Rechtsanwalt Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte | anwalt.de
anwalt.de | Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte
Info Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
Unter dem Oberbegriff Immobilienrecht wird Recht rund um Grundstück, Haus und Wohnung zusammengefasst. Weil es sich bei Immobilien um nicht bewegliche Sachen handelt, spricht man hier auch vom sogenannten Liegenschaftsrecht.
Neben den schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die zum Beispiel für den Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie gelten, ist in diesem Bereich etwa bei der Eigentumsübertragung oder Einräumung eines Rechts an einer Immobilie, auch das dingliche Recht an der Immobilie aus dem Sachenrecht des BGB von erheblicher Bedeutung. Ein dingliches Recht ist dabei eine Rechtsposition, die jemand an einer Sache tatsächlich bereits innehat. Das lässt sich am Beispiel des Grundstückskaufs darstellen:
Mit dem notariellen Kaufvertrag hat der Käufer Anspruch auf Eigentumsübertragung am Grundstück. Ein Recht am Grundstück selbst (dingliches Recht) hat er jedoch nicht. Das erhält er erst durch eine entsprechende Eintragung zunächst der Vormerkung und schließlich durch Auflassung (§ 873 BGB) und richtigen Eintrag im Grundbuch.
Denn erst wenn beispielsweise die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, geht das Eigentum z.B. eines Grundstücks auf den Erwerber über. Formale Vorschriften, wie die Eintragung bzw. Löschung eines Rechts formal im Grundbuchamt zu erfolgen hat, finden sich in der sogenannten Grundbuchordnung (GBO).
Das Liegenschaftsrecht beschränkt sich nicht nur auf das Eigentum, sondern es bestehen zahlreiche weitere Formen für Rechtsbeziehungen an Grundstücken und Gebäuden, wie zum Beispiel das Vorkaufsrecht, die Vormerkung oder Sondernutzungsrechte (Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht etc.). Darüber hinaus können Rechte an Grundstücken als Sicherheit eingeräumt werden, wie zum Beispiel bei einer Hypothek, einer Grunddienstbarkeit oder einer Grundschuld.
Neben dem Grundstücksrecht fallen auch das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht und das private Baurecht und Architektenrecht unter den allgemeinen Begriff des Immobilienrechts. Im Baubereich ist das privatrechtliche Baurecht, das beispielsweise Fragen zwischen Bauherr, Architekt und Bauunternehmer betrifft (z.B. Bauvertrag, Architektenhaftung, Baumängel), von dem Öffentlichen Baurecht zu unterscheiden, das beispielsweise Fragen zu einer Baugenehmigung, einen Bebauungsplan und Inhalte des Bauordnungsrechts regelt.
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Teilbereich des Immobilienrechts und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dieses Rechtsgebiet wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um im Zivilrecht die Möglichkeit zu schaffen, Eigentum an Gebäudeteilen zu erwerben. Hinweis: Grund hierfür ist, dass nach den Vorschriften des BGB Grundstücke untrennbar mit den darauf errichteten Immobilien zusammen gehören, so dass an Gebäuden und Wohnungen eigentlich kein selbständiges Eigentum bestehen kann. Das Wohnungseigentumsgesetz, das zuletzt im April 2007 reformiert wurde, ermöglicht nun Eigentum zum Beispiel an einer Eigentumswohnung, an einem von mehreren Reihenhäuser auf einem Grundstück oder eine Doppelhaushälfte zu erwerben.
Unter dem Begriff Wohnungseigentum versteht man das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Haus. Das Sondereigentum steht nur dem Eigentümer selbst zu und ist also auf seine Wohnräume bzw. Geschäftsräume beschränkt. Handelt es sich um Flächen, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, spricht man auch vom Teileigentum.
Die anderen Einrichtungen des Hauses, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (Dach, Fundament, Treppenhaus etc.), stehen im Miteigentum der Hauseigentümer, im sogenannten Gemeinschaftseigentum. Diese besonderen Rechtsbeziehungen begründen zahlreiche Sondervorschriften des Wohnungseigentumsgesetz WEG, in dem insbesondere die Begründung von Wohnungseigentum, die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander (Gemeinschaftsrecht oder Gemeinschaftsordnung) und auch die Verwaltung des Wohnungseigentums geregelt sind. Die Wohnungseigentümer bilden gemeinsam die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: Eigentümergemeinschaft). Ihr Verwaltungsorgan, das zentrale Beschlüsse für das Gesamteigentum und die Verwaltung trifft, ist die Wohnungseigentümerversammlung. Die Eigentümerversammlung kann durch einen Beschluss auch einen Verwalter bestimmen, der neben den laufenden Angelegenheiten (Wartung, Instandhaltung) auch die Jahresabschlussrechnung und wirtschaftliche Kalkulationen durchführt. Der Verwaltungsbeirat, der sich aus drei von der Eigentümerversammlung gewählten Wohnungseigentümern zusammensetzt, unterzeichnet die Versammlungsprotokolle, übernimmt die Prüfung von Abrechnungen und fungiert als Vermittler zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter.
Bei anwalt.de finden Sie den passenden Anwalt.
Sie suchen einen kompetenten Anwalt. In der aufgeführten Liste finden Sie eine exklusive Auswahl unserer Rechtsanwälte. Mit nur einem Klick gelangen Sie schnell und einfach zu einem detaillierten Kanzleiprofil des Anwalts Ihrer Wahl und können sich vorab von der Kompetenz des Rechtsanwalts überzeugen.
Neben den schuldrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die zum Beispiel für den Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie gelten, ist in diesem Bereich etwa bei der Eigentumsübertragung oder Einräumung eines Rechts an einer Immobilie, auch das dingliche Recht an der Immobilie aus dem Sachenrecht des BGB von erheblicher Bedeutung. Ein dingliches Recht ist dabei eine Rechtsposition, die jemand an einer Sache tatsächlich bereits innehat. Das lässt sich am Beispiel des Grundstückskaufs darstellen:
Mit dem notariellen Kaufvertrag hat der Käufer Anspruch auf Eigentumsübertragung am Grundstück. Ein Recht am Grundstück selbst (dingliches Recht) hat er jedoch nicht. Das erhält er erst durch eine entsprechende Eintragung zunächst der Vormerkung und schließlich durch Auflassung (§ 873 BGB) und richtigen Eintrag im Grundbuch.
Denn erst wenn beispielsweise die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, geht das Eigentum z.B. eines Grundstücks auf den Erwerber über. Formale Vorschriften, wie die Eintragung bzw. Löschung eines Rechts formal im Grundbuchamt zu erfolgen hat, finden sich in der sogenannten Grundbuchordnung (GBO).
Das Liegenschaftsrecht beschränkt sich nicht nur auf das Eigentum, sondern es bestehen zahlreiche weitere Formen für Rechtsbeziehungen an Grundstücken und Gebäuden, wie zum Beispiel das Vorkaufsrecht, die Vormerkung oder Sondernutzungsrechte (Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht etc.). Darüber hinaus können Rechte an Grundstücken als Sicherheit eingeräumt werden, wie zum Beispiel bei einer Hypothek, einer Grunddienstbarkeit oder einer Grundschuld.
Neben dem Grundstücksrecht fallen auch das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht und das private Baurecht und Architektenrecht unter den allgemeinen Begriff des Immobilienrechts. Im Baubereich ist das privatrechtliche Baurecht, das beispielsweise Fragen zwischen Bauherr, Architekt und Bauunternehmer betrifft (z.B. Bauvertrag, Architektenhaftung, Baumängel), von dem Öffentlichen Baurecht zu unterscheiden, das beispielsweise Fragen zu einer Baugenehmigung, einen Bebauungsplan und Inhalte des Bauordnungsrechts regelt.
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Teilbereich des Immobilienrechts und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dieses Rechtsgebiet wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um im Zivilrecht die Möglichkeit zu schaffen, Eigentum an Gebäudeteilen zu erwerben. Hinweis: Grund hierfür ist, dass nach den Vorschriften des BGB Grundstücke untrennbar mit den darauf errichteten Immobilien zusammen gehören, so dass an Gebäuden und Wohnungen eigentlich kein selbständiges Eigentum bestehen kann. Das Wohnungseigentumsgesetz, das zuletzt im April 2007 reformiert wurde, ermöglicht nun Eigentum zum Beispiel an einer Eigentumswohnung, an einem von mehreren Reihenhäuser auf einem Grundstück oder eine Doppelhaushälfte zu erwerben.
Unter dem Begriff Wohnungseigentum versteht man das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Haus. Das Sondereigentum steht nur dem Eigentümer selbst zu und ist also auf seine Wohnräume bzw. Geschäftsräume beschränkt. Handelt es sich um Flächen, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, spricht man auch vom Teileigentum.
