4.270 Anwälte für Revision

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Frank
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Frank
Kanzlei Frank, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz 7043.7057635966 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hermann Frank ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Revision
aus 35 Bewertungen erinnere ich mich mit großer Erleichterung und möchte nochmals danke sagen, DANKE (01.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Steffen
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Steffen
Anwaltskanzlei Steffen & Dr. Bäcker, Zum Ludwigstal 24, 45527 Hattingen 6666.6145641776 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Steffen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 12 Bewertungen Herr Steffen hat großes geleistet und mir mit seiner Hartnäckigkeit und Erfahrung gezeigt das auch Urteile und … (25.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hohneck
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hohneck
Rechtsanwalt Thomas Hohneck, Rheinallee 3a, 55116 Mainz 6806.0509159146 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 83 Bewertungen kompetent und zuverlässig gearbeitet mit Erfolg. (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Thöne
Rechtsanwalt Oliver Thöne
Thöne, Bludau & Bitterberg | Rechtsanwälte und Fachanwälte, Bachstr. 14, 37671 Höxter 6778.9908672913 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Thöne bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Rahe
Rechtsanwalt Dirk Rahe
DR. ZWANZIGER & COLLEGEN GbR, Humboldtstraße 14, 07545 Gera 6991.2020059217 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Rahe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Oguz Bozkurt Ögüt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Ögüt, Goethestr. 61, 38440 Wolfsburg 6827.2769433893 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Oguz Bozkurt Ögüt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 33 Bewertungen Sehr hilfreich Und nett Tür war immer auf hatte immer hilfe bekommen Danke sehr Weiter zu empfehlen (31.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M.
Rechtsanwälte Neureither Kauf Neureither Keller PartGmbB, Donaustraße 3 1/2, 85049 Ingolstadt 7073.2787914454 km
Da haben Sie Recht!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Adrian Neureither LL.M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 10 Bewertungen Rechtsanwalt Neureither hat den Termin vom 26.03.2024 beim Landgericht Ingolstadt zu meiner vollen Zufriedenheit … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Goll
Rechtsanwalt Christoph Goll
Dr. Goll & Kollegin, Mathystraße 17, 76133 Karlsruhe 6868.849410347 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Goll vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
sehr gut
Dr. Hartmann & Partner, Bernauer Straße (über der Sparkasse) 29, 16515 Oranienburg 6952.9424953463 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
aus 246 Bewertungen Schnell und unkompliziert ! (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Schaum
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Schaum
Schmidt, Schaum & Wilk Rechtsanwälte PartG mbB, Wichmannstr. 20, 10787 Berlin 6972.4997961278 km
Anwaltshaftung • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Schaum ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Revision
aus 170 Bewertungen Schnelle Antwort,vielen Dank (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
Gärde & Partners, Danderydsgatan 14, Stockholm 11426, Schweden 6830.8805513486 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt und Advokat Dr. Ansgar Firsching
aus 6 Bewertungen Herr Dr. Ansgar Fisching hat mich sehr gut Beraten in meiner Angelegenheit deutsches und schwedisches … (18.04.2024)
Profil-Bild Sarah Dobritzsch
Sarah Dobritzsch
Kühlborn Rechtsanwälte, Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale) 6950.4870631872 km
Fachanwältin VerwaltungsrechtStrafrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht
Rechtsanwältin Frau Sarah Dobritzsch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius Eichfelder
sehr gut
Rechtsanwalt Marius Eichfelder
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB, Boschetsrieder Str. 67, 81379 München 7118.622039543 km
Arbeitsrecht • Datenschutzrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marius Eichfelder vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 40 Bewertungen Herr Eichfelder hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten. Er hat die Sachlage rasch analysiert, … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M.
urbanek lind schmied reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten 7366.8639467503 km
Intensive und persönliche Zusammenarbeit schafft gegenseitiges Vertrauen und gewährleistet Erfolg.
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Mag. Regina Krahofer PLL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
(28.12.2022) Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Knüpling
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Knüpling
Rechtsanwalt Christian Knüpling, Am Wall 137 - 139, 28195 Bremen 6675.1069101232 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Knüpling gerne zur Verfügung
aus 115 Bewertungen Herr Knüpling hat mich sehr gut beraten, war immer sehr freundlich, gut erreichbar und hat immer alle meine Fragen … (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Ingenkamp
Rechtsanwalt David Ingenkamp
Rechtsanwaltskanzlei David Ingenkamp und Jochen Hünnighausen, Salzstr. 1, 06618 Naumburg (Saale) 6959.1297021925 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • VerwaltungsrechtStrafrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt David Ingenkamp – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Revision
(14.07.2022) Herr Ingenkamp hat mein Problem ekannt und Zielführend geantwortet. Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Birk
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Rechtsanwalt Jochen Birk
Anwaltskanzlei Jochen Birk, Schweinsdorfer Str. 33, 91541 Rothenburg ob der Tauber 6960.6043287309 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jochen Birk hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Revision
aus 178 Bewertungen Kann diese Kanzlei zu 100 % weiterempfehlen. Wir haben sehr schnell einen Termin gefunden. Die Kommunikation verlief … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Treptau
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Kanzlei Uwe Treptau, Tränkeweg 16, 15517 Fürstenwalde/Spree 7024.5164246969 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Treptau hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
aus 33 Bewertungen Herr Treptau ist ein freundlicher Anwalt. Dank seiner tollen Arbeit wurde das Ermittlungsverfahren gegen mich … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt William R. McCreight
Rechtsanwalt William R. McCreight
Kanzlei William R. McCreight, Siemensstraße 6, 65779 Kelkheim (Taunus) 6812.2500439726 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt William R. McCreight bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
aus 7 Bewertungen Herr McCreight hat uns in den letzten Jahren in mehreren Fällen sehr kompetent und zielorientiert vertreten und uns in … (05.05.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Emel Gördü
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Rechtsanwältin Emel Gördü
Rechtsanwaltskanzlei - Emel Gördü, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 48, 47228 Duisburg 6633.3660730755 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Emel Gördü - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 11 Bewertungen Frau Gördü ist eine sehr erfahrene und kompetente Anwältin. Ich bin außerordentlich zufrieden und kann sie … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
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Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Fachanwalts- u. Steuerkanzlei Staudenmayer, Möhringer Landstr. 11, 70563 Stuttgart 6929.6416736689 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 23 Bewertungen Herr RA Staudenmayer ist ein mir seit Jahren vertrauter Berater im Immobilien- und Einkommensteuerrecht. In den … (28.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Thill
Rechtsanwältin Romy Thill
Kanzlei Romy Thill, Bruchhausenstraße 23, 54290 Trier 6716.9010818663 km
Vertrauen als Voraussetzung - beiderseits.
Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Romy Thill ist Ihr Ansprechpartner für Revision
(04.10.2022) Das erste Gespräch war sehr aufschlussreich und Frau Thill konnte meine ersten Fragen sehr gut und zu meiner …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marijana Özpolat
Rechtsanwältin Marijana Özpolat
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Brucknerallee 63, 41236 Mönchengladbach 6631.2137669423 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Marijana Özpolat
aus 7 Bewertungen Wir wurden über jeden Stand informiert. Im Erfolgsfall direkte telefonische Mitteilung des Ergebnisses. Realistische … (26.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus von Treyer
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Rechtsanwalt Magnus von Treyer
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Revision steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Magnus von Treyer gerne zur Verfügung
aus 66 Bewertungen Herr von Treyer hat sich effektiv und mit hoher Effizienz um das Thema Entschädigung von Lufthansa für stornierte … (22.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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