Rechtsanwalt Mietvertrag Rechtsanwälte | anwalt.de

anwalt.de | Mietvertrag Rechtsanwälte

Info Mietvertrag

Mietvertrag - Wohnraummietvertrag

Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, der die Anmietung bzw. Vermietung von Sachen und Räumen zum Gegenstand hat. Der Wohnraummietvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, der durch Einigung der Vertragsparteien zustande kommt. In dem Vertrag verpflichtet sich der Vermieter dem Mieter den Wohnraum zu überlassen. Im Gegenzug ist der Mieter zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Was Vertragsinhalt ist, ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag oder aus dem Besprochenen. Sind keine bestimmten Vereinbarungen getroffen oder nicht geregelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mietverträge der §§ 535 - 580a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Wie in den übrigen Bereichen des Zivilrechts gilt auch im Mietrecht der Grundsatz der Vertragsautonomie, wonach die inhaltliche Vertragsgestaltung grundsätzlich den Vertragsparteien überlassen ist. Mieträume, Mietflächen sind ebenso wesentliche Vertragsbestandteile wie die Festlegung des Mietzinses (Bruttomiete, Nettokaltmiete, Teilinklusivmiete etc.). Ein Mietvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen allerdings schriftlich vereinbart werden. Hintergrund: Hierdurch soll ein potenzieller Haus- oder Wohnungserwerber wegen des Grundsatzes „Veräußerung bricht nicht Miete" (§ 566 BGB) über die mit dem Erwerb verbundenen Verpflichtungen aufgeklärt werden.

Für die Wirksamkeit des Mietvertrages ist es nach Ansicht des Bundesgerichtshofes jedoch nicht erforderlich, dass die einzelnen Seiten fest miteinander verbunden sind. Es genügt, wenn sich der Zusammenhang aus der grafischen Gestaltung ergibt. (Az.: XII ZR 234/95)

Soziales Mietrecht"

Unter der Prämisse „Soziales Mietrecht" gelten für Mietverhältnisse über Wohnräume besondere Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, die letztlich auf Art. 14 Abs 1 Grundgesetz zurückzuführen sind. Nach der Rechtsprechung des BVerfG wird dem Mieter verfassungsrechtlich ein an das Eigentum angenäherter Schutz gewährt, der sich insbesondere in Hinblick auf die Kündigung von Wohnraum auswirkt, indem das Interesse des Mieters größeres Gewicht erhält (BVerfG, v. 26.05.1993, Az.: 1 BvR 208/93). Darüber hinaus ist die Vertragsautonomie zum Schutz des Mieters in einigen Fällen eingeschränkt. So kann sich z.B. der Vermieter nicht mit einer „Freizeichnungsklausel" von Mängelhaftung und Fahrlässigkeit befreien.

Rechte und Pflichten des Mieters

Das wichtigste Recht des Mieters stellt die Gebrauchsüberlassung, also die Nutzung der Wohnung dar. Im Einzelfall richtet sie sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag und nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten. Generell ist dem Mieter jede zulässige Nutzung der Wohnung gestattet. Unklarheiten über die Gebrauchsüberlassung ergeben sich insbesondere, wenn der Inhalt des Mietvertrages unklar ist oder er keine Vereinbarungen dazu enthält. Die Gerichte bestimmen dann anhand des Einzelfalls, welchen Nutzungszweck die Vertragsparteien nach der Verkehrssitte vorausgesetzt und gewollt haben. Beispiel Gartennutzung: Bei Vermietung eines Einfamilienhauses wird sie auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für zulässig erachten, bei einem Mehrfamilienhaus hingegen muss sie vereinbart sein oder sich aus den Umständen ergeben.

