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Bereich Immobilienrecht:

Eine Immobilie ist eine nicht bewegliche Sache - ein Grundstück inklusive Bestandteile und Zubehör (z.B. Gebäude). Immobilien unterliegen hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. So erfordern Grundstückskauf und Eigentumsübertragung eines Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und den Eintrag in das Grundbuch.

Immobilien können, wie bewegliche Sachen, mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrecht und Dienstbarkeiten.

Für Grundstücke ist in der Regel Grundsteuer, die eine Gemeindesteuer ist, zu entrichten. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG).

Gerne stehen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte für alle Fragen rund um das Immobilienrecht mit kompetentem Rat zur Seite. Lassen Sie sich ein individuelles, kostenloses Angebot im Rahmen der E-Mail-Beratung erstellen oder nutzen sie die Telefonberatung.

Folgende Fragen können z.B. auftreten:

  • Was ist unter einem Vorkaufsrecht zu verstehen?
  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
  • Wie häufig und in welcher Höhe fällt die Grundsteuer an?
  • Wann spricht man von Gewohnheitsrecht?
  • Worauf muß ich beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrags achten?
  • Hat der Käufer einen Schadenersatzanspruch bei mangelhaften Immobilien bzw. Schrottimmobilien?
  • Haftet die Bauträgergesellschaft bei Baumängeln?
  • Das Wunschobjekt ist mit einer Hypothek belastet. Was ist zu beachten?

Bereich Wohnungseigentumsrecht:

Das Verhältnis der Wohnungs- oder Teileigentümer untereinander und ihre rechtliche Beziehung zum Verwalter sind im Wohnungseigentumsgesetz und in der Teilungserklärung geregelt. Dies kann beispielsweise ein Haus Der Anteil an Wohneigentum in Deutschland hat sich von 1993 bis 2004 von 39% auf fast 45% erhöht. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Streichung der Eigenheimzulage auf den Wohnungsbaumarkt haben wird. Insbesondere bei Eigentumswohnungen kommt es aufgrund der Nähe zu den Miteigentümern immer wieder zu Problemen; ein Auszug dürfte - anders als bei einer Mietwohnung - zur Lösung der Probleme nur selten in Betracht kommen. Besonders Fragen der Hausordnung spielen hier immer wieder eine Rolle. Ein Anwalt kann helfen, durch kompetenten Rat Probleme einvernehmlich zu lösen.

Fragen, die häufig können vor oder nach dem Erwerb einer Immobilie auf den Käufer zukommen:

  • Was ist beim Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt zu beachten?
  • Welche Kosten entstehen beim Erwerb einer Eigentumswohnung neben dem Kaufpreis? Wer zahlt die Notarkostenbzw. die Maklergebühr?
  • Welche Kosten kommen nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung, monatlich auf mich zu?
  • Wann spricht man von Sondernutzungsrechten?
  • Ist es sinnvoll einen Verwalter zu beauftragen?
  • Wie verbindlich ist die Hausordnung?
  • Welche Instandhaltungspflichten gibt es für Eigentümer?
  • Was unterscheidet Sondereigentum von Gemeinschaftseigentum?
  • Was ist eine Eigentümerversammlung? Welche Beschlüsse werden dort gefasst?
  • Sind die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft anfechtbar?

Gerne stehen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte für alle Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht mit kompetentem Rat zur Seite. Lassen Sie sich ein individuelles, kostenloses Angebot im Rahmen der E-Mail-Beratung erstellen oder nutzen sie die Telefonberatung.


Bereich Maklerrecht:

Wohnungen und Häuser werden häufig durch einen Immobilienmakler vermittelt. Dafür muss entweder der Mieter / Käufer oder der Vermieter / Verkäufer den Maklerlohn entrichten. Wie hoch darf die Maklerprovision sein? An welche Voraussetzungen ist diese Forderung gepnüpft? An den Abschluss eines Vertrages oder nur an den Nachweis der Vermittlung? Was passiert, wenn ich zufällig nicht nur vom Makler, sondern auch von Freunden vom gewünschten Objekt erfahren habe? Muß ich den Makler dann trotzdem bezahlen?

Solche und andere juristische Fragestellungen können sich bei diesem Thema ergeben; unsere kompetenten Spezialisten für Immobilienrecht stehen Ihnen gerne vor Ort, via E-Mail-Beratung oder Telefon mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere typische Fragestellungen:

  • Der Mietvertrag / Kaufvertrag wird rückabgewickelt. Muss der Maklerlohn trotzdem entrichtet werden?
  • Der Makler hat Zusicherungen gemacht, die sich im Nachhinein als falsch erweisen. Wenn kann ich in Anspruch nehmen?
  • Ich habe eine "Sonderprovison" an den Makler gezahlt, um eine Wohnung zu bekommen. Ist das rechtens und kann ich diese ggf. wieder zurückfordern?