Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts.

Im Bereich des Verkehrsrechts werden unterschiedliche Angele- genheiten bearbeitet, wie z. B. die Schadensregulierung nach Verkehrsunfall, das Bußgeld- oder Verkehrsstrafverfahren oder Streitfragen rund um den Autokauf. Im Einzelnen:



  • Verkehrsunfall
    Hier steht die Schadensregulierung im Vordergrund. Dabei geht es in erster Linie um den Ersatz der anfallenden Reparaturkosten, aber auch Neuwagenersatz. Für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung des Ersatzfahrzeuges gilt es, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall durchzusetzen.
    Haben Sie Verletzungen erlitten, steht Ihnen regelmäßig ein Anspruch auf Schmerzensgeld, eventuell auch auf den Ausgleich des so genannten Haushaltsführungsschadens zu.
  • Verkehrsstrafsachen
    Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht und wurde beispielsweise der Unfallgegner hierdurch verletzt, wird regelmäßig ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung gegen Sie eingeleitet.
    Häufig geht es auch um den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr oder der Unfallflucht. Der so Beschuldigte sollte gegenüber den Ermittlungsbehörden von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und sich nicht zur Sache äußern, damit er sich nicht selbst belastet. Sofortige Kontaktaufnahme mit einem Verkehrsanwalt schützt davor, sich selbst zu belasten.
  • Bußgeldverfahren
    Die Anlässe für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens sind vielfältig. Aufgrund der Häufigkeit geht es überwiegend um Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Nichteinhaltung des erforderlichen Abstandes. Für Berufskraftfahrer geht es hingegen häufig um den Vorwurf der nichtordnungsgemäßen Ladungssicherung, der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts oder aber der zulässigen Lenk- und Ruhezeiten.
  • Streitigkeiten nach Autokauf
    Sie haben ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft und im Nachhinein Mängel festgestellt? In diesem Fall stehen Ihnen gegenüber dem Verkäufer Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Schadenersatz oder gar Rücktritt vom Kaufvertrag zu. Weigert sich der Verkäufer, den Mangel abzustellen, bzw. das mängelbehaftete Fahrzeug zurückzunehmen, sollte der Käufer einen Verkehrsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen. Die Ansprüche des Käufers werden dann konsequent durchgesetzt und zwar in der vom Gesetz vorgegebenen Reihenfolge und Frist.
    Gleiches gilt für die Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln von Leasingfahrzeugen.
  • Transportrecht
    Alle rechtlichen Fragestellungen, die Warentransporte betreffen …


Auf Ihren Besuch freuen sich:

Rechtsanwalt und Notar Jürgen Müller
Rechtsanwalt
und Notar Jürgen Müller
Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • 1952 in Bremen geboren
  • Versicherungskaufmann
  • Studium der Rechtswissenschaften Universität Hamburg
  • Referendarausbildung in Bremen
  • 1985 bis 1988 bei der Securitas Bremer Allgemeine Versicherungs AG
  • seit Dezember 1988 Rechtsanwalt
  • April 2004 Bestellung zum Notar
  • seit August 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rechtsanwältin Tabea Müller
Rechtsanwältin
Tabea Müller
  • 1981 in Bremen geboren
  • Studium der Rechtswissenschaften Universität Göttingen
  • Referendariat in Bremen
  • seit Juni 2009 Rechtsanwältin
  • Interessenschwerpunkt Verkehrsrecht



Rechtsanwälte Müller

Tatsache ist: Wir können nicht alles.

Müssen wir auch nicht! Die „Eier legende Wollmilchsau“ gibt es allenfalls im Märchen. Bei unserer anwaltlichen Arbeit haben wir uns auf die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Probleme konzentriert – im Interesse unserer Mandanten.

Wir meinen: Das ist gut so!


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rechtsanwaeltemueller.de
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften bei der Rechtsanwälte Müller
(Zweigstelle Bremen-Überseestadt):
  • Verkehrsrecht

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  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Transport- & Speditionsrecht
  • Verkehrsrecht

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