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(verwandte Kategorien: Arbeitsrecht, Sozialrecht)
Beamte sind Bedienstete des Bundes, des Landes, einer Gemeinde oder sonstigen juristischen Personen des Öffentlichen Rechts .

Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen, gesetzlich besonders geregelten Dienst- und Treueverhältnis gegenüber dem Staat. Sie werden durch Aushändigung einer Urkunde zum Beamten ernannt.

Das Beamtenrecht soll sicherstellen, dass die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden funktionsfähig bleiben und beispielsweise nicht durch Streiks "lahmgelegt" werden können. Hauptaufgabe der Beamten ist die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, die zum Wohl der Allgemeinheit ausgeübt werden sollen.

Grundsätzlich ist das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angelegt. Daneben gibt es noch:

  • Beamte auf Zeit (z.B. Hochschulpräsidenten),
  • Beamte auf Probe (regelmäßig vor der Verbeamtung auf Lebenszeit) und
  • Beamte auf Widerruf (z.B. Beamte im Vorbereitungsdienst).

Bei allen Fragen rund um das Beamtenrecht stehen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte gerne via E-Mail-Beratung und Telefonberatung zur Verfügung.

Fragen könnten beispielsweise sein:

  • Welche Voraussetzung Bedarf es für die Berufung in ein Beamtenverhältnis?
  • Welche Voraussetzungen gibt es für die Ernennung der Beamten auf Lebenszeit?
  • Wann tritt eine Nichtigkeit der Ernennung ein?
  • Wann tritt der Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand?
  • Wann tritt der Beamte den Vorruhestand an?
  • Welche Besoldungsgruppen gibt es?
  • Wann handelt es sich um eine Dienstunfähigkeit?
  • Wann hat man Anspruch auf ein Dienstzeugnis?
  • Welche Entlassungsgründe gibt es?