Rechtsanwältin R. Hellwig (Rechtsanwaltskanzlei Hellwig)


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Rechtsanwältin Dipl. jur. Ramona Hellwig

  • Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Rechtsanwaltskanzlei Hellwig. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen.
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    • Schulrecht
      Wir sind auf dem Gebiet des Schulrechts spezialisiert und auf diesem Rechtsgebiet bundesweit sehr erfolgreich tätig. Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechten und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern.

    • Hochschulrecht
      Im sehr speziellen Rechtsgebiet des Hochschulrechts/Studienplatzklage berät und vertritt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Hellwig. Das Hochschulrecht ist ein Rechtsgebiet aus dem Besonderen Verwaltungsrecht und umfasst die Regelungen im Hochschulwesen. Als Rahmengesetz gilt das Hochschulrahmengesetz. Für Hochschulen der Länder gilt das auszufüllende Landeshochschulgesetz. Inhalte des Hochschulrechts innerhalb jeder Einrichtung sind interne Regelungen zur Hochschulverfassung, das Berufungsverfahren sowie die Prüfungsordung.

    • Sportrecht
      Die Rechtsanwaltskanzlei ist auf dem Gebiet des Sportrechts tätig. Mit dem Begriff Sportrecht wird eine Materie aus Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht und Europarecht bezeichnet, die die Rechte von oder gegenüber Sportverbänden, Sportvermittlern oder Sportlern betrifft.

    • Urheberrecht
      Um dem steigenden Bedarf an rechtlicher Vertretung in Bezug auf Neue Medien, insbesondere dem Internet, zu begegnen, hat Rechtsanwaltskanzlei Hellwig bereits zu Beginn dieses Rechtsgebiet in sein Portfolio aufgenommen. Medienrecht beschäftigt sich mit den Regelungen privater und öffentlicher Informationen und Kommunikation. Klassische Gegenstände des Medienrechts sind die Medienfreiheiten: Presse, Rundfunk und Film, mit dem Aufkommen neuer Medien sind die Bereiche Multimedia und Internet hinzugekommen.

    • Bankenrecht
      Auf dem Gebiet des Bankrechts berät und vertritt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Hellwig. Das Bankenrecht beinhaltet die Genehmigung und Aufsicht von Kreditinstituten sowie Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und Banken. Es regelt zum Beispiel Konten- oder Darlehensverträge sowie die Haftung bei falscher Beratung.

    • Auf Anfrage vertreten Sie auch in anderen Rechtsgebieten
      Verwaltungsrecht,Immobilienrecht, IT-Recht, Arbeitsrecht,Straßenverkehrsrecht


    Im Vordergrund steht daher für uns eine spezialisierte Betreuung der Mandanten, sowohl bei der außergerichtlichen Begleitung, als auch bei der rechtlichen Gestaltung und Erarbeitung von Lösungen nach Maß. Unvermeidliche Gerichtsverfahren werden hochprofessionell durchgeführt. Hohe Qualität, umfassende individuelle Betreuung, Schnelligkeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit sind Grundlage der Tätigkeit für die Mandanten. Offenheit und Transparenz, sowohl in der Sache, als auch hinsichtlich der Erfolgsaussichten und Risiken sind tragende Prinzipien.


    Weitere Informationen finden Sie unter:
    www.anwaltskanzlei-hellwig.de

    Rechtsanwältin R. Hellwig (Rechtsanwaltskanzlei Hellwig) ist gelistet in Rechtsanwälte Leipzig

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    Rechtsanwältin R. Hellwig
    Rechtsanwaltskanzlei Hellwig

    Klostergasse 5
    04109 Leipzig

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    0341/462626229
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    ra-hellwig@freenet.de
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    Rechtsgebiete

    Rechtsgebiete von Rechtsanwältin R._ Hellwig:
    • Bankrecht & Anlegerrecht
    • Hochschulrecht
    • Schulrecht
    • Sportrecht
    • Urheberrecht

    Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
     

    Gebühreninformationen

    Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
    tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
    Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
    • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von NULL € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
    • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
    • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über NULL € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.