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Beispielthemen

Beispielthemen der Kategorie Vereinsrecht & Verbandsrecht:
Ein Verein ist nach deutschem Zivilrecht der Zusammenschluss von mehreren Personen (Mitgliedern) unter einem Namen (Vereinsnamen) zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks (Vereinszweck). Durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes nach § 21 BGB erhält der Verein den Status einer juristische Person. In der Satzung bestimmt der Verein seine eigene Verfassung weitgehend selbst (Vereinsautonomie)

Gerne stehen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte für alle Fragen rund um das Vereinsrecht mit kompetentem Rat zur Seite. Lassen Sie sich ein individuelles, kostenloses Angebot im Rahmen der E-Mail-Beratung erstellen oder nutzen sie die Telefonberatung.

Folgende Fragen können z.B. auftreten:

  • Wieviele Mitglieder werden benötigt, um einen Verein zu gründen?
  • Wann ist ein Vorstandsmitglied wirksam gewählt?
  • Welche Möglichkeiten bestehen nach dem Vereinsrecht eine internationale Organisation zu gründen?
  • Kann eine durch den Vorstand ausgesprochene Kündigung durch den Beschluss der Mitglieder wieder zurück genommen werden?
  • Wann verjährt die Zahlungsfrist für Preisgelder?
  • Welche Vorteile bringt es, gemeinnützig zu sein?