2.305 Anwälte für Umwandlungsrecht | Seite 97

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich N. Bildl
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Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich N. Bildl vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Umwandlungsrecht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umwandlungsrecht

Fragen und Antworten

  • Umwandlungsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umwandlungsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umwandlungsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Umwandlungsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umwandlungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Umwandlungsrecht betrifft die Änderung einer Unternehmensstruktur. Zentrales Gesetz für die Umwandlung von Unternehmen ist das Umwandlungsgesetz (UmwG). Danach ist eine Umwandlung insbesondere möglich durch

- Verschmelzung,
- Spaltung,
- Vermögensübertragung oder
- Formwechsel.

Bei der Verschmelzung gem. § 2 ff UmwG werden die gesamten Vermögen mehrerer Rechtsträger zusammengefasst. Bei einer entsprechenden Fusion können beispielsweise zwei Autobauer zukünftig als ein Unternehmen in einer Gesellschaft arbeiten. Dabei kann ein neuer Rechtsträger, beispielsweise eine neue GmbH oder AG, entstehen oder eine der alten Gesellschaften besteht in vergrößerter Form fort. In engem Zusammenhang mit sogenanntem M&A und dem Umwandlungsrecht ist auch auf eine mögliche Wettbewerbsbeschränkung oder ein mögliches Kartellverbot zu achten.

Als Gegenstück zur Umwandlung durch Verschmelzung wird die Umwandlung durch Spaltung gem. § 123 ff. UmwG gesehen. Dabei wird zwischen Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung unterschieden. Bei der Aufspaltung wird das gesamte Vermögen eines Rechtsträgers auf mindestens zwei neue Rechtsträger übertragen. Die alte rechtliche Gesellschaft existiert dann nicht mehr weiter. Bei der Abspaltung wird nur ein Teil übertragen und der alte Rechtsträger bleibt bestehen. Entsteht in der Folge ein Mutter-Tochter-Gesellschaftsverhältnis, nennt man das umwandlungsrechtlich Ausgliederung.

Die Vermögensübertragung gem. § 174 ff. UmwG ist eine Sonderform. Danach wird Vermögen einer Kapitalgesellschaft an die Öffentliche Hand, also beispielsweise Bund oder Land übertragen. Aber auch die Übertragung von einer Versicherung auf eine andere ist danach möglich.

Auch der Formwechsel gem. § 190 ff. UmwG gehört zum Umwandlungsrecht, auch wenn es dabei keine Vermögensübertragung gibt. Hier bleibt die Einheit an sich bestehen. Es ändert sich lediglich die Rechtsform des Rechtsträgers. So kann beispielsweise eine GmbH in eine AG umgewandelt werden.

Insbesondere bei einfacheren Personengesellschaften sind ggf. auch Regelungen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu beachten. So kann ein weiterer Gesellschafter in das Handelsgeschäft von einem Kaufmann eintreten. Dann wird aus dem Einzelunternehmer in der Regel eine OHG. Andererseits ist die Übernahme aller Gesellschaftsanteile durch einen Gesellschafter möglich.

(ADS)

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