Hauptpflicht des Mieters ist die Zahlung des Mietzinses (§§ 535 Abs.2, 270 Abs. 1 BGB). Da es sich um eine sog. Schickschuld handelt, erfüllt der Mieter diese Verpflichtung rechtzeitig, wenn er das Geld zum Zeitpunkt der Fälligkeit absendet, also beispielsweise den Überweisungsauftrag zum Fälligkeitsdatum erteilt. Der Mieter ist zur Vorleistung verpflichtet (§ 556b Abs. 1 BGB), die Fälligkeit der Miete kann wiederum im Mietvertrag vereinbart werden, etwa zum 15. des laufenden Monats. Grundsätzlich gilt die Mietzahlungspflicht des Mieters bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Weiter hat der Mieter auch Nebenpflichten zu erfüllen, beispielsweise die Duldungspflicht von Modernisierungsmaßnahmen (§ 554 Abs. 2 BGB), allgemeine Sorgfaltspflicht hinsichtlich des überlassenen Wohnraums, Schadensminderungspflicht (§ 536c BGB).

Rechte und Pflichten des Vermieters

Der Vermieter hat einen Anspruch auf die Miete, also den im Mietvertrag vereinbaren Betrag für Wohnungsnutzung und Nebenkosten. Die Höhe der Miete ist grundsätzlich frei vereinbar, allerdings greifen auch hier Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, wodurch insbesondere Mietwucher verhindert werden soll.

Der Vermieter verfügt außerdem über einige Sicherungsrechte, z.B. der Anspruch auf Mietkaution oder das Vermieterpfandrecht.

Hauptpflicht des Vermieters ist es, dem Mieter die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie während der Mietzeit zu erhalten (Instandhaltungspflicht, § 535 Abs. 2 BGB). Für die Beurteilung, in welchem Zustand die Mietwohnung Instand gehalten werden muss, ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend. Dementsprechend hat der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Modernisierung der Wohnung, z.B. Installation eines besseren Wärme- und Schallschutzes. Aber der Vermieter ist zur Abhilfe verpflichtet bei Sachmängeln (z.B. schlechte Isolierung, Feuchtigkeitsschäden), Umweltmängeln (z.B. Trinkwasserrohre aus Blei), Störungen durch Immissionen (z.B. Trittschalldämpfung), Rechtsmängeln (z.B. bei Doppelvermietung) und beim Fehlen zugesicherte Eigenschaften (z.B. bei Abweichung von der mietvertraglich vereinbarten Wohnfläche). Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter gegen ihn Gewährleistungsansprüche geltend machen, und zum Beispiel Mietminderung verlangen.

Sonderfall: Scheinvertrag

Wird ein Mietvertrag nur zum Schein eingegangen und sind sich Vermieter und Mieter darüber einig, die vertraglichen Rechtsfolgen nicht eintreten zu lassen, ist ein solcher Scheinvertrag nichtig und hat keine Rechtsfolgen. Ein verdeckter Mietvertrag liegt vor, wenn hinter dem Scheinvertrag ein Mietvertrag mit anderem, gewollten Inhalt steckt. Der zum Schein geschlossene Vertrag ist zwar auch in diesem Fall nichtig. Der verdeckte, also eigentlich gewollte Vertrag kann jedoch wirksam sein, wenn die entsprechenden Willenserklärungen und Formvorschriften eingehalten worden sind.

Für den Wohnraummietvertrag gelten andere gesetzliche Regeln als für einen Gewerbemietvertrag. Denn im Bereich des Wohnraummietvertrages bestehen zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten des Mieters, die bei der Vermietung von Gewerberäumen und dem Gewerbemietvertrag nicht gelten. Die Abgrenzung zwischen beiden Vertragsformen ist bei so genannten Mischverhältnissen schwierig, also wenn sowohl Wohnräume als auch Geschäftsräume vermietet werden. Die Rechtsprechung stellt hierbei auf die konkrete Nutzung im Einzelfall ab. Erst wenn sich danach immer noch keine klare rechtliche Zuordnung möglich ist, stellen die Gerichte auf den Vertragszweck als entscheidendes Kriterium ab.

Der Leasingvertrag ist eine spezielle Form des Mietvertrages, wobei der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer zeitlich befristet das Nutzungsrecht an einer Sache einräumt und dafür als Gegenleistung ein Entgelt erhält, den sog.Leasingzins, der in Ratenzahlung geleistet wird (Leasingrate).

