Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 2007 gegründet und ist seitdem auf verschiedenen Gebieten tätig.
Ein Kernbereich der Tätigkeit liegt im privaten und gewerblichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In diesem Zusammenhang betreut Herr Rechtsanwalt Engler eine Hausverwaltung bei der Umsetzung aller mietrechtlichen Belange. So werden Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen in allen Fragen rund um die Immobilie beraten und vertreten.
Im Bereich des privaten Mietrechts konzentriert sich die Tätigkeit auf die Beratung hinsichtlich der rechtlich komplexen Mietverträge, die Durchsetzung der individuellen Rechte der Mieter sowie die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen und die abschließenden gerichtliche Betreuung in allen mietrechtlichen Fallgestaltungen.
Hervorzuheben ist insbesondere auch die komplexe und kompetente Beratung im Arbeits- und Sozialrecht. Betreut werden vor allem Privatpersonen in arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen, wie die Überprüfung von Arbeitsverträgen bis zur Begleitung eines Kündigungsschutzprozesses. Des Weiteren ist es das Ziel der Kanzlei die Mandanten in sozialrechtlichen Fragen zu begleiten und diese zu einem wohlwollenden Ergebnis zu führen.
Auf dem Gebiet des Sozialrechtes liegt ein Schwerpunkt im Schwerbehindertenrecht. In diesem Zusammenhang ist Herr Engler im Arbeitskreis Sozialrecht der Deutschen Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e.V. tätig. Die Beratung bezieht sich dabei auf alle Fragen rundum um eine Antragstellung zur Feststellung des Grades einer Behinderung sowie die Begleitung im Widerpsruchs- und Klageverfahren gegen einen Feststellungsbescheid bis hin zu arbeistrechtlichen Fragstellungen rund um Arbeit und Behinderung.
Ein weiterer Punkt der anwaltlichen Tätigkeit konzentriert sich auf das Reiserecht. Die Betreuung der Mandanten ist auf die Beantwortung aller Fragen, die im Zusammenhang mit einer Reise stehen, ausgerichtet. Dabei können auch individuelle Checklisten erarbeitet werden, so dass im Fall der Fälle die Mängel der Reise in rechtlich notwendiger Weise festgehalten werden können. Die Tätigkeit beginnt mit der Überprüfung einzelner Bedingungen in Reiseverträgen und führt bis hin zur Begleitung von Schadensersatzforderungen für eine nicht gelungene Urlaubsreise.
Des Weiteren werden Mandanten auch umfassend auf dem Gebiet des IT-Rechts beraten. In diesem Zusammenhang können u.a. Bedingungen für 'Online-Shops' erstellt werden und Sie erhalten eine verfahrensumfassende Beratung und Begleitung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.