703 Anwälte für Insolvenzplan | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Brandt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, Am Markt 15, 18209 Bad Doberan 6799.5635293803 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Caroline Brandt ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzplan gerne behilflich
aus 140 Bewertungen Die Berater zeigten eine bemerkenswerte Kompetenz und ein tiefes Verständnis für meine individuelle finanzielle … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Plessow
sehr gut
Plessow Rechtsanwälte, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg 7101.303061536 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Insolvenzplan bietet Herr Rechtsanwalt Timo Plessow
aus 97 Bewertungen Diese Kanzlei ist unbedingt und ausnahmslos weiterzuempfehlen. Schnelle und unkomplizierte Hilfe, vom Erstkontakt bis … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg
Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg
Anwaltskanzlei Felix & Spiegelberg, Hindenburgstr. 20, 30175 Hannover 6768.8553266004 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Frau Rechtsanwältin Sarah Spiegelberg vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Insolvenzplan
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Froese
Rechtsanwalt Rainer Froese
Kanzlei Froese & Partner GbR, Bonner Str. 172-176, 50968 Köln 6676.6478223313 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Froese ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzplan gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf
Wolfgang Kempf, Bürgerstr. 41, 4020 Linz, Österreich 7279.2915368898 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kempf im Bereich Insolvenzplan bietet Beratung und Vertretung
(25.07.2013) Sehr rasche und kompetente Abwicklung zum vernünftigen Preis.
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Rühling
Rechtsanwalt Max Rühling
Rechtsanwälte Geys-Lehmann & Hellmuth, Lumumbastr. 9, 04105 Leipzig 6981.3007633467 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Max Rühling hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Insolvenzplan
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Simone Lenenbach
Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Simone Lenenbach
Lenenbach Rechtsanwälte Partnerschaft, Wilhelmstr. 19, 77654 Offenburg 6869.8732297683 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzplan hilft Ihnen Frau Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Simone Lenenbach

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzplan

Fragen und Antworten

  • Insolvenzplan: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzplan sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenzplan: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzplan umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzplan und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ein Insolvenzplan ermöglicht im Rahmen der Unternehmensinsolvenz das Abweichen von gesetzlichen Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO), die im Rahmen von einem Insolvenzverfahren grundsätzlich zu beachten sind. Im Normalfall werden die Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt, die nicht selten so gering ist, dass manche Gläubiger leer ausgehen oder nur einen Teil ihrer Forderung erhalten. Dagegen wäre die Wahrscheinlichkeit höher, doch noch an das geschuldete Geld zu kommen, wenn der Schuldner etwa sein Unternehmen behalten und mit den daraus erzielten Einnahmen seine Schulden tilgen könnte. Dieses Vorgehen muss aber in einem Insolvenzplan festgelegt werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass mit einem Insolvenzplan in der Regel zwar die Sanierung eines Unternehmens verfolgt wird, aber auch sog. Übertragungs- oder Liquidationspläne möglich sind, mit deren Hilfe das Vermögen des Schuldners verwertet werden soll - bei denen also z. B. auch ein Firmenverkauf in Betracht kommt, um die Gläubiger befriedigen zu können.

Der Insolvenzplan stellt somit ein Instrument aus dem Insolvenzrecht dar; die Gläubigergesamtheit kann hierbei inhaltlich frei vereinbaren, wie das Schuldnervermögen verwertet werden soll. Dabei ist der Insolvenzplan rechtlich gesehen weder ein Vertrag noch ein Vergleich. Denn anders als bei einem Vertrag muss bei einem Insolvenzplan z. B. ein bestimmter Aufbau eingehalten werden. So muss der Insolvenzplan in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil aufgegliedert werden und unter Umständen Plananlagen enthalten. Der Insolvenzplan kann bereits mit dem Insolvenzantrag durch den Schuldner oder den Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht eingereicht werden, das zunächst eine Vorprüfung vornimmt. Sofern aber keine Versagungsgründe nach § 231 InsO vorliegen, lädt das Gericht die Gläubiger zu einem sog. Erörterungs- und Abstimmungstermin, nach dem sie pro Gläubigergruppe über den Insolvenzplan abstimmen. Der Insolvenzplan gilt nur als angenommen, wenn sowohl die Mehrheit der Gläubiger sich für den Insolvenzplan ausgesprochen hat, als auch die Summe der Forderungen der zustimmenden Gläubiger mindestens die Hälfte der Gesamtforderungen der abstimmenden Gläubiger beträgt, vgl. § 244 I InsO. Zuletzt muss das Insolvenzgericht den Insolvenzplan bestätigen.

Nach Rechtskraft des Insolvenzplans hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. Es gelten nun vielmehr die Bestimmungen aus dem Insolvenzplan, z. B. die Stundung der Forderung einer Bank aus einem Kredit. Auch eine Restschuldbefreiung kann unter anderem im Insolvenzplan festgelegt werden. Kommt der Schuldner allerdings seinen Pflichten aus dem Plan nicht nach - etwa weil er bei einem Teilerlass den noch zu leistenden Betrag nicht an den Gläubiger zahlt -, so ist die entsprechende Regelung (also z. B. der (Teil-)Erlass oder die Stundung) hinfällig. Nach § 257 InsO können die Gläubiger mit dem Insolvenzplan übrigens die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben.

(VOI)

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