Opferhilfe | Rechtsberatung
Opferhilfe: Kompetente Rechtsanwälte beantworten gerne Ihre Fragen.
- Direkt online mit individuellem Angebot.
- Oder sofort telefonisch.
- Oder suchen Sie in Ihrer Nähe einen Rechtsanwalt Opferhilfe?
Opferhilfe | Anwalt online | E-Mail-Beratungsanfrage starten
Opferhilfe: Ihr anwalt.de-Team der E-Mail-Beratung
Opferhilfe | Anwalt am Telefon | Sofort mit einem Anwalt sprechen
|
||||||
Beispielthemen
Beispielthemen der Kategorie Opferhilfe:
(verwandte Kategorien:
Strafrecht)
Nicht nur die Täter haben Rechte. Auch den Opfern stehen Rechte zu. Die Rechte der Opfer sind allerdings in einer Vielzahl von Vorschriften und Urteilen erfasst und verängstigt. Durch die Tat steht das Opfer oft hilflos dieser Rechtsfvielfalt gegenüber.
Wer ist Opfer?
- Geschädigter einer Straftat (physisch oder psychisch) oder eines Unfalles (ausgenommen höhere Gewalt)
- Angehörige von Vermissten, Verletzten oder Getöteten
- Geschädigte Zeugen, Helfer bei Unglücksfällen, Verkehrsunfällen und Katastrophen
- Geschädigte durch Tumultschäden sofern die Verursacher sind (z.B. Demonstrationen, Fußballspiele, Panik etc.)
- Vernehmung des Opfers als Zeuge ggfs. unter Anwendung entsprechender Zeugenschutzmaßnahmen wie z.B. Videovernehmung
- Akteneinsicht und ggf. Anwesenheitsrechte des Opferanwaltes, z.B. bei Vernehmungen und während der Hauptverhandlung
- das Opfer kann als Nebenkläger(in) auftreten und so entsprechenden Einfluß auf den Gang des Verfahrens nehmen
- Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegen den Täter (Schadenersatz)
- Schmerzensgeldansprüche
- Sozialrechtliche Ansprüche auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
- Beratungshilfe
- Prozesskostenhilfe
- Beiordnung eines Anwaltes für Zeugen und Nebenkläger in bestimmten Fällen (ähnlich der Pflichtverteidigung)


