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Info Bundeskanzler

Der Bundeskanzler ist der deutsche Regierungschef. Gemäß dem Protokoll steht er nach dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten erst an dritter Stelle, doch politisch ist er die wichtigste Persönlichkeit. Der deutsche Kanzler wird vom Bundestag gewählt. Seit Angela Merkels Amtsantritt 2005 als erste Frau in der Rolle des Kanzlers ist die Anrede „Frau Bundeskanzlerin" gängig, in der Amtssprache wird weiterhin das generische Maskulinum verwendet.

Der Bundeskanzler hat in Deutschland nach Art. 65 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) die Richtlinienkompetenz inne. Das bedeutet, er hat die Befugnis, die Richtlinien der von der Bundesregierung vertretenen Politik zu bestimmen. Dennoch muss er sich dem Ressortprinzip (Die Bundesminister leiten ihre Ministerien in eigener Verantwortung) und dem Kollegialprinzip (Meinungsverschiedenheiten der Bundesregierung werden vom Kabinett entschieden) beugen. In der politischen Praxis allerdings geschieht es häufig, dass ein Minister seine Äußerungen zurückzieht, um nicht intern oder öffentlich wegen schlechter Zusammenarbeit gerügt zu werden. Der Kanzler hat zusammen mit der Bundesregierung die alleinige Entscheidungsgewalt in der Exekutive. Daher bedarf es bei jeder förmlichen Anordnung des Bundespräsidenten der Zustimmung des Kanzlers oder des zuständigen Bundesministers.

Die Wahl des Bundeskanzlers

Nach Art. 63 GG wird der Bundeskanzler ausgehend vom Vorschlag des Bundespräsidenten durch den Bundestag gewählt. Der Kandidat muss die absolute Mehrheit erreichen, dann wird er vom Bundespräsidenten ernannt. Kommt diese absolute Mehrheit nicht zustande, kann der Bundestag binnen 14 Tage mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen. Kommt innerhalb dieser Frist keine Wahl zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, durch den derjenige gewählt wird, der die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Mehrheit der Stimmen des Bundestages auf sich, muss er innerhalb von sieben Tagen vom Bundespräsidenten ernannt werden. Hat er diese Mehrheit nicht, hat der Bundespräsident ihn binnen sieben Tage zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

Das Ende der Amtszeit

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, wie die Amtszeit eines Bundeskanzlers enden kann. Im Normalfall geschieht das durch den Zusammentritt eines neuen Bundestages und der damit einhergehenden Nominierung eines neuen Kandidaten. Der alte Kanzler bleibt so lange im Amt, bis der designierte Bundeskanzler offiziell ernannt worden ist.

Die Amtszeit kann aber auch durch den Tod oder die Amtsunfähigkeit des Kanzlers beendet werden, genauso wie durch ein Konstruktives Misstrauensvotum, einer negativ ausgefallenen Vertrauensfrage oder seinen Rücktritt. In der Zeit bis zur Neuwahl übt dann ein kommissarischer Bundeskanzler das Amt aus.

Konstruktives Misstrauensvotum

Das Konstruktive Misstrauensvotum ist eine wichtige Aufgabe des Parlaments und trägt zur politischen Stabilität in Deutschland bei. Das Parlament kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln dem Bundeskanzler sein Misstrauen aussprechen, muss dabei aber gleichzeitig mit diesem Antrag dem Bundespräsidenten einen neuen Kanzlerkandidaten vorschlagen. Durch die große Mehrheit, die dabei erreicht werden muss, ist sichergestellt, dass der momentane Kanzler wirklich kein Vertrauen mehr genießt und außerdem, dass der größte Teil des Parlament hinter dem neuen Kanzlerkandidaten steht.

Vertrauensfrage

Nach Art. 68 GG hat der Bundeskanzler das Recht, dem Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen, um sich über die mehrheitliche Unterstützung im Parlament zu vergewissern. Vertraut weniger als die absolute Mehrheit dem Kanzler nicht mehr, so kann er mit Zustimmung des Bundespräsidenten den Bundestag auflösen und es kommt zu Neuwahlen. Er kann aber auch mit Zustimmung des Bundespräsidenten und des Bundesrates gem. Art. 81 GG den Gesetzgebungsnotstand ausrufen. Dies würde den Bundestag für sechs Monate weitgehend entmachten.


 
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Thema Bundeskanzler

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