Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 13.08.2012, Aktenzeichen: 33 O 434/11, entschieden, dass ein Rapper wegen abfälliger Äußerungen im Internet der Klägerin 8000 Euro wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zahlen muss.
Im vorliegenden Fall befand sich die Klägerin von Mai 2011 bis zum 29.08.2011 im Container der Fernsehsendung Big Brother.
Der Beklagte äußerte sich unter seinem Rappernamen auf seinen Facebook-, Twitter- und MySpace-Seiten wie folgt über die Klägerin:
Zumal schrieb er „... du Nutte!!!!!!!!", ein anderes Mal „...du Kacke!!!", verglich ihr Aussehen aus einer Mischung aus „der Joker", einem Schimpansen und Tatjana Gesell und beschimpfte ihren ekligen Zellulitiskörper.
Die Klägerin, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sah, forderte im Prozess eine Geldentschädigung von mindestens 100.000,- EUR. Der Versuch der Parteien, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden, war fehlgeschlagen.
Das Landgericht Berlin verurteilte den Rapper zur Zahlung einer Entschädigung von 8.000,- EUR. Die Richterin wertete die Äußerungen als Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch bewusst bösartig überspitzte Kritik. Bei der Würdigung der Äußerungen in den Urteilsgründen hob sie hervor, Äußerungen von Rappern wie dem Beklagten würden „mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen".
Andererseits habe sich die Klägerin durch die Teilnahme am Containerleben im Fernsehprogramm gezielt der Öffentlichkeit ausgeliefert und sich in eine deprivatisierte Situation begeben.
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