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Info Jagdschein

Der Jagdschein ermächtigt seinen Inhaber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Jagdgesetz, Waffengesetz) zur Jagdausübung. Er wird von der unteren Jagdbehörde ausgestellt.

Zweck eines Jagdscheins

Der Jagdschein soll sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete und befugte Personen jagdberechtigt sind. Aufgrund der anspruchsvollen und schwierigen Prüfungen wird ein Mindeststandard sowie weitestgehende Sicherheit bei der Jagdausübung gewährleistet.

Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber zum unbeschränkten Erwerb von Langwaffen, welche aber innerhalb zweier Wochen in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden müssen, sowie zum Besitz von zwei Kurzwaffen für Fangschüsse ohne dafür im Zuge der Eintragung in die WBK ein Bedürfnis nachweisen zu müssen.

Der Jagdschein berechtigt nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben, denn das Jagdausübungsrecht steht in der Bundesrepublik nur Grundstückseigentümern mit ausreichend großem Grund zu, die im Besitz eines Jagdscheins sind oder Jagdgenossenschaften, die das Jagdausübungsrecht von Grundeigentümern gepachtet haben.

Gültigkeitsdauer

Ein Jagdschein kann entweder als Tagesjagdschein (bis 14 Tage) oder als Jahresjagdschein (ein, zwei oder drei Jahre) gelöst werden. Weiter werden Jugend-, Falkner- oder Ausländerjagdscheine erteilt. Nach Ablauf der gelösten Zeit werden vor Neuerteilung die Bedingungen zum Erhalt neu geprüft.

Bedingungen zum Erhalt eines Jagdscheins

Wer sich um einen Jagdschein bewirbt, hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die wichtigste Bedingung ist der Nachweis der Sachkunde. Dieser setzt eine Jägerprüfung inklusive Lehrgang und erfolgreich abgeschlossener Prüfung in den drei Gebieten Schießen, Theorie und Praxis voraus. Weiterhin muss der Bewerber für einen Jugendjagdschein mindestens 16 Jahre, für den normalen Jagdschein mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss nach dem Waffengesetz (WaffG) persönlich geeignet und zuverlässig sein (§§ 2 - 6 WaffG), ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen können und benötigt eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung (für Sachschäden mindestens 50.000 Euro und bei Personenschäden mindestens 500.000 Euro).


 
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