Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Rechtstipp vom 09.02.2009

§ 1a KSchG ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

(BAG, Urteil v. 13.12.2007, 2 AZR 663/06)


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