Rechtsanwalt Opferhilfe Rechtsanwälte | anwalt.de

anwalt.de | Opferhilfe Rechtsanwälte

Info Opferhilfe

Als Opferhilfe oder Opferschutz werden Vorschriften bezeichnet, die Opfer einer Straftat schützen und ihm helfen sollen. Das Opferrecht ist in erster Linie im Bereich des Strafrechts angesiedelt: Hier wird durch das Opferschutzgesetz die Stellung des Opfers im Strafverfahren gegen den Täter gestärkt. Doch inzwischen sind zahlreiche weitere Gesetze in verschiedenen anderen Rechtsgebieten zum Schutz der Opfer in Kraft getreten, wie beispielsweise das im Sozialrecht verankerte Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Beteiligung des Opfers im Strafprozess

Opfer einer Straftat sind aufgrund des Opferschutzgesetzes berechtigt, sich bereits am Strafverfahren als Nebenkläger zu beteiligen und dort ihre Interessen gegenüber dem Täter wahrzunehmen. Sie können sich zum Beispiel schon im Ermittlungsverfahren durch einen Anwalt vertreten lassen, Anträge abgeben und haben ein Anhörungsrecht. Die Nebenklage (§§ 395 ff. Strafprozessordnung) steht Opfern oder ihren Angehörigen offen, wenn es sich bei der begangenen Tat um eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch), gegen die persönliche Ehre (Beleidigung, Verleumdung), gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung etc.) oder gegen die persönliche Freiheit (Geiselnahme u.Ä.) handelt. Bei besonders schweren Straftaten können die Opfer sich von einem sogenannten Opferanwalt vertreten lassen, der ihnen kostenlos zur Verfügung steht und die Beteiligung der Opfer am Strafprozess als Nebenkläger fördern soll.

Täter-Opfer-Ausgleich im Strafverfahren

Der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich lässt sich ebenfalls auf den Opferschutz zurückzuführen und eröffnet dem Opfer einen weiteren WEG der Wiedergutmachung. Für das Opfer ist der Täter-Opfer-Ausgleich freiwillig. Vor einer Schlichtungsstelle und mit Unterstützung eines neutralen Vermittlers kann das Opfer mit dem Täter eine Wiedergutmachungsvereinbarung treffen. Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht es dem Opfer, sich mit der begangenen Straftat und dem Täter auseinanderzusetzen und trägt in vielen Fällen zu einer besseren Verarbeitung der Straftat bei.

Doch auch über das Strafverfahren hinaus geben zahlreiche Gesetze den Opfern Hilfestellung.

Zeugenschutzgesetz und Gewaltschutzgesetz

Vorbeugenden Charakter hat der Opferschutz beim Zeugenschutzgesetz (genauer: Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz, kurz: ZSHG) und beim neuen Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz von 2001 dient dem Schutz von Zeugen, die aufgrund ihrer Aussage in einem Prozess erheblich gefährdet wären. Das Gewaltschutzgesetz aus dem gleichen Jahr 2001 - räumt insbesondere Opfern in Fällen häuslicher Gewalt, Belästigung und Stalking für die Zeit nach der Straftat - Abwehrrechte gegenüber dem Täter ein. Beispielsweise soll mit einem erweiterten Anspruch auf Wohnungsüberlassung verhindert werden, dass der Täter die gemeinsame Wohnung mit dem Opfer wieder betritt und dort erneut Straftaten begeht. Durch diese räumliche Trennung des Täters vom Opfer kann besserer Schutz für die Opfer gewährleistet werden.

Opferentschädigungsgesetz: Täter muss Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen

In finanzieller Hinsicht bietet das Opferentschädigungsgesetz Straftatopfern einen Ausgleich, wenn sie durch die Straftat einen Gesundheitsschaden erlitten haben. Dann haben sie einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Staat für Heilbehandlungskosten, Rentenleistungen oder Umschulungskosten.

