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Info Recht rund ums Tier

Recht rund ums Tier

Im Jahre 1990 wurde in das BGB ein neuer § 90 a eingefügt. In dieser Vorschrift heisst es:

„Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch die besonderen Gesetze geschützt. Auf sie sind die für die Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."
Grundsätzlich bleibt auch durch Einfügung dieser Vorschrift alles beim Alten, wie sich aus dem letzten Satz der Vorschrift ergibt, denn solange die für Sachen geltenden Vorschriften auch weiterhin auf Tiere anwendbar bleiben, hat sich damit im Grunde nicht viel geändert. Allerdings hat sich der Gesetzgeber selbst nicht wirklich systemtreu verhalten und so werden weiterhin gem. §§ 961 ff. BGB Bienenschwärme als echte Sachen bezeichnet und nach § 903 BGB besteht an Tieren ebenso wie an echten Sachen schlichtes Eigentum. Daneben wird auch im Strafrecht in verschiedenen Vorschriften von „Tieren oder anderen Sachen" gesprochen.

 

Mit diesen Bezeichnungen kommt eindeutig zum Ausdruck, dass Tiere vom Denken des Gesetzgebers her weiterhin grundsätzlich zur Gruppe der Sachen gehören. Ebenfalls im Jahre 1990 hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, eine wichtige Änderung im Schadensersatzrecht vorzunehmen. In § 253 II 2 BGB ist seitdem bestimmt, dass, die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert übersteigen. Daraus ergibt sich nun eine höhere Grenze für die Abgrenzung zwischen Heilung oder Tötung.

Der Tierschutz wurde durch Zustimmung des Bundestages am 17.5.2002 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit, in das Grundgesetz aufgenommen. Dieser Entscheidung stimmte der Bundesrat am 21.6.2002 zu. Somit ist die Neufassung des Grundgesetzes zum 01.08.2002 in Kraft getreten. Der Wortlaut des bisherigen Art. 20a GG wurde um die drei Worte „und die Tiere" erweitert und lautet nun:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

In Deutschland existieren in den verschiedensten Gesetzen Regelungen über Tiere. Die wichtigsten Regelungen sind:

 

  • §§ 958 ff. BGB: Aneignung herrenloser Sachen

  • §§ 965 ff. BGB: Fund

  • § 833 BGB: Tierhalterhaftung

  • § 834 BGB: Tierhüterhaftung

  • § 17 StVG: Unfälle durch Tiere

  • § 28 StVO: Tiere im Straßenverkehr

  • § 121 OwiG: Halten gefährlicher Tiere

  • § 811 c ZPO: Unpfändbarkeit von Haustieren

  • § 811 I Nr. 3 ff. ZPO: Unpfändbarkeit von Nutztieren

Außerdem gibt es in Deutschland weitere speziell auf Tiere zugeschnittene Gesetze und Verordnungen:

 

  • Tierschutzgesetz

  • Tierseuchengesetz

  • Tierzuchtgesetz (für landwirtschaftlich genutzte Tiere)

  • Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes

  • Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland

  • Tierschutz-Hundeverordnung

  • Tollwutverordnung

  • Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

 

Wichtige und immer wieder nachgefragte Themen beim Recht rund ums Tier sind:

  • Kauf und Verkauf eines Tieres

  • Gewährleistungsrechte beim Tierkauf

  • Tierhaltung in Mietwohnung/Eigentumswohnung/eigenem Haus

  • Tierhaltung und Nachbarn

  • Haftung für Schäden rund um das Tier

  • Gefahrenhundeverordnungen der Bundesländer (Sachkunde, Wesenstest)

  • Das Tier beim Tierarzt (Behandlungsfehler, Behandlungskosten, Behandlung von Fundtieren)

  • Tierzucht

  • Hundesteuer

  • Versicherungsrecht

  • Pferderecht

  • Pfändung von Haustieren

  • Trennung oder Scheidung von Tierhaltern

  • Tiere und Erbrecht

  • Tierschutzrecht

  • Urlaub mit dem Tier

 


 
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