126 Anwälte für Prüfungsanfechtung | Seite 6

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Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop
Kanzlei Veit-Koop, Schifferstraße 7, 27568 Bremerhaven 6637.5911157058 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Rechtsfragen im Bereich Prüfungsanfechtung beantwortet Frau Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop
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Rechtsanwältin Dr. Nina Basakoglu
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Hohenzollernring 103, 50672 Köln 6673.7479163601 km
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Nina Basakoglu hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Prüfungsanfechtung
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Rechtsanwältin Britta Schulte
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Spichernstr. 44, 50667 Köln 6673.6120200001 km
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Britta Schulte vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Prüfungsanfechtung
aus 7 Bewertungen Die Studienplatzklage im Fach Medizin stellte für mich die einzige Chance dar, um mir meinen Traum vom Studienplatz zu … (09.08.2023)
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Rechtsanwalt Lars Brettschneider
Anwalts- und Notarkanzlei, Lange Str. 55, 27232 Sulingen 6695.9031735312 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Prüfungsanfechtung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Brettschneider gerne zur Verfügung
(02.05.2023) Fragen waren innerhalb von 20 Minuten geklärt.
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Rechtsanwalt Andreas Jakubietz
Kanzlei Andreas Jakubietz, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin 6971.0042825261 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Jakubietz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Prüfungsanfechtung
aus 8 Bewertungen Herr Jakubietz wurde mir sehr empfohlen. Ich kontaktierte ihn,da mein Sohn keinen der drei Wunschschulen mit dem … (04.07.2023)
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sehr gut
Rechtsanwältin Lea Comans
Grawert PartmbB Rechtsanwälte, Monbijouplatz 12, 10178 Berlin 6974.4969416878 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Lea Comans hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Prüfungsanfechtung
aus 89 Bewertungen Wir möchten Frau Comans an dieser Stelle nochmals ausdrücklich danken und betonen,wie froh wir sind durch die … (14.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Prüfungsanfechtung

Fragen und Antworten

  • Prüfungsanfechtung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Prüfungsanfechtung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Prüfungsanfechtung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Prüfungsanfechtung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Prüfungsanfechtung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Prüfungsanfechtung ist die rechtliche Überprüfung des Ergebnisses einer hoheitlichen Prüfungsentscheidung wie beispielsweise der Abiturprüfung, des Staatsexamens, der Diplomprüfung, Meisterprüfung etc.

Die Möglichkeit der Prüfungsanfechtung ist nicht auf Abschlussprüfungen beschränkt, auch Prüfungen wie z. B. das Physikum, das Vordiplom oder eine generelle Zwischenprüfung können angefochten werden. Auch eine Beschränkung auf universitäre Prüfungen findet nicht statt, die Überprüfung von Hochschulprüfungen stellt aber einen erheblichen Anteil der Prüfungsanfechtungen dar. Die Prüfungsanfechtung ist dem Rechtsbereich des Prüfungsrechts zuzuordnen, das wiederum zum öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht) gehört. Rein rechtlich ist die Prüfungsanfechtung die Anfechtung und behördliche bzw. gerichtliche Überprüfung eines Verwaltungsaktes nach VwVfG.

Die gerichtliche Korrektur eines Prüfungsergebnisses ist vor allem aussichtsreich, wenn Verfahrensfehler überprüft werden. Neben der Überprüfung der Einhaltung von Verfahrensvorschriften wird bei der Prüfungsanfechtung vor allem die richtige Ausübung des dem Prüfer in jeder Prüfung zustehenden Ermessensspielraums bei der Leistungsbeurteilung überprüft. Grundsätzlich wird zwar jedem Prüfer im Rahmen der Prüfungsentscheidung ein gewisser Beurteilungsspielraum zuerkannt, der nur in engen Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist. Vor allem prüfungsspezifische Fragestellungen, die im Beurteilungsspielraum des Prüfers liegen, sind einer gerichtlichen Überprüfung oft nur schwer zugänglich, z. B. die Auswahl der Prüfungsaufgaben, die Gewichtung der Prüfungsaufgaben für das Endergebnis der Prüfung ebenso wie die Gewichtung einzelner falscher Antworten, die Ausgestaltung der Prüfung als Wissensprüfung oder Verständnisprüfung und die Art und Weise der Leitung der Prüfung. Aber selbst Beurteilungsfehler sind voll überprüfbar, wenn die Ermessensentscheidung des Prüfers ermessensfehlerhaft getroffen wurde, also  der Prüfer  beispielsweise von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder  er  gegen das Willkürverbot verstoßen hat.

Ziel der Prüfungsanfechtung kann die Verbesserung der gegebenen Note sein, aber auch die Aufhebung der Prüfung mit der Folge, dass eine Prüfung erneut abgelegt werden kann.

(LOE)

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