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Info Einbürgerung
Unter Einbürgerung versteht man die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Die Einbürgerung als Deutsche oder Deutscher bringt eine Menge Vorteile mit sich:
- Eingebürgerte Personen werden gleichberechtigte Bürger in der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.
- Eingebürgerte Personen können in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen und gewählt werden.
- Eingebürgerte Personen können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen, gehören auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen.
Eine Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen, wenn folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Rechtmäßiger Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis o.ä.
- mindestens einen ununterbrochenen 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland (Ausnahmen sind möglich)
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch); bei Fehlen des Nachweises, muss an einer Sprachprüfung teilgenommen werden
- keine doppelte oder mehrfache Staatsangehörigkeit (Mehrstaatigkeit), bisherige Staatsangehörigkeit geht verloren oder wird aufgegeben
- nicht vorbestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
- keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung, Fragebogen muss ausgefüllt werden
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Welche Einbürgerungsbehörde zuständig ist, kann bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, dem Bezirksamt oder der Ausländerbehörde nachgefragt werden. Bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden erhält man die notwendigen Antragsformulare.
Folgende Unterlagen müssen dem Einbürgerungsantrag beigefügt werden:
- ein Lichtbild
- ein handgeschriebener Lebenslauf, der grundsätzlich bei der Einbürgerungsbehörde zu schreiben ist
- Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
- Geburtsurkunde
- evtl. Heiratsurkunde
- evtl. Scheidungsurteil
- Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
- Nachweis über Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung
Eine Einbürgerung eines Erwachsenen kostet 255,00 €, die Einbürgerung von minderjährigen Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern gemeinsam eingebürgert werden kostet 51,00 €.
Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige - in der Regel mit einem Einbürgerungstest - nachweisen, dass sie einfache Fragen zu Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten können. Dazu gehören Fragen zu den demokratischen Werten in Deutschland, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
Dieser Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen, die aus einem Katalog von insgesamt 310 Fragen ausgewählt werden. 17 dieser Fragen müssen innerhalb von 60 Minuten im Multiple-Choice-Verfahren (vier Antwortvorgaben) richtig beantwortet werden.
Zur Vorbereitung auf den Test werden Einbürgerungskurse angeboten. Zur Teilnahme an diesen Kursen besteht aber keine Pflicht. Es werden auch Unterlagen angeboten (z.B. im Internet) mit denen man sich selbständig auf den Einbürgerungstest vorbereiten kann.
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Einbürgerung
Die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Jugendliche/Heranwachsende in § 25 a) AufenthG (Teil 2)
§§ 25 a) Abs. 2 und § 60 a) Abs. 2 b)AufenthG: Aufenthaltserlaubnis / Duldung für Familienangehörige des StammberechtigtenIn Teil 1 dieses Rechtstipps (siehe: mehr
(von Rechtsanwalt Peter von Auer (Kanzlei von Auer) zum Thema Einbürgerung)
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Doppelte Staatsbürgerschaft
In einem Einbürgerungsverfahren konnte Rechtsanwalt Rubinstein erfolgreich die Einbürgerung seiner ukrainischen Mandantin erreichen. Obwohl die zuständige Behörde zunächst die Aufgabe der ukrainischen Staatsbürgerschaft als ... mehr
(von Rechtsanwalt Vadim Rubinstein zum Thema Einbürgerung)
In einem Einbürgerungsverfahren konnte Rechtsanwalt Rubinstein erfolgreich die Einbürgerung seiner ukrainischen Mandantin erreichen. Obwohl die zuständige Behörde zunächst die Aufgabe der ukrainischen Staatsbürgerschaft als ... mehr
(von Rechtsanwalt Vadim Rubinstein zum Thema Einbürgerung)
Eingreifen des § 10 Abs. 6 StAG auch bei krankheitsbedingter Unfähigkeit zur Absolvierung der Sprachprüfung
Das VG Frankfurt hat mit Urteil vom 23.03.2010 (A.Z.:11 K 2336/09.F(3)) (ähnlich: VG Darmstadt, PKH-Beschluss vom 06.07.2010, A.Z.: 5 K 544/10.DA) entschieden, dass der Ausschlussgrund des § 10 Abs. 6 StAG nur Fälle erfasst, in welchen mehr
(von Rechtsanwalt Peter von Auer (Kanzlei von Auer) zum Thema Einbürgerung)
Das VG Frankfurt hat mit Urteil vom 23.03.2010 (A.Z.:11 K 2336/09.F(3)) (ähnlich: VG Darmstadt, PKH-Beschluss vom 06.07.2010, A.Z.: 5 K 544/10.DA) entschieden, dass der Ausschlussgrund des § 10 Abs. 6 StAG nur Fälle erfasst, in welchen mehr
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Einbürgerung
Einem Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Einbürgerung zu.Bei der Berechnung der für eine Einbürgerung erforderlichen mehr
(von Rechtsanwalt Volker Dembski zum Thema Einbürgerung)
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Einbürgerung von Ausländern mit längerem Aufenthalt
Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen vor, dass ein Ausländer auf seinen Antrag hin einzubürgern ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen räumt das Gesetz der Behörde kein Ermessen ein. Der ... mehr
(von Rechtsanwalt Kerem Türker (Kanzlei Türker) zum Thema Einbürgerung)
Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen vor, dass ein Ausländer auf seinen Antrag hin einzubürgern ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen räumt das Gesetz der Behörde kein Ermessen ein. Der ... mehr
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