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Info Tarifvertragsgesetz / TVG

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) ist die wesentliche gesetzliche Grundlage für das Tarifvertragsrecht. Im Tarifvertragsgesetz sind die Tarifvertragsparteien bezeichnet und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt. Tarifparteien sind die Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände.
 
Neben Bestimmungen zu Inhalt und Form eines Tarifvertrags, den Tarifvertragsparteien und Tarifgebundenheit, regelt das TVG auch die Bekanntgabe eines Tarifvertrages, seine Veröffentlichung im sogenannten Tarifregister und die Pflicht des Arbeitgebers, den Tarifvertrag im Betrieb zur Einsichtnahme für die Arbeitnehmer auszulegen.
 
Das Tarifvertragsgesetz trat zum 9. April 1949 in Kraft. Seitdem sind einige Vorschriften des Tarifvertragsgesetzes geändert worden.
 
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