Abfindung des GmbH-Gesellschafters

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Hier werden folgende Fragen behandelt: Wann steht einem Gesellschafter eine Abfindung zu?  Wie hoch ist die Abfindung des Gesellschafters und welche Rolle spielt die Unternehmensbewertung. Diese Fragen finden Sie in unserem YouTube-Video näher thematisiert.

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Wann entsteht Abfindungsanspruch gegen die GmbH?

In der GmbH gibt es den Rechtsgrundsatz, dass ein Gesellschafter, der aus dem Unternehmen ausscheidet, einen Anspruch auf Abfindung erhält. Immer, wenn ein Gesellschafter aus der GmbH hinausgekündigt wird oder aus eigener Initiative die Gesellschaft kündigt, erhält er einen Zahlungsanspruch gegen die GmbH.

Schließlich kann im Todesfall des Gesellschafters den Erben ein Abfindungsanspruch zustehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gesellschaftsvertrag anordnet, dass ein GmbH-Geschäftsanteil nicht vererbbar ist.

Was ist unter einer Abfindung zu verstehen?

Grundsätzlich ist unter einer Abfindung eine Geldzahlung zu verstehen. Zur Frage, wie hoch eine Abfindung ausfällt, gibt es eine umfassende Rechtsprechung.

Im ersten Schritt richtet sich die Abfindungshöhe nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Wenn ein Gesellschaftsvertrag nichts zur Abfindungshöhe sagt, gilt nach der Rechtsprechung, dass eine Abfindung in Höhe des Verkehrswerts der Beteiligung zu zahlen ist. D.h. zB, dass einem ausscheidenden Gesellschafter mit einer 50%igen Beteiligung bei einem Unternehmen, das 2 Mio. Euro wert ist, eine Abfindung von 1 Mio. Euro zusteht.

Abfindungsbedingte Anteilsbewertung 

Es gibt in der Praxis diverse Methoden der Unternehmensbewertung. Durchgesetzt haben sich die sogenannten ertragswertbezogene Bewertungsansätze. Stark vereinfacht nimmt man die erwarteten zukünftige Gewinne des Unternehmens, zinst sie auf die Gegenwart ab und entwickelt daraus den aktuellen Verkehrswert.

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Dr. Boris Jan Schiemzik, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Verfasser dieses Artikels, Dr. Boris Jan Schiemzik ist mit seinem Team auf das Gesellschaftsrecht und M&A-Transaktionen spezialisiert.

Weitere Informationen zu Gesellschafterstreitigkeiten und Abfindungs-Themen finden Sie hier: https://www.rosepartner.de/gmbh-abfindung-gesellschafter.html  


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