Für das Jahr 2012 wurde keine neue Düsseldorfer Tabelle zur Ermittlung des Kindesunterhalts herausgegeben. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle festgesetzten Unterhaltsbeträge sowie die Selbstbehaltssätze, die dem Unterhaltsverpflichteten verbleiben müssen.
Rechtsanwalt Roland Tilch
Bewertung
5 von
6 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein.
Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich
hier registrieren
Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert