Abgasskandal bei Wohnmobilen | Rechte, Hintergründe - Anwalt klärt auf

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Dieselskandal zieht seine Kreise. Es gilt nunmehr als sicher, dass auch Hersteller von Wohnmobilen die Motoren manipulieren.

Was das bedeutet, was Sie dagegen tun können und welche Modelle von welchen Herstellern betroffen sind, erklärt Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC Anwalt Balduin.

Für Eilige die Zusammenfassung vorweg:

  • Fast alle Wohnmobilhersteller verwenden verbotene Abgas-Abschalteinrichtungen
  • Ein großer Wertverlust und die Stilllegung des Wohnmobils drohen
  • Gute Erfolgsaussichten für Schadensersatzansprüche bestehen
  • Kostenfreie Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Nach neusten Erkenntnissen sind neben Wohnmobilen von Mercedes und VW auch bei Fahrzeugen von Fiat Chrysler Motormanipulationen vorgenommen worden, um auf dem Prüfstand die Abgasuntersuchungen zu bestehen. Dieser Verdacht besteht schon länger. Am 22.07.2020 wurden von der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts eines geschäftsmäßigen Betruges Büroräume von Fiat Chrysler durchsucht.

Zu Fiat Chrysler gehören auch Marken wie Alfa Romeo, Jeep und Iveco.


Welche Folge hat es, wenn Ihr Wohnmobil die gesetzlichen Abgaswerte nicht einhält?

 

Wenn Sie ein Wohnmobil mit einem manipulierten Motor haben, ist dieses, solange die Abschalteinrichtung nicht beseitigt ist, nicht zulassungsfähig.

 

Das bedeutet: Sie bekommen dafür keinen TÜV mehr und dürfen es dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Sie sollten also tätig werden und Schadensersatz für die Manipulation Ihres Wohnmobiles fordern.

 

Dieselskandal bei Wohnmobilen | Was tun?


  • Wohnmobil zurückgeben gegen Erstattung des Kaufpreises
  • Kaufpreis mindern
  • Schadensersatz wegen Wertverlust fordern

Dies können Sie in erster Linie durch die Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten erreichen.

 Mängelgewährleistung erhalten Sie von dem Händler, bei dem Sie das Wohnmobil erworben haben. Dieser Anspruch verjährt aber innerhalb von 2 Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache.

 Ist das Wohnmobil von dem Diesel-Skandal betroffenen, ist in ihm also ein manipulierter Motor eingebaut, liegt ein Sachmangel vor.

