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Damit Sie nicht nur Recht haben - sondern auch Ihr Recht bekommen!
Kai Beilenhoff, Rechtsanwalt und zugleich
Fachanwalt für Steuerrecht
Sowohl in der außergerichtlichen Beratung, als auch in der gerichtlichen Rechtsvertretung biete ich Ihnen qualifizierte anwaltliche Hilfe in der sich ständig verändernden juristischen Welt.
Bei der Beratung meiner Mandanten setze ich auf Transparenz in Leistung und Preis. Als Anwalt in Ihrer Nähe hat ständige Erreichbarkeit und eine schnelle Erstberatung - auch gerne ohne vorherige Terminvereinbarung - für mich oberste Priorität
Ich berate und vertrete Sie in folgenden Bereichen:
- Verkehrsrecht / Unfallschadenregulierung
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung …
- Familienrecht
Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft …
- Erbrecht
Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis …
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld …
- Arbeitsrecht
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub …
- Vertragsrecht
Für Käufer und Verkäufer, Vertragsfragen, AGB, Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Nachbesserung, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Vorvertrag, Widerrufsrecht …
- Steuerrecht
- Wirtschaftsrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
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Ich garantiere Transparenz in Leistung und Preis durch folgende Preisliste:
Erstberatungen
- im Arbeitsrecht ab 30 Euro
- im Bußgeldverfahren ab 30 Euro
- im Erbrecht ab 45 Euro
- im Familienrecht ab 30 Euro
- im Handel/Wirtschaft/Steuerrecht ab 50 Euro
- im Medizinrecht ab 40 Euro
- im Mietrecht ab 30 Euro
- Patientenverfügung ab 30 Euro
- im Strafrecht ab 30 Euro
- Zivilrecht allgemein ab 25 Euro
Findet nur eine einmalige Beratung ohne ein weitergehendes Tätigwerden des Anwaltes statt, spricht man von einer Erstberatung. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz darf die Erstberatung von Verbrauchern mit maximal 226,10 EURO inklusive Mehrwertsteuer berechnet werden.
Die genannten Gebühren werden zu Ihren Gunsten bei weitergehender Beauftragung angerechnet!
In Kooperation mit der ACCENTA Steuerberatungsgesellschaft mbH - Steuerberaterin Claudia Winter.
Öffnungszeiten der Kanzlei:
Montag bis Freitag 9-18 Uhr und jederzeit nach telefonischer Vereinbarung!
Sprechen Sie mich an.
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