Rechtsanwalt Daniel Schmidt-Blümel (Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Daniel Schmidt-Blümel & Hans-Peter Meier)


Kanzlei Hans-Peter Meier & Daniel Schmidt-Blümel
Rechtsanwalt Daniel Schmidt-Blümel
Rechtsanwalt Daniel Schmidt-Blümel

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich und freue mich über Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.


  • Aufenthaltsrecht und Einbürgerung
    und hierbei u.a.: Einreisemöglichkeiten, Folgen unerlaubter Einreise, Familiennachzug, Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Erteilung von Arbeitsgenehmigungen über die Bundesagentur für Arbeit und weiteres Arbeitserlaubnisrecht, Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation, Umgang mit dem Bleiberechtskompromiss, Vorgehen gegen eine - ggfls. geplante - Ausweisung, Befristung der Wirkungen einer bereits erfolgten Ausweisung. Erleichterte Aufenthaltstitel für nicht EU-Bürger aufgrund internationaler Abkommen z.B. für amerikanische, kanadische und türkische Staatsangehörige, sowie Angehörige der neuen Mitgliedsländer Bulgarien und Rumänien. Staatsangehörigenrecht: Beratung, Prüfung und Begleitung von Anträgen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Probleme bei der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, insbesondere bei Angehörigen der Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien und aktuelle Fragen hinsichtlich der Bewohner aus dem Kosovo.
  • Familien- / Scheidungsrecht
    insbesondere: Folgen einer Trennung und damit verbundene Ansprüche, Berechnung und Geltendmachung von Ehegatten und Kindesunterhalt, Fragen in Zusammenhang mit dem Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Ehewohnung, auch ausländisches Scheidungsrecht, sofern die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes gegegeben ist.
  • Strafrecht
    z.B. Verhalten bei Erhalt einer Vorladung, eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift. Möglichkeiten der Aufhebung oder Ausservollzugsetzung eines Haftbefehls ( bei Fahndungsauschreibung oder Untersuchungshaft ). Desweiteren: Einstellungsmöglichkeiten im aussergerichtlichen Strafverfahren, Vertretung in der Hauptverhandlung, Zeugenbeistand.


Kontakt
Kernzeiten Montag bis Freitag von 10.00 h bis 18.00 h

In Notfällen (Verhaftungen , Durchsuchungen, ...) und dringenden Anfragen außerhalb von den oben angegebenen Bürozeiten erreichen Sie mich über mein Mobiltelefon: 0177 /6502348 !

Rechtsanwalt Daniel Schmidt-Blümel

Zu meiner Ausbildung und Berufserfahrung:

Studiert habe ich an den Universitäten in Saarbrücken und Bonn. Die anschließende Referendarausbildung erfolgte am Oberlandesgericht Düsseldorf. Meine Ausbildung konnte ich Ende des Jahres 1999 mit dem zweiten Staatsexamen erfolgreich abschliessen.

Anfang des Jahres 2000 begann ich meine anwaltliche Tätigkeit in einer mittelständischen Kanzlei im Münchner Süden und arbeite seitdem mit einem sehr erfahrenen Kollegen zusammen. Dort konzentrierte ich mich insbesondere auf die Bereiche Familienrecht, Ausländerrecht und Strafrecht.

Folgende Mitgliedschaften bestehen: Rechtsanwaltskammer München, Forum junger Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein

Vertretungsberechtigt bin ich u.a. an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie an allen Verwaltungsgerichten.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.meier-schmidt-bluemel.de
Rechtsanwalt Daniel Schmidt-Blümel (Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Daniel Schmidt-Blümel & Hans-Peter Meier) ist gelistet in Rechtsanwälte München

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Adresse

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Wilhelm-Leibl-Str. 10
81479 München

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089/8003 4442
Fax:
089/8004 4426
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E-Mail:
anwalt-sb@m-legal.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/rechtsanwaltsb
Web:
www.meier-schmidt-bluemel.deNeues Fenster

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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Daniel Schmidt-Blümel:
  • Arbeitsrecht
  • Ausländerrecht & Asylrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Unterhaltsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Die Erstberatung im Aufenthalts- u. Staatsangehörigenrecht biete ich zum Pauschalpreis von 100 Euro an. Im Strafrecht zum Pauschalpreis von 250 Euro. Diese beinhaltet die Analyse Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten nach Akteneinsicht.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch