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Internationaler Tag gegen die Todesstrafe

  • 2 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Der 10. Oktober will als Internationaler Tag gegen die Todesstrafe an ihre Unvereinbarkeit mit dem Recht auf Leben und dem Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe erinnern, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. 2007 verabschiedete die UNO deshalb ein erstes Moratorium für Hinrichtungen, das 2012 von noch mehr Staaten bekräftigt wurde. Dennoch ist es bis zu weltweiten Abschaffung der Todesstrafe noch ein weiter Weg.

Todesstrafe in Deutschland

Die Todesstrafe, die in Zentraleuropa eine lange, grausame und ursprünglich vor allem religiös motivierte Tradition hatte, wurde in der Bundesrepublik Deutschland mit Beginn der Geltung des Grundgesetzes (GG) 1949 in Artikel 102 GG ausdrücklich abgeschafft.

Umso erstaunlicher, dass die Möglichkeit der Todesstrafe in Landesverfassungen noch jahrzehntelang verankert war und es teils noch heute ist. In Bayern wurde erst 1998 ein Passus, der sich auf die Möglichkeit der Verhängung der Todesstrafe bezog, per Volksentscheid aus der Verfassung gestrichen. So weit ist man allerdings in Hessen noch nicht gekommen - in Art. 21 Abs. 1 der Hessischen Verfassung heißt es noch immer: „Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden."

Juristisch ist dieser Artikel lediglich ein Relikt ohne rechtliche Bedeutung und Wirksamkeit. Denn wiederum das Grundgesetz gibt in Art. 31 vor: Bundesrecht bricht Landesrecht. Damit gilt die Bundesverfassung, das Grundgesetz, vor der Landesverfassung, die Todesstrafe ist also auch in Hessen faktisch abgeschafft.

Todesstrafe weltweit

Wirft man jedoch einen Blick in Statistiken und Berichte von Menschenrechtsorganisation, stellt man fest: Die Weltgemeinschaft ist von der Abschaffung der Todesstrafe weit entfernt. Vor allem in den USA, Ostafrika, der arabischen Welt und (Südost-)Asien ist die Todesstrafe existent und wird auch vollstreckt. In der Liste der Länder, in der die Todesstrafe auch für Zivilisten angewendet werden kann, finden sich neben den bekanntesten Beispielen USA und China auch Länder wie Japan, Indien, Kuba, Jamaika, Thailand und Singapur. In Europa ist Weißrussland das letzte Land, das an der Todesstrafe festhält und sie vollstreckt.

Zwar hatten etliche Länder die Todesstrafe für Zivilisten relativ früh abgeschafft, dafür aber an der Todesstrafe im militärischen Bereich lange festgehalten. So schaffte beispielsweise Portugal bereits 1867 die Todesstrafe für Zivilisten ab und war damit zusammen mit den Niederlanden (1870) Vorreiter in Europa. Aber beide Länder verabschiedeten sich erst gute 100 Jahre später vollkommen und endgültig von der Todesstrafe.

Auch wenn immer mehr Länder die Todesstrafe abschaffen - in diesem Jahr beispielsweise Connecticut, als 17. Bundesstaat in den USA -, nimmt die Zahl der Hinrichtungen weltweit offenbar immer noch zu. Und das ist nur ein guter Grund, diese Problematik mit dem Internationalen Tag gegen die Todesstrafe ein wenig mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu stellen.

(LOE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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