Profil-Bild Rechtsanwalt FA für Medizinrecht Oliver Wicher
Rechtsanwalt

FA für Medizinrecht Oliver Wicher

Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Herrmann & Wicher
Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Herrmann & Wicher

Fachanwalt für

  • Medizinrecht

Rechtsgebiete

  • Arzthaftungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
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von D. A. am 27.06.2023 um 15:59 Uhr
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Allgemeine Rechtsberatung

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Unsere Arbeitsgebiete: MedizinRecht bundesweit

Arbeitsunfall/Berufsgenossenschaft, Sozial- und Landessozialgerichtsbarkeit

Arbeitsvertrag/Krankheit, Arbeits- und Landesarbeitsgerichtsbarkeit

Arztbehandlung/Facharztstandard, Land- und Oberlandesgerichtsbarkeit

Arztvergütung/Wahlarztvergütung, Land- und Oberlandesgerichtsbarkeit

Arztauseinandersetzung/Abfindung, Land- und Oberlandesgerichtsbarkeit

Beamtenversorgung/Beihilfe, Verwaltungsgerichtsbarkeit

Behandlungsfehler/Verdienstausfall, Land- und Oberlandesgerichtsbarkeit

Behindertentestament/Palliativvorsorgeverträge, Vertragsgestaltung/Steuerrecht

Berufskrankheiten/Anlage zur BK/Klagen 

Betreu



Zu meiner Person:

Oliver Wicher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Nach dem Studium in Bayreuth (Rechtswissenschaft und Wirtschaftsjurist), in Bordeaux (Frankreich) juristische Staatsexamina in München. Seit der Zulassung zur Anwaltschaft 2001 als Rechtsanwalt tätig und seit 2013 Partner der Sozietät HERRMANN & WICHER in Stuttgart, Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht.

ARZTHAFTUNG

Ärzte versuchen in der Regel sorgfältig mit der med. Versorgung und Behandlung ihrer Patienten umzugehen und „kunstgerecht" zu behandeln, aber dennoch kann eine falsche Entscheidung getroffen werden, die weitreichende gesundheitliche wie finanzielle –schlimmstenfalls lebenslange- Folgen für den Betroffenen haben kann. Wir empfehlen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler und/oder einer Verletzung der Aufklärungspflichten insbesondere das frühe Sichern aller Behandlungsunterlagen, gegebenenfalls das rechtzeitige Beiziehen einer anerkannten Gutachterstelle und notfalls Beschlagnahmebeschluss durch die zuständige Staatsanwaltschaft. Bei nachweisbaren weiteren finanziellen Schäden und Weigerung der außergerichtlichen Regulierung durch die Haftpflichtversicherungen ist gerichtliche Hilfe unumgänglich.

ZAHNARZTHAFTUNG

Die fehlerhafte zahnärztliche Behandlung führt oft zu akuten Schmerzen und Kiefergelenksbeeinträchtigungen, welche der schnellen gesundheitlichen Linderung und Abhilfe bedürfen.

Auch hier verweisen wir in der Regel zunächst auf die zahnärztliche Gutachterkommissionen und die außergerichtliche Schadensregulierung, notfalls vertreten Sie die spezialisierten Fachanwälte vor den zuständigen Gerichten.

UNFALLVERSICHERUNG - UND BERUFSUNFÄHIGKEITSRECHT

Bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der privaten Unfallversicherung und/oder der regulierenden Haftpflichtversicherung muss dies zunächst angemeldet, notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. In privaten Unfallversicherungs-/Lebens- bzw. Berufsunfähigkeits-angelegenheiten (Personenversicherung) gehören Klagen auf Feststellung, dass der Versicherungs-vertrag erklärten Rücktritts bzw. Anfechtung noch besteht, zum Prozessalltag.

Sie sind Unfallopfer und leiden unter Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Haben Sie privaten BU- bzw. Unfallversicherungsschutz ? Haben Sie einen eigen- oder fremdverschuldeten Unfall erlitten und sind infolge dessen mit einem körperlichen Dauerschaden (Invalidität) konfrontiert ? Liegt womöglich ein Arbeitsunfall vor ? Wir beraten Sie hierzu als spezialisierte Fachanwälte.

