Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Johannes B. Kagerer
Ich freue mich, Sie auf meinem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:
Zur Kanzlei und Person
Rechtsanwalt Kagerer versteht sich als moderner Beratungs- und Dienstleistungsunternehmer. Mandantenzufriedenheit ist für Ihn oberstes Gebot. Dies erreicht er durch sorgfältige und kompetente Beratung seiner Mandanten.
Er ist auftrittsbefugt an allen deutschen Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen.
Rechtsanwalt Kagerer absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrichs- Wilhelms- Universität in Bonn.
Das 1. juristische Staatsexamen hat er am Oberlandesgericht Düsseldorf abgeschlossen und erwarb zusätzlich das Diplom der Rechte (Dipl. iur Univ. Bonn). Das Referendariat in Duisburg und Düsseldorf hat Herr Kagerer weiter dazu genutzt, seine Kenntnisse vor allem im Strafrecht (Strafverteidigung/Opferhilfe/Bußgeldrecht) auszubauen. Die Stationen umfassten nicht nur die Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch eine Station bei einem Strafverteidiger in Düsseldorf, dem Polizeipräsidium Duisburg und dem Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht an der Fernuniversität Hagen.
Mit dem Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens in Düsseldorf mit Schwerpunkt im Strafrecht erhielt er die Befähigung zum Richteramt.
Unmittelbar im Anschluss arbeitete Herr Kagerer in einer auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf.
Danach gründete Herr Kagerer die "Kanzlei Kagerer" mit Sitz in Düsseldorf.
Herr Kagerer hat in den letzten Jahren bundesweit in Strafverfahren und Bußgeldverfahren verteidigt.
Herr Kagerer ist seit 2006 auch Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtskundeunterricht des Landgerichts Düsseldorf und unterrichtet das Fach "Rechtskunde" an Schulen.
Aufgrund der nachgewiesenen überdurchschnittlichen, mehrjährigen Erfahrung im Strafrecht und dem Nachweis ständiger Fortbildung auf diesem Rechtsgebiet hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Herrn Kagerer die Befugnis erteilt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.
Gerade im Strafrecht benötigt der Mandant kompetenten Beistand, ob als Beschuldigter oder Geschädigter. Die Durchsetzung der Interessen und Rechte im Strafprozess erfordert eine auf Vertrauen, ohne Vorurteile, effektive und auf Diskretion basierende Arbeit.