Die anderen Einrichtungen des Hauses, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (Dach, Fundament, Treppenhaus etc.), stehen im Miteigentum der Hauseigentümer, im sogenannten Gemeinschaftseigentum. Diese besonderen Rechtsbeziehungen begründen zahlreiche Sondervorschriften des Wohnungseigentumsgesetz WEG, in dem insbesondere die Begründung von Wohnungseigentum, die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander (Gemeinschaftsrecht oder Gemeinschaftsordnung) und auch die Verwaltung des Wohnungseigentums geregelt sind. Die Wohnungseigentümer bilden gemeinsam die sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz: Eigentümergemeinschaft). Ihr Verwaltungsorgan, das zentrale Beschlüsse für das Gesamteigentum und die Verwaltung trifft, ist die Wohnungseigentümerversammlung. Die Eigentümerversammlung kann durch einen Beschluss auch einen Verwalter bestimmen, der neben den laufenden Angelegenheiten (Wartung, Instandhaltung) auch die Jahresabschlussrechnung und wirtschaftliche Kalkulationen durchführt. Der Verwaltungsbeirat, der sich aus drei von der Eigentümerversammlung gewählten Wohnungseigentümern zusammensetzt, unterzeichnet die Versammlungsprotokolle, übernimmt die Prüfung von Abrechnungen und fungiert als Vermittler zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter.
Bei anwalt.de finden Sie den passenden Anwalt.
Sie suchen einen kompetenten Anwalt. In der aufgeführten Liste finden Sie eine exklusive Auswahl unserer Rechtsanwälte. Mit nur einem Klick gelangen Sie schnell und einfach zu einem detaillierten Kanzleiprofil des Anwalts Ihrer Wahl und können sich vorab von der Kompetenz des Rechtsanwalts überzeugen.
Rechtsanwälte Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht: Die größten Städte
Rechtsanwälte Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht: Alle Orte im Überblick
X
Y
Z
Bad Soden am Taunus (1)
Bad Säckingen (1)
Bad Zwischenahn (1)
Baden - Baden (3)
Balingen (1)
Bergisch Gladbach (2)
Berlin (77)
Bernau am Chiemsee (1)
Bielefeld (8)
Bietigheim - Bissingen (1)
Bingen am Rhein (1)
Bitterfeld (1)
Bocholt (1)
Bochum (7)
Bonn (11)
Braunschweig (4)
Bremen (7)
Bremerhaven (1)
Bruchsal (1)
Buseck (1)
Bühl (2)
Böblingen (2)
Deggendorf (1)
Delmenhorst (1)
Dessau (1)
Donaueschingen (1)
Dortmund (3)
Dresden (11)
Duisburg (7)
Durmersheim (1)
Düren (1)
Düsseldorf (16)
Emmendingen (1)
Erding / München - Airport (3)
Erfurt (1)
Erkelenz (2)
Erlangen (4)
Eschborn (2)
Essen (11)
Frankfurt am Main (26)
Frechen (1)
Freiberg (1)
Freiburg im Breisgau (8)
Freising (1)
Freudenberg (1)
Freudenstadt (1)
Fürstenfeldbruck (2)
Fürth (2)
Gelsenkirchen (3)
Georgensgmünd (1)
Gera (2)
Gießen (1)
Gifhorn (1)
Gilching (1)
Gladbeck (1)
Goldberg (1)
Goslar (2)
Greifswald (1)
Großenhain (1)
Gräfelfing (1)
Gummersbach (3)
Göttingen (2)
Halle (Saale) (4)
Hamburg (25)
Hanau (3)
Hannover (5)
Heidelberg (4)
Heidenheim an der Brenz (1)
Heilbronn (3)
Heinsberg (1)
Hemer (2)
Herborn (1)
Herdecke (1)
Herford (1)
Herne (2)
Herrsching am Ammersee (1)
Hilden (1)
Hildesheim (2)
Holzwickede (1)
Hörselberg (1)
Jesteburg (1)
Langenfeld (Rheinland) (2)
Leer (Ostfriesland) (1)
Leipzig (9)
Lemgo (1)
Leonberg (1)
Leverkusen (3)
Lilienthal (1)
Limburg an der Lahn (1)
Lippstadt (1)
Ludwigshafen am Rhein (2)
Lübeck (2)
Lüneburg (1)
Lünen (1)
Lörrach (2)
Mannheim (10)
Marburg (1)
Markdorf (1)
Marktredwitz (1)
Memmingen (1)
Merzig (2)
Moers (3)
Monheim am Rhein (1)
Mosbach (1)
Murnau am Staffelsee (2)
Mülheim an der Ruhr (2)
München (47)
Münster (4)
Mönchengladbach (2)
Neu - Anspach (1)
Neu - Ulm (1)
Neubrandenburg (1)
Neumünster (1)
Neuss (3)
Neustadt an der Weinstraße (1)
Neuwied (1)
Nidderau (1)
Niebüll (1)
Norden (1)
Nordhausen (1)
Northeim (1)
Nortorf (1)
Nürnberg (23)
Nürtingen (3)
Nördlingen (1)
Penzberg (1)
Pforzheim (1)
Pinneberg (1)
Pirna (1)
Plauen (1)
Plüderhausen (1)
Potsdam (10)
Püttlingen (1)
Quedlinburg (1)
Ravensburg (2)
Recklinghausen (3)
Regensburg (3)
Remagen (1)
Remscheid (1)
Reutlingen (2)
Rheinbach (1)
Rheinböllen (1)
Rheine (1)
Riesa (1)
Rosenheim (1)
Rostock (1)
Rothenbuch (2)
Rottweil (1)
Rüsselsheim (1)
Rösrath (1)
Schrobenhausen (1)
Schwabach (3)
Schwandorf (1)
Schweinfurt (2)
