12 monatige Ausschlussfrist für Einwendungen gegen eine Betriebskostenpauschale

Rechtsgebiet: Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtstipp vom 10.02.2011

Mieter müssen auch Einwendungen gegen Betriebskosten-Pauschalen innerhalb von zwölf Monaten mitteilen.

Mieter müssen ihre Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung darüber informieren, dass einzelne Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale nicht abzurechnen sind. Die mit den aufeinander abgestimmten Ausschlussfristen beabsichtigte Befriedungsfunktion wäre nicht gewährleistet, wenn nach Ablauf der Frist noch Streitigkeiten darüber möglich wären, ob bestimmte Betriebskosten mit Rücksicht auf eine insoweit vereinbarte Pauschale zu Unrecht angesetzt wurden (BGH 12.1.2011, VIII ZR 148/10).


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