KRANKENVERSICHERUNGSRECHT

Sowohl bei gesetzlich als auch bei privat versicherten Patienten kommt es trotz stetig steigender Beiträge heute regelmäßig dazu, dass medizinische Leistungen seitens der Krankenversicherung nicht gewährt oder eine spätere Kostenübernahme abgelehnt wird. Entsprechendes gilt für das landesrechtliche Beihilferecht (BBhV).

In einem solchen Fall müssen Ihre Rechtsansprüche durch spezialisierte Fachanwälte geprüft werden und bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) bzw. der zuständigen Beihilfestelle zunächst angemeldet, notfalls gerichtlich durchgesetzt,werden.

VERKEHRSUNFALLRECHT

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich neben versicherungsrechtlichen Regulierungsfragen oft auch Fragen der Unfallopfer, die eine Menge juristischer und medizinischer Begrifflichkeiten umfassen, die wir für Sie verständlich machen.

Wir erledigen für Sie insbesondere folgende anwaltliche Rechtsangelegenheiten:

• Anfordern der Ermittlungsakte bei der Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft

• Prüfung der durch die Ermittlungsbehörden durchgeführten Maßnahmen

• Prüfung der Unfallrekonstruktion, Absprachen mit den beteiligten Fahrzeugversicherungen

• Prüfung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen

• Prüfung von Verdienstausfallschäden

VERTRAGSBERATUNG

Herr Rechtsanwalt Oliver Wicher ist sowohl Fachanwalt für Medizinrecht als auch Fachanwalt für Steuerrecht und berät Mandanten in Vertragsfragen durch genaue Analyse des vorgelegten Vertrages unter Herausarbeitung aller relevanten rechtlichen, wirtschaftlichen und sachlichen Gesichtspunkte. Gesellschafts-, arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Fragestellungen gehören deshalb zu den branchenübergreifenden Schwerpunkten der spezialisierten Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, dank modernster Anwaltssoftware heute bundesweit.

Praxisgründungsvereinbarung, Praxiskauf, Praxisnachfolge, Eintritt in eine BAG/MVZ

Entschließen Sie sich, eine Arztpraxis zu übernehmen, neu zu gründen oder in eine Berufsausübungs-gemeinschaft (BAG) bzw. einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) einzutreten, brauchen Sie einen erfahrenen Berater an Ihrer Seite. Die Komplexität einer solchen Gründung ist enorm. Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir den Grundsatz der bestmöglichen Konfliktvermeidung. Herr Rechtsanwalt Oliver Wicher unterstützt Sie als spezialisierter Fachanwalt für Medizin- und Steuerrecht bei Ihrem Vorhaben.

Praxisbeendigungsvereinbarung, Praxisverkauf, Nachfolge, Praxisausscheiden

Wir unterstützen Sie in allen Rechtsfragen beim Kauf oder Verkauf Ihrer Arztpraxis. Oft stellen sich schwierige Entscheidungen und wirtschaftliche Interessen müssen erörtert werden, Behörden-, Bank- und Steuerberatertermine stehen an. Zudem taucht eine Vielzahl an anderen Sachverhalten auf, die bedacht werden müssen, wie Fragen der Praxisbewertung. Herr Rechtsanwalt Oliver Wicher unterstützt Sie als spezialisierter Fachanwalt für Medizin- und Steuerrecht bei Ihrem Vorhaben.

Vertragsstreit, streitige Praxisauseinandersetzung und Abfindungsvereinbarung

Wir prüfen und erstellen ärztliche Gesellschafts-, Belegarzt- und Kooperationsverträge.

Wir prüfen und erstellen auch Praxis-, Apothekenmietverträge und sonstige Verträge mit medizinrechtlichem Bezug (z.B. Arbeitsverträge von Praxen, unternehmerischen Heilberufen).

Wir beraten Sie außergerichtlich bei Ihrem Praxiseintritt und Ihrer Praxisauseinandersetzung bzw. der Erstellung einer Auseinandersetzungsvereinbarung.

Wir vertreten ihre individuellen Prozessinteressen vor den zuständigen Zivil-,Arbeits-,Sozial-,Finanz- und Verwaltungsgerichten bundesweit.

Wir arbeiten eng und gerne im Team mit erfahrenen Kooperationspartnern und Steuerberatern zusammen.

 

info@herrmann-wicher.de

info@rechtsanwalt-wicher.de

Tel          0711/28496672

Mobil     0173/6015550

Fax          0711/28496674

 

FA für Medizinrecht Oliver Wicher ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

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