Abbuchungen der Blue Internet Media GmbH (EOOD) oder Smiles + Happy Entertainment GmbH – Abofalle?!

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Seit vielen Jahren vertreten wir erfolgreich und diskret Verbraucher gegen Anbieter von casual-dating-Plattformen, deren Masche sich stark ähnelt und sich kaum verändert. Den Nutzern wird, um den vollen Funktionsumfang freizuschalten, ein kostenloses Probeabo angeboten, welches sich tatsächlich in eine kostenpflichtige, kaum zu kündigende, Mitgliedschaft umwandelt.

In diesem Artikel klären wir Sie über die Blue Internet Media GmbH (EOOD) und Ihre Verbindung zur Smiles + Happy Entertainment GmbH auf . Wir geben Ihnen einige Handlungsempfehlungen, benennen Gefahren und Chancen und klären auf, welche Unterstützung wir Ihnen anbieten können.



Vorgehensweise der Blue Internet Media GmbH (EOOD) und Smiles + Happy Entertainment GmbH

Die in der Sofia (Bulgarien) sitzende Blue Internet Media GmbH (EOOD) betreibt unterschiedliche Datingportale. Durch Mandanten an uns herangetragen wurden die Portale

            leichteluder.com,

loveandmore.dating und

whatsfun.date.

Die Vertragsabwicklung für die Blue Internet Media GmbH (EOOD) und damit auch für die genannten Portale übernimmt (in Deutschland) die in Frankfurt am Main sitzende Smiles + Happy Entertainment GmbH. Welche dieser beiden Gesellschaften im Endeffekt Berechtigter aus potentiellen Vertragsverhältnissen sein soll, ist fraglich. Ander verhält es sich für die Website

wildeweiber.date.

In den AGB dieser Website entpuppt sich die Smiles + Happy Entertainment GmbH als eindeutige Vertragspartnerin.

Die unter den genannten Domains erreichbaren Portale haben jedoch gemeinsam, dass Sie zunächst niedrigschwellig und kostenlos sind. Um eine vermeintlich reelle Chance auf einen Datingerfolg zu haben, werden Premiummitgliedschaften angeboten. In der Regel bieten die oben genannten Websites diesbezüglich kostenlose Schnupper- beziehungsweise Probemitgliedschaften an. Dabei werden die für die Kontoabbuchungen oder Zahlungsaufforderungen erforderlichen Daten durch die Betreibergesellschaften gesammelt. Nach der scheinbar kostenlosen Probephase wandelt sich das Abonnement in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft um. Teilweise berichten Mandanten auch, dass nicht einmal Probemitgliedschaften abgeschlossen wurden, sondern, dass sich vielmehr die prinzipiell kostenlose Registrierung, nach einer gewissen Zeit, in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umwandelt. Vereinzelnd kommt es auch vor, dass Mandanten überhaupt keinen Kontakt zu den oben genannten Websites hatten.

Die beschriebenen Mitgliedschaften haben lange Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen, was zu sehr hohen Kosten führt. Möchte der Nutzer seine Mitgliedschaft kündigen, so wird diese Kündigung durch den Anbieter zurückgewiesen beziehungsweise ignoriert. An eine rechtssichere Kündigung, die geeignet ist, künftige Kontoabbuchungen, Mahnschreiben und Kosten zu vermeiden, stellt die Blue Internet Media GmbH (EOOD) bzw. die Smiles + Happy Entertainment GmbH hohe, und als Verbraucher nicht nachvollziehbare, Anforderungen.

Auch wenn der Anbieter den Erhalt der Kündigung bestätigt, erfolgen regelmäßig weitere Abbuchungen bzw. Mahnungen.

Ignoriert man als Nutzer Zahlungsaufforderungen, sperrt etwaige SEPA-Lastschriften oder lässt Sie zurückbuchen, mandatiert die die Blue Internet Media GmbH (EOOD) bzw. die Smiles + Happy Entertainment GmbH, Inkassofirmen und Rechtsanwälte. Diese verlangen, neben den eigentlichen Kosten der mutmaßlichen Mitgliedschaft, weitere Kostenerstattungen für die Rechtsdurchsetzung. Diese Kosten überschreiten regelmäßig die ursprünglichen Kosten um ein Vielfaches und häufen sich teilweise zu existenzbedrohenden Summen an.


Was können Sie tun?

Wann, wie und ob man als Verbraucher die kostenpflichtigen Mitgliedschaften der Blue Internet Media GmbH (EOOD) und der Smiles + Happy Entertainment GmbH beziehungsweise ihrer Websites, nachhaltig kündigen kann, lässt sich nicht sicher beurteilen.

Anders als andere Rechtsbeistände raten wir explizit davon ab Abbuchungen ungeprüft zu sperren und Zahlungsaufforderungen schlicht zu ignorieren. Ob ein Zahlungsanspruch der Blue Internet Media GmbH (EOOD) bzw. der Smiles + Happy Entertainment GmbH gegen den Verbraucher tatsächlich besteht, ist Ergebnis einer rechtlichen Begutachtung des konkreten Einzelfalles. Diese Bewertung lässt sich nicht allgemeingültig vornehmen. Würde man Zahlungen jedoch auch nur teilweise zu Unrecht sperren oder, da man Zahlungsaufforderungen ignoriert hat, mit der Zahlung in Verzug kommen, macht man sich schadensersatzpflichtig und erzeugt ein erhebliches Kostenrisiko. Daher gilt es zügig zu handeln. Es besteht jedoch kein Grund in Panik zu verfallen. Grundsätzlich ist es leichter Ansprüche abzuwehren, als zu Unrecht gezahltes Geld zurückzuerlangen.

Zur sicheren rechtlichen Bewertung ist eine Zusammenfassung aller relevanten Informationen, wie insbesondere Vertragsunterlagen, E-Mail- und postalische Kommunikation, Profildaten und Belege, erforderlich.


Was können wir Ihnen anbieten?

Wir bieten grundsätzlich einen diskreten und wertungsfreien Umgang mit Ihren Anliegen. Wir wissen um die Scham und die emotionale Belastung, die eine solche Streitigkeit verursachen kann. Gerade deswegen liegt uns eine schnelle und diskrete Erledigung am Herzen. Sollten ausschließlich bestimmte Kommunikationsmöglichkeiten genutzt werden, bzw. bestimmt Kommunikationswege auf keinen Fall genutzt werden, halten wir uns selbstverständlich an Ihre Vorgaben.

Durch unsere jahrelange Erfahrung und unzählige Mandate im Zusammenhang mit der der Blue Internet Media GmbH (EOOD) bzw. der Smiles + Happy Entertainment GmbH, aber auch im Bereich des Casual-Datings und Verbraucherschutz allgemein, gelingt es uns sicher rechtswidrige Ansprüche zu erkennen und abzuwehren, sowie rechtmäßige Ansprüche zu einer kostengünstigen und schnellen Erledigung zu bringen.

Unser Honorar ist abhängig vom Einzelfall. Grundsätzlich bieten wir Festpreise und aufwandsbasierte Abrechnungen an. Gerade bei einer übersichtlichen Sachlage wäre ein Festpreis regelmäßig teurer und daher wenig ratsam. In jedem Fall informieren wir Sie über die Höhe anfallender Gebühren, bevor diese entstehen.

Gerne stehen wir Ihnen mit einem kostenlosen Erstkontakt zur Seite und beraten Sie sowohl hinsichtlich der schnellsten und kostengünstigsten Erledigungsmöglichkeiten.


Ihr,

Philipp Muffert

Rechtsanwalt der RAe Andries & Collegen





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