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Info Einbürgerung
Unter Einbürgerung versteht man die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Die Einbürgerung als Deutsche oder Deutscher bringt eine Menge Vorteile mit sich:
- Eingebürgerte Personen werden gleichberechtigte Bürger in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
- Eingebürgerte Personen können in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen und gewählt werden.
- Eingebürgerte Personen können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen, gehören auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen.
Eine Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen, wenn folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis o.ä.
- mindestens einen ununterbrochenen 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland (Ausnahmen sind möglich)
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch); bei Fehlen des Nachweises, muss an einer Sprachprüfung teilgenommen werden
- keine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit), bisherige Staatsangehörigkeit geht verloren oder wird aufgegeben
- nicht vorbestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
- keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung, Fragebogen muss ausgefüllt werden
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Welche Einbürgerungsbehörde zuständig ist, kann bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, dem Bezirksamt oder der Ausländerbehörde nachgefragt werden. Bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden erhält man die notwendigen Antragsformulare.
Folgende Unterlagen müssen dem Einbürgerungsantrag beigefügt werden:
- ein Lichtbild
- ein handgeschriebener Lebenslauf, der grundsätzlich bei der Einbürgerungsbehörde zu schreiben ist
- Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
- Geburtsurkunde
- evtl. Heiratsurkunde
- evtl. Scheidungsurteil
- Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
- Nachweis über Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung
Eine Einbürgerung eines Erwachsenen kostet 255,00 €, die Einbürgerung von minderjährigen Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden kostet 51,00 €.
Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige - in der Regel mit einem Einbürgerungstest - nachweisen, dass sie einfache Fragen zu Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten können. Dazu gehören Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
Dieser Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, die aus einem Katalog von insgesamt 310 Fragen ausgewählt werden. 17 dieser Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten im Multiple-Choice-Verfahren (vier Antwortvorgaben) richtig beantwortet werden.
Zur Vorbereitung auf den Test werden Einbürgerungskurse angeboten. Zur Teilnahme an diesen Kursen besteht aber keine Pflicht. Es werden auch Unterlagen angeboten (z.B. im Internet) mit denen man sich selbständig auf den Einbürgerungstest vorbereiten kann.
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einbürgerung
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Einbürgerung: Kann ausnahmsweise trotz unzureichender Deutschkenntnisse möglich sein
Der Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung setzt ausnahmsweise keine ausreichenden Deutschkenntnisse voraus, wenn der Ausländer wegen Krankheit im Zeitpunkt der Entscheidung über die Einbürgerung nicht mehr in der Lage ist, diese ... mehr
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Härtefallkommission im Ausländerrecht Baden-Württemberg
Aufenthaltsgewährung mit Hilfe der HärtefallkommissionMit Hilfe der Härtefallkommission kann man das Innenministerium Baden-Württemberg ersuchen, einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer abweichend von den ausländerrechtlich mehr
(von Rechtsanwalt Thomas Eschle (Anwaltskanzlei Eschle, Stuttgart) zum Thema Einbürgerung)
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Ausländerrecht: Für eine Einbürgerung sollte die Identität schon bekannt sein
Beansprucht eine Kurdin yezidischen Glaubens, in der Bundesrepublik eingebürgert zu werden, so muss sie ihre Identität anhand von Ausweispapieren nachweisen. Sie kann nicht argumentieren, ihr sei es nicht zuzumuten, das Land zu ... mehr
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Scheinehe? Scheidung oder Aufhebung der Ehe
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