Unabhängig davon können Opfer gegenüber dem Täter vor den Zivilgerichten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen. Eine zusätzliche Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen besteht durch das sogenannte Adhäsionsverfahren, das den Opfern die Möglichkeit gibt, unmittelbar im Anschluss an das Strafverfahren ihre Schadensersatzansprüche gegen den Täter gerichtlich festzustellen. Der Vorteil: Sie können zeitnah ihre Ansprüche durchsetzen und müssen nicht den gesamten Sachverhalt erneut vor einem Zivilgericht verhandeln.
 
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt, der Sie in dieser Angelegenheit umfassend berät?
Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach den passenden Anwalt für Ihr Rechtsproblem. Wählen Sie nachfolgend eine Stadt in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die in Ihrem Rechtsgebiet besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen über den Anwalt finden Sie auf dessen Kanzleiprofil bei anwalt.de.

Rechtsanwälte Opferhilfe: Die größten Städte

Berlin (21) Hamburg (11) München (5) Köln (10) Frankfurt am Main (5) Stuttgart (6) Dortmund (2) Essen (6) Düsseldorf (2) Bremen (6) Hannover (2) Leipzig (1) Dresden (4) Nürnberg (6) Duisburg (1) Bochum (1) Wuppertal (2) Bonn (3) Mannheim (2)

Rechtsanwälte Opferhilfe: Alle Orte im Überblick

Q
V
X
Y
Z
Chemnitz (3)
Hamm (1) Hanau (1) Hannover (2) Heidelberg (1) Herne (1) Hildesheim (1)
Innsbruck (1)  at
Jena (1)
Karlsruhe (1) Kassel (2) Ketsch (1)
Kiel (2) Konstanz (1) Köln (10)
Paderborn (1) Passau (1) Plauen (1)
Ronnenberg (1) Rosdorf (1) Rostock (1)
Trier (2)
Uetersen (1) Ulm (2)
Wesel (1) Wetzlar (1) Wien (1)  at

Rechtstipps von Anwälten für Opferhilfe

Windenergie - eine lohnende Investition? - Voraussichtlich jedenfalls nicht für die Anleger der Windreich
Die Staatsanwaltschaft ermittelt und betroffene Anleger der Windreich GmbH (vor ihrer Umwandlung Windreich AG) rechnen mit erheblichen Verlusten!Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Tintemann von der Kanzlei ... mehr
(von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte (Dr. Schulte und Partner) zum Thema Opferhilfe)

Neue Hoffnung für Erwerber von sog "Schrottimmobilien"
Bundesgerichtshof erleichtert die Durchsetzung von RückabwicklungsansprüchenEs gibt neue Hoffnung für unzählige geschädigte Käufer von Kapitalanlage-Immobilien, die häufig auch als "Schrottimmobilien" bezeichnet werden: Am 07.06.2013 ... mehr
(von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte (Dr. Schulte und Partner) zum Thema Opferhilfe)

ALAG Anleger – endlich erhört vom Oberlandesgericht Bamberg
Privatanleger investierten ihr Geld in sicher geglaubte solide Fonds der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Leider entwickelte sich diese Investition für die betroffenen Anleger in eine andere Richtung und die Sorgen um ihr Geld begann, ... mehr
(von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte (Dr. Schulte und Partner) zum Thema Opferhilfe)

Thormann Capital/Leo one - Anlegergemeinschaft gegründet
Die Thormann Capital GmbH sollte nach dem Desaster rund um die SAM AG (Swiss Asset Management Group AG) aus der Schweiz für eine solide, seriöse Zukunft im Bereich der grünen Kapitalanlagen (Green Investments) stehen. Entsprechend wurde ... mehr
(von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte (Dr. Schulte und Partner) zum Thema Opferhilfe)

Die Paratus AMC GmbH und die Finanzierung von vermeintlichen „Schrottimmobilien“
Die Paratus AMC GmbH, früher noch GMAC-RFC Bank GmbH, hat in einer Vielzahl von Fällen Immobilien fremdfinanziert, die von vielen Darlehensnehmern als „Schrottimmobilien" bezeichnet werden.  Viele  Kapitalanleger fühlen sich daher durch ... mehr
(von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte (Dr. Schulte und Partner) zum Thema Opferhilfe)