Weitere Informationen zum Thema Wohnraummietvertrag, beispielsweise zu seiner Änderung, Befristung, Kündigung, den Fall der Untervermietung, Mietkaution oder sonstigen Vereinbarungen, geben Ihnen umfassend und vertrauensvoll unsere Experten im persönlichen Gespräch, telefonisch oder in der Onlineberatung.


 
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt, der Sie in dieser Angelegenheit umfassend berät?
Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach den passenden Anwalt für Ihr Rechtsproblem. Wählen Sie nachfolgend eine Stadt in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die in Ihrem Rechtsgebiet besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen über den Anwalt finden Sie auf dessen Kanzleiprofil bei anwalt.de.

Rechtsanwälte Mietvertrag: Die größten Städte

Berlin (272) Hamburg (110) München (140) Köln (76) Frankfurt am Main (75) Stuttgart (60) Dortmund (26) Essen (34) Düsseldorf (64) Bremen (44) Hannover (46) Leipzig (31) Dresden (36) Nürnberg (62) Duisburg (20) Bochum (30) Wuppertal (25) Bielefeld (29) Bonn (29) Mannheim (24)

Rechtsanwälte Mietvertrag: Alle Orte im Überblick

Y
Bad Berka (1) Bad Brückenau (1) Bad Doberan (1) Bad Driburg (1) Bad Düben (2) Bad Dürkheim (4) Bad Endorf (1) Bad Harzburg (1) Bad Hersfeld (1) Bad Homburg vor der Höhe (6) Bad Honnef (1) Bad Hönningen (1) Bad Kissingen (2) Bad Kreuznach (5) Bad Krozingen (1) Bad Langensalza (1) Bad Liebenwerda (1) Bad Lobenstein (1) Bad Marienberg (Westerwald) (1) Bad Mergentheim (2) Bad Münder am Deister (1) Bad Nauheim (3) Bad Neuenahr - Ahrweiler (1) Bad Neustadt an der Saale (1) Bad Oeynhausen (2) Bad Oldesloe (1) Bad Pyrmont (1) Bad Rappenau (1) Bad Salzuflen (2) Bad Salzungen (1) Bad Schandau (1) Bad Schussenried (1) Bad Schwalbach (1) Bad Segeberg (2) Bad Sobernheim (1) Bad Soden am Taunus (1) Bad Staffelstein (1) Bad Säckingen (4) Bad Tölz (2) Bad Urach (1) Bad Vilbel (5) Bad Wildungen (1) Bad Wilsnack (1) Baden - Baden (8) Baesweiler (1) Baiersdorf (1) Baldham (1) Balingen (4) Bamberg (8) Bammental (1) Barcelona (3)  es Barsinghausen (1) Baunatal (2) Bautzen (2) Bayreuth (7) Beckingen (1) Beckum (1) Bensheim (1) Bergisch Gladbach (5) Bergkamen (1) Bergneustadt (1) Berlin (272) Bermatingen (1) Bernau bei Berlin (1) Betzdorf (2) Bexbach (1) Biberach an der Riß (4) Biebesheim am Rhein (1) Biederitz (1) Bielefeld (29) Biesenthal (1) Bietigheim - Bissingen (2) Bingen am Rhein (1) Birkenfeld (1) Birkenwerder (2) Bischofsheim (1) Bissendorf (1) Bitterfeld (3) Blankenburg (Harz) (1) Blaustein (1) Bocholt (3) Bochum (30) Bodelshausen (1) Boffzen (1) Bohmte (1) Bonn (29) Bonndorf im Schwarzwald (2) Boostedt (1) Bordesholm (3) Borken (2) Bornheim (1) Bottrop (5) Boxberg (1) Brackenheim (1) Brandenburg an der Havel (1) Bratislava (2)  sk Braubach (1) Braunschweig (18) Breisach am Rhein (1) Bremen (44) Bremerhaven (5) Bremervörde (1) Brilon (2) Brombachtal (1) Bruchsal (2) Brühl (2) Buchen (Odenwald) (1) Buchholz in der Nordheide (2) Buchloe (1) Burg (3) Burg (Dithmarschen) (1) Burghausen (2) Burgwedel (1) Buseck (1) Buxtehude (2) Bühl (2) Bühlertal (1) Büren (1) Bürstadt (1) Böblingen (5) Börßum (1) Bötzingen (1)
Falkensee (4) Feldkirch (2)  at Fellbach (3)
Feucht (1) Feuchtwangen (1) Finsterwalde (1) Flensburg (6) Flörsheim am Main (2) Forchheim (1) Forst (Lausitz) (1) Frankenthal (Pfalz) (3) Frankfurt (Oder) (3) Frankfurt am Main (75) Frechen (1) Freiberg (1) Freiburg im Breisgau (17) Freilassing (2) Freisen (1) Freising (5) Freital (3) Freudenstadt (2) Friedberg (PLZ:86301-86316) (1) Friedberg (PLZ:61141-61169) (2) Friedrichshafen (3) Friesenheim (1) Frontenhausen (1) Fulda (3) Fürstenfeldbruck (4) Fürstenwalde/Spree (3) Fürth (PLZ:64385-64658) (1) Fürth (PLZ:90701-90768) (16) Füssen (3)
Jena (5) Jesteburg (1) Jestetten (1)
Jever (1) Jockgrim (1) Jüchen (1) Jülich (1)
Xanten (1)
Zeuthen (1) Zirndorf (1) Zittau (1)
Zossen (1) Zwickau (3) Zwiesel (1) Zürich (8)  ch

Thema Mietvertrag

ist Bestandteil des Rechtsgebietes
  Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
 

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietvertrag

Neues Mietrecht seit Mai 2013 Die wichtigsten Änderungen Teil II Verzug, Beitreibung, Räumung
Seit 01.05.2013 gilt eine Mietrechtsreform, die sich auf eine große Anzahl von Mietverhältnissen in Deutschland auswirken wird. Die gravierendsten Auswirkungen werden in der folgenden Reihe dargestellt.Leichtere RäumungWird das ... mehr
(von Rechtsanwaltskanzlei Hilgers & Hirschmann zum Thema Mietvertrag)

Verletzung vertraglicher Nebenpflicht durch Verwertung neben Rückkaufvereinbarung
Einen Leasinggeber kann die vertragliche Nebenpflicht treffen, das Leasinggut bestmöglich zu verwerten, wenn der Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert einzustehen hat.GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, ... mehr
(von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater zum Thema Mietvertrag)

Artikelserie Mietrecht aus Investorensicht Teil 21: Begründungs- und Verlängerungsoptionen
Im Zusammenhang mit der Anmietung von Geschäftsraummieten werden gerade dann, wenn die Räume erst errichtet oder umgebaut werden müssen, regelmäßig schriftliche Absprachen vor dem eigentlichen Geschäftsraummietvertrag mehr
(von Rechtsanwalt Alexander Bredereck (Bredereck Willkomm Rechtsanwälte) zum Thema Mietvertrag)

Auch Berufstätige müssen mehrmals am Tag lüften
Das Landgericht Frankfurt am Main (LG Frankfurt a. M., Urteil v. 07.02.2012, Az.: 2-17 S 89/11) hat bereits zu Beginn des Jahres 2012 geurteilt, dass Mieter - auch wenn sie berufstätig sind - mehrmals am Tag die gemietete Wohnung lüften ... mehr
(von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller (Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller) zum Thema Mietvertrag)

Artikelserie Mietrecht aus Investorensicht Teil 20: Gewerberaummietvertrag - Schriftform
Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Einhaltung der Schriftform sind enorm. Insbesondere müssen auch Anlagen zum Mietvertrag mit diesem fest verbunden oder aber auf diesen ausdrücklich Bezug nehmen und gesondert unterzeichnet ... mehr
(von Rechtsanwalt Alexander Bredereck (Bredereck Willkomm Rechtsanwälte) zum Thema Mietvertrag)