04.04.2014 - INFINUS AG: Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien

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04.04.2014 – Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien gegen Repräsentanten der Infinus Vertriebs- und Service KG / das Geschäft mit den Versicherungen / Goldspargeschäft / Ohne Versicherungs- und Goldspargeschäft hätte Future Busines KGaA spätestens für das Jahr 2012 keinen Gewinn mehr ausweisen können

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen Repräsentanten der Infinus Vertriebs- und Service AG wegen Verdacht der Geldwäsche und hat diverse Sicherstellungsanordnungen verfügt. Eine Akteneinsicht in die Ermittlungsakten ergab, dass möglicherweise Angaben in dem Nachtrag 1 zum Basisprospekt für Orderschuldverschreibungen vom 29.10.2012 fehlerhaft waren und die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft geschönt haben.

 Warum waren diese Angaben fehlerhaft?

Der Hauptaktionär und Vorstand B. der Future Business KGaA (nachfolgend Fubus) wirbt in diesem Basisprospekt damit, dass die an die Protected GmbH geleisteten Zahlungen i.H.v. 61.970.400,00 € vorperiodische Anschaffungsnebenkosten sind. Er zeigt nicht auf, dass die Haupteinnahmequelle und damit die stärkste Ertragsquelle im Jahr 2011 im Wesentlichen daraus bestand, dass die an die Protected GmbH entrichtete Gebühr für die Goldsparpläne über die Infinus AG an die Fubus über einen Gewinnabführungsvertrag zurückfloss.

Sie verstehen es nicht? Verständlich! Wir wollen es erklären:

Am 26.04.2011 wurde in Salzburg die Protected Nobels Metals GmbH gegründet. Mit dieser Gesellschaft schloss die Fubus Goldsparpläne mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab. Die Goldsparpläne sollten mit monatlichen Zahlungen zwischen 48.000,00 € und 155.000,00 € bedient werden. Die Gesellschaft Protected sollte mit einem Teil der monatlich eingezahlten Gelder Gold erwerben, welches eingelagert werden sollte.

Das Verfahren lief so ab, dass die Fubus Verträge für die Goldsparpläne bei der Protected abschloss (ca. 14 Goldsparpläne mit einem Gesamtvolumen von 516.400.000,00 € und monat-lichen Zahlungen zwischen 48.000,00 € und 155.000,00 €).

Direkt nach Abschluss der Goldsparpläne wurde durch die Fubus - im Voraus - eine Gebühr für die gesamte Goldinvestitione i.H.v. 61.970.400,00 € (an die Protected) gezahlt. Dieser Betrag verblieb nicht bei der Protected, sondern floss an die Infinus AG i.H.v. 99,2 % wieder zurück. Diese wiederum verbuchte die Provision als Erlös, der wiederum über einen Gewinnabführungsvertrag, der zwischen der Infinus AG und der Fubus bestand, an die Fubus zurückfloss.

Problematisch dürfte sein, daß die Fubus die gezahlte Gebühr als vorperiodische Anschaffungsnebenkosten aktivierte. D.h. die Gebühr wurde eigentlich nur zum Schein entrichtet und war von vornherein wertlos.

Was passiert bilanziell und mit dem Cashflow?

In der Konzernbilanz der Fubus wurde der Kaufpreis als Anschaffungsnebenkosten gebucht. Damit waren Sachanlagen in dem Wert des Kaufpreises vorhanden, die die Bilanz ausweiten. Die Kasse schrumpft, da durch den Kaufpreis Abflüsse zu verzeichnen sind. Der Gewinn jedoch steigt. Auch die Kapitalflussrechnung wird positiv bei der Infinus AG beeinflusst.

Goldbestände in dieser Höhe existieren nicht tatsächlich. Damit wurde die Bilanz ausgeweitet.

Die Protected behielt nur 0,8 % des Kaufpreises. Der Rückfluss des Kaufpreises als Provision an die Infinus AG führte dazu, dass die Kapitalflussrechnung bei der Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner – positiv beeinflusst wurde, denn die Provisionen wurden in dem operativen Cashflow verbucht. Damit sieht der operative Cashflow mit dem Goldgeschäft besser aus als ohne.

 Dieses heißt jedoch nicht anderes, als dass die Goldsparpläne benötigt wurden, um im Konzernverbund einen fiktiven positiven Cashflow zu generieren. Provisionen wurden an die Vertriebsunternehmen ausgezahlt, die diese an die Future Business KG aA zurücküberwiesen. Wären die Bilanzen nicht so gestaltet worden, hätte die Future Business KG aA ein negatives Ergebnis mindestens bereits im Jahr 2012 ausgewiesen.

Wie hat sich das Goldsparkarussell im Jahr 2012 ausgewirkt?

Hätte die Future Business KG aA das Goldsparkarussell nicht im Jahr 2012 gedreht und alle anderen Zahlen und Finanzkennziffern wären gleich geblieben, hätte der Umsatz nicht 196 Mio € betragen, sondern nur 114 Mio €. Der Konzern hätte folglich keinen Gewinn ausgewiesen, sondern einen hohen Verlust. Der operative Cashflow wäre mit einem zweistelligen Millionenbetrag ins Minus gerutscht. Der Konzern hätte folglich frisches Geld benötigt, um die Zinsen zu bedienen, denn er hätte die Zinsen der Anleger nicht mehr aus dem laufenden Geschäft zurückführen können. Es steht kein Wort dazu in dem Jahresfinanzbericht. Es findet sich weiterhin kein Hinweis, dass große Teile des Umsatzes und des abgeführten Gewinns der Tochter Infinus AG – Ihr Kompetenzpartner auf diesen Deal zurückzuführen sind und das Ergebnis fiktiv positiv beeinflusst haben.

Die Anwaltskanzlei BONTSCHEV vertritt Anleger mit einem Anlagevolumen von derzeit ca. 2,9 Mio. € (abgestellt wird auf den Nominalbetrag der Beteiligung).

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht


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