3.423 Anwälte für Eigentümerversammlung

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Profil-Bild Rechtsanwältin Cirsten Vockert
Rechtsanwältin Cirsten Vockert
Kanzlei Alexander Huhn, Stresemannplatz 8, 01309 Dresden 7082.7067947167 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Cirsten Vockert bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(29.03.2023) Frau Vockert nimmt sich viel Zeit und erklärt juristische Sachverhalte auch für mich als Laien verständlich. Kann ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Georg Klein
Kanzlei Georg Klein, Frankfurter Straße 4, 65549 Limburg an der Lahn 6772.945940791 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Klein
aus 7 Bewertungen Dr.Klein hat für uns den Hausbauvertrag bewertet. Trotz Kurzfristigkeit har Dr. Klein ein hervorragendes Ergebnis … (05.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schneider
Rechtsanwalt Christian Schneider
Schneider & Schneider Rechtsanwälte | Fachanwälte, Kesselgasse 5, 53111 Bonn 6694.3364764001 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schneider - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
(24.12.2020) Herr Christian Schneider hat mich im Beratungsgespräch mit seiner fachlichen Kompetenz sofort überzeugt, die ich in …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Justus Tampier
Rechtsanwalt und Notar Justus Tampier
HEISER und Kollegen, Notar und Rechtsanwälte, Wolfenbütteler Str. 13, 38102 Braunschweig 6821.3899744397 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Justus Tampier ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(16.03.2023) Das Anliegen wurde zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ich konnte alles telefonisch und oder per Mail regeln. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Walter Robeller
Kanzlei Robeller, Schaezlerstr. 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6513625774 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thilo Walter Robeller
(29.09.2022) Ausgewogene Rechtsberatung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
Kanzlei Kremer, Marktplatz 21, 53773 Hennef (Sieg) 6703.7881535995 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 81 Bewertungen Herr Kremer hat mich in einem Mietrechtsstreit äußerst kompetent und sehr erfolgreich vertreten. Ich habe mich über … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Lenhart
Rechtsanwalt Oliver Lenhart
Kanzlei Rister, Wulf & Partner, Marientorgraben 3-5, 90402 Nürnberg 7012.2536132998 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Lenhart ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Sehr gute, detaillierte und durchsetzungsstarke Schreiben verfasst und vor Gericht erfolgreich Räumungsklagen … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cary Barner
sehr gut
Rechtsanwältin Cary Barner
Kanzlei Cary Barner, Im Langen Schlage 16, 38855 Wernigerode 6858.2198859813 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Cary Barner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Wir waren am 22.09.23 zu einem Beratungsgespräch bei RAn Barner. Die Atmosphäre war freundlich und von … (08.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerrit Müller
sehr gut
Müller & Kollegen Rechtsanwälte, Wilhelmsstraße 27, 34117 Kassel 6810.5788854594 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gerrit Müller
aus 26 Bewertungen Danke! (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff
Rechtsanwalt Dr. Dorff, Hudtwalckertwiete 1, 22299 Hamburg 6718.0382313037 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dorff ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(18.12.2023) Herr Dr. Dorff hat mich vor gravierenden Fehlern durch meine rechtlichen Missverständnisse bezüglich …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Schmidt-Fleischer
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Schmidt-Fleischer
Ulrike Schmidt-Fleischer Rechtsanwältin und Notarin, Seifgrundstraße 2, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.303866224 km
♦Rechtsanwältin für Unternehmer:Innen, Vorständ:innen ♦Notarin
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Ulrike Schmidt-Fleischer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 44 Bewertungen Ich kann Ulrike Schmidt-Fleischer wärmstens empfehlen: professionell, kompetent und schnell zugleich. Ich habe mich … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klüppel
Rechtsanwalt Christoph Klüppel
Kanzlei Klüppel & Kollegen, Schulstr. 1, 49170 Hagen 6672.0434078531 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Klüppel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Burg
Rechtsanwalt Christian Burg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Christian Burg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Sehr schnelle Abwicklung meines Gerichtsverfahren. Sehr kompetent besonders im Bezug auf Reiserecht. (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
Rechtsanwälte Münster & Russo PartGmbB, Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken 6768.5577292442 km
Fachanwalt IT-Recht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz
aus 9 Bewertungen RA W.Kuntz war in unseren Fall sehr bemüht und engagiert und hat unser rechtliches Problem durch einen Vergleich zu … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Niedermeier
sehr gut
Rechtsanwalt Max Niedermeier
Fachanwaltskanzlei Daniel Müller, Daisendorfer Str. 10, 88709 Meersburg 6998.0570826055 km
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Max Niedermeier
aus 25 Bewertungen Max Niedermeier ist ein Anwalt, der die Sachlage sehr schnell erfasst und die weitere Abwicklung für uns äußerst … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Bock
Karsten Bock, Degerstr 38, 40235 Düsseldorf 6650.8872883996 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Bock ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(25.09.2023) Ich bin leider bei einem nach außen seriös wirkenden Unternehmen in eine Kostenfalle ihrer unwirksamen AGB getappt und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
Kanzlei Dr. Dietrich, Kurhessenstrasse 20, 60431 Frankfurt am Main 6822.2229588683 km
Es ist nicht genug, das Gesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsanspruch zu kennen. Es ist entscheidend, stark genug zu sein, um beides durchzusetzen.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
aus 148 Bewertungen Frau Dr. Dietrich hat mich nach dem Tode meiner Eltern bei einer komplexen Erbauseinandersetzung u.a. mit … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dierk Bresler
Rechtsanwalt Dierk Bresler
Kanzlei Dierk Bresler, Fasanenring 15, 97232 Giebelstadt 6930.1339207256 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dierk Bresler
aus 6 Bewertungen Super Beratung! Herr Bresler hat sich gleich um mein Anliegen gekümmert und die erforderlichen Schritte in die Wege … (16.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Natter
Rechtsanwalt Roland Natter
Kanzlei BT22, Richard-Wagner-Str. 22, 95444 Bayreuth 7014.4835148724 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Natter gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ingo Furch
sehr gut
Rechtsanwalt Ingo Furch
Rechtsanwälte Lehnertz*, Dr. Lehnertz* & Furch, Mozartstr. 5, 53359 Rheinbach 6690.2863957268 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ingo Furch gerne zur Verfügung
aus 34 Bewertungen Sehr gute Tipps bekommen. (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sascia Pahlow
Kanzlei Pahlow, Dorfstrasse 38, 24640 Schmalfeld 6702.0362831119 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sascia Pahlow gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Ein schneller Termin, der auch ernst genommen wurde (21.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Davor Rabovjanovic
Kanzlei Davor Rabovjanovic, Bethmannstraße 58, 60311 Frankfurt am Main 6825.8092730074 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Davor Rabovjanovic vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
(28.12.2020) War Ehrlich.bescheiden .nett .er gibt fir Vertrauen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Jaskiewicz, Rathausplatz 3-5, 66346 Püttlingen 6757.3349833961 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 116 Bewertungen ein zuverlässiger Anwalt für jedes Anliegen, Wenn ich ein Problem habe, wende ich mich an Herrn Jaśkiewicz und er hat … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Carsten Krueger
Rechts- und Fachanwalt Carsten Krueger
Schwoerer & Kollegen Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam 6961.7909135971 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Vergaberecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Carsten Krueger

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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