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Rechtsanwalt - Eine Definition
Rechtsanwalt bezeichnet sog. Volljuristen, die Mandanten rechtlich vertreten. Rechtsanwälte brauchen eine Zulassung der Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk sie sich niederlassen. Rechtsanwälte haben das gesetzliche Monopol für Rechtsberatung für Privatpersonen und Unternehmen. Die Rechtsordnung in Deutschland sieht den Rechtsanwalt als "unabhängiges Organ der Rechtspflege", d.h. der Anwalt ist nicht nur seinem Mandaten verpflichtet, sondern auch der Rechtsordnung. So ist es beispielsweise verboten, dass der Anwalt vor Gericht die Unwahrheit vorträgt.
Rechtsanwälte gehören zur Gruppe der freien Berufe und werden von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer überwacht. Zulassungsvoraussetzung als Rechtsanwalt ist die Richteramts-Befähigung, die nach dem Jurastudium (erstes Staatsexamen) und nach dem anschließenden Referendariat durch das zweite Staatsexamen nachgewiesen wird. Da es für Anwälte keine Zulassungsbegrenzungen gibt, findet unter Rechtsanwälten ein recht starker Wettbewerb statt (s.o.).
Die Vergütung eines Rechtsanwaltes ist in Deutschland festgelegt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das am 01. Juli 2004 die alte Bundesgebührenordnung für Rechtanwälte (BRAGO) abgelöst hat. Eine individuell ausgehandelte Gebührenvereinbarung ist möglich; jedoch ist eine erfolgsabhängige Vergütung nicht erlaubt.
Rechtsanwälte müssen immer eine Kanzleianschrift haben, entweder alleine (Einzelanwalt bzw. Einzelkanzlei) oder zusammen mit weiteren Rechtsanwälten. Bei so genannten Bürogemeinschaften bleibt jeder Rechtsanwalt eigenständig. Üblich ist ein Zusammenschluss von Anwälten zu sogenannten Sozietäten. Anwälte einer solchen Sozietät nennt man Sozien; sie treten unter einer gemeinsamen Bezeichnung nach Außen auf.
Ein Rechtsanwalt kann durch staatliche Bestellung in manchen Gerichtsbezirken eine nebenberufliche Zulassung als Notar (Anwaltsnotar) erhalten. In manchen Gerichtsbezirken werden Notare nur hauptberuflich vom Staat bestellt.
Fachanwälte verfügen über eine besondere Qualifikation, insb. über außergewöhnliche theoretische und praktische Erfahrungen. Die Rechtsanwaltskammer erlaubt dann das Führen des Fachanwaltstitels, wie z.B. "Fachanwalt für Familienrecht" oder "Fachanwalt für Erbrecht". Fachanwaltstitel gibt es derzeit in folgenden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Verwaltungsrecht.
Ein Syndikusanwalt arbeitet wie ein Angestellter für ein festes Gehalt als Rechtsberater in einem Unternehmen, darf seinen Arbeitgeber jedoch nicht gerichtlich vertreten.
Bei der Anwaltshaftung unterscheidet die Haftung gegenüber dem Mandanten und diejenige gegenüber Nichtmandanten (Drittschädigung). In beiden Fällen haftet der Anwalt auf Schadensersatz.
Ein Patentanwalt berät bzw. vertritt Mandanten in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes; er ist kein Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt - Die Marktsituation
Ökonomischer Druck und wachsende Konkurrenz unter Rechtsanwälten
In den vergangenen zwölf Jahren hat sich die Zahl der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beinahe verdoppelt und der Zustrom in den Anwaltsberuf hält weiter an.
Das Monopol der Rechtsberatung wird schwächer. Im kommenden Jahr fallen die gesetzlichen Vergütungsregeln für die außergerichtlichen Beratungen endgültig weg. Ab 01. Juli 2006 dürfen Mandant und Rechtsanwalt den Preis für die Rechtsberatung selbst aushandeln. Die bisherigen gesetzlichen Rahmenvorschriften gelten nur dann, wenn im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde.
Die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen werden noch mehr als bisher die Führung der Kanzlei an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen orientieren und den Wert ihrer Dienstleistung neu einordnen bzw. mit innovativen Angebotsstrukturen verbinden müssen.
Neben den ökonomischen Rahmenbedingungen wird die Fortsetzung des seit lange laufenden Deregulierungsprozesses den Rechtsberatungsmarkt unter Druck setzen und verändern. Weithin Einigkeit besteht darin, dass die gelegentliche Gefälligkeitsberatung im Privatbereich sowie die Beratung durch soziale Organisationen erlaubt werden sollen.
Vor diesem Hintergrund wird es dann vom unternehmerischen Geschick der Rechtsanwälte abhängen, ob es ihnen gelingt, ihr Fachwissen und ihre ganz speziellen Dienstleistungen ertragreich zu vermarkten.
Um Impulse von außen zu schaffen, haben die Rechtsanwälte auf der Beratungsplattform anwalt.de bereits heute auf die Veränderungen in ihrem beruflichen Umfeld reagiert. Für sie ist die Nutzung neuer Technologien inzwischen eine vertraute Angelegenheit. Die individuelle Preisgestaltung für die Rechtsberatung und die Formulierung schriftlicher Angebote für die Rechtsratsuchenden gehören schon heute ebenso zur täglichen Routine wie die veränderte zeitliche und räumliche Verfügbarkeit.
Umfassendes Rechtsanwaltssprofil als Visitenkarte im Web
Die Rechtsanwälte profitieren dabei von der Reichweite unabhängiger Beratungsplattformen wie anwalt.de. Durch intensive Vermarktung und beste Suchmaschinenplatzierungen gewinnen die Juristen qualifizierte Kontakte und potentielle Mandanten. Mit mehr als 1,5 Millionen Seitenzugriffen ist anwalt.de eine der führenden Anwaltsseiten im deutschsprachigen Raum.
Die Gründe der Rechtsratsuchenden via Internet den direkten Kontakt zu Juristen zu suchen, sind vielfältig: Schnelle und günstige Erstberatung zu einem Rechtssachverhalt ohne Terminvereinbarung und Gang in die Kanzlei, die preiswerte Klärung von weniger komplexen Fragestellungen, das Einholen einer zweiten Meinung neben der des Anwalts vor Ort oder eben den Juristen in der Nähe zu finden.
Potentielle Mandanten besuchen anwalt.de, um einen Anwalt zur Lösung eines rechtlichen Problems zu finden. Genauer: Um sich ein Bild über den Rechtsanwalt sowie den Umfang und die Qualität seiner Tätigkeit zu machen. Daher ist es die Aufgabe von anwalt.de, möglichst übersichtlich und ansprechend die relevanten Informationen zu Ausbildung, Erfahrung und Tätigkeitsschwerpunkten der Rechtsanwälte darzustellen. So erhält der Rechtsratsuchende schnell und unkompliziert Zugang zu einer Vielzahl von Anwälten.
Mandantenorientierte Kommunikation und marktgerechte Preise
Als Online-Beratungsform hat sich auf anwalt.de die E-Mail-Beratung etabliert: Der Kunde wählt auf der Plattform einen spezialisierten Rechtsanwalt aus und formuliert sein rechtliches Problem. Der Jurist macht daraufhin ein individuelles Angebot, welches Dauer, Umfang und Preis beinhaltet.
Nun hat der Rechtsratsuchende die Wahl: Lehnt er das Angebot ab, entstehen ihm keine Kosten und der Anwalt erzielt keine Einnahmen. Dies bedeutet, dass der Rechtsanwalt schon bei der Angebotserstellung transparent für den potentiellen Mandanten kommunizieren muss. Das gilt sowohl für die Darstellung des Sachverhaltsumfangs als auch für das in Rechnung zu stellende Honorar. So ist die Marktsituation gegeben, dass der Rechtsanwalt frühzeitig ein Vertrauensverhältnis durch mandantenorientierte Kommunikation aufbauen muss. Gleichzeitig ist ein Gespür für die Ermittlung des wirtschaftlichen Wertes der Rechtsberatung notwendig. Zahlreiche Rechtsanwälte werden mit dem vollständigen Wegfall der gesetzlichen Vergütungsregeln für außergerichtliche Beratung damit konfrontiert werden.
Eine rechtliche Beratung bei einem "Offline-Rechtsanwalt" ist mit Gebühren von bis zu 200 EUR verbunden, häufig noch deutlich darüber. Der Durchschnittspreis einer E-Mail-Beratung liegt bei ca. 50 EUR. Einfachere Anfragen können größtenteils schon mit 15 bis 25 EUR beantwortet werden.