Schwerin (2)
Schwerte (2)
Schwetzingen (1)
Schwäbisch Gmünd (2)
Seesen (1)
Siegen (1)
Sindelfingen (1)
Singen (Hohentwiel) (1)
Sinsheim (1)
Sinzheim (2)
Soest (1)
Stendal (1)
Stuttgart (19)
Suhl (1)
Sulzbach (Taunus) (1)
Syke (1)
Warngau (1)
Weiden in der Oberpfalz (2)
Weinheim (1)
Werdohl (1)
Werl (1)
Wetzlar (1)
Wiesbaden (9)
Wiesloch (1)
Wilhelmshaven (1)
Wismar (1)
Witten (1)
Wolfratshausen (1)
Wunstorf (1)
Wuppertal (2)
Würzburg (1)
Rechtstipps von Anwälten für Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
Verbesserung der Liquidität einer Eigentümergemeinschaft
Hanau, den 12.03.10 In Sachen: JahreshausgeldschuldSehr geehrte Verwalterin,sehr geehrter Verwalter, zur Verbesserung der Liquidität der Gemeinschaft und zur Disziplinierung vertragsbrüchiger Eigentümer schlagen wir unter ... mehr
(von Kanzlei Peter Schmidt & Bernd R. Maier zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)
Hanau, den 12.03.10 In Sachen: JahreshausgeldschuldSehr geehrte Verwalterin,sehr geehrter Verwalter, zur Verbesserung der Liquidität der Gemeinschaft und zur Disziplinierung vertragsbrüchiger Eigentümer schlagen wir unter ... mehr
(von Kanzlei Peter Schmidt & Bernd R. Maier zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)
LG Köln: Bei fehlender Anpassung der Versicherungsbedingungen an das neue VVG ist der Versicherer tr
Das Landgericht Köln hat am 21.01.2010 ein bahnbrechendes Urteil zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung gefällt. Es entschied, dass ein Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung durch den ... mehr
(von Rechtsanwälte: Reuter, Herwegh & Arndt zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)
Das Landgericht Köln hat am 21.01.2010 ein bahnbrechendes Urteil zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung gefällt. Es entschied, dass ein Versicherer trotz Obliegenheitsverletzung durch den ... mehr
(von Rechtsanwälte: Reuter, Herwegh & Arndt zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)
Müssen Mieter die Kosten für die Öltankreinigung tragen?
Nach § 2 Nr. 4 Buchst. a Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind als Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ausdrücklich die Kosten der „Reinigung der Anlage" aufgeführt. Es handelt sich also im Rahmen der alljährlichen mehr
(von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Michael Kohberger zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)
Nach § 2 Nr. 4 Buchst. a Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind als Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage ausdrücklich die Kosten der „Reinigung der Anlage" aufgeführt. Es handelt sich also im Rahmen der alljährlichen mehr
(von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Michael Kohberger zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)
Überbau ist Rechtsmangel
Ragt das Gebäude auf einem verkauften Grundstück auf das Nachbargrundstück über, liegt ein Rechtsmangel vor.Wenn der notarielle Kaufvertrag für eine Immobilie lediglich die Gewährleistung für Sachmängel ausschließt, bleibt die ... mehr
(von Dr. Sonntag Rechtsanwälte zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)
Ragt das Gebäude auf einem verkauften Grundstück auf das Nachbargrundstück über, liegt ein Rechtsmangel vor.Wenn der notarielle Kaufvertrag für eine Immobilie lediglich die Gewährleistung für Sachmängel ausschließt, bleibt die ... mehr
(von Dr. Sonntag Rechtsanwälte zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)
Haftung für zahlungsunfähigen Wohnungseigentümer
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss für den Zahlungsausfall eines zahlungsunfähigen Mitglieds haften, wenn sie selbst Vertragspartner geworden ist.Wohnungseigentümergemeinschaften sind kraft Gesetzes für bestimmte ... mehr
(von Dr. Sonntag Rechtsanwälte zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss für den Zahlungsausfall eines zahlungsunfähigen Mitglieds haften, wenn sie selbst Vertragspartner geworden ist.Wohnungseigentümergemeinschaften sind kraft Gesetzes für bestimmte ... mehr
(von Dr. Sonntag Rechtsanwälte zum Thema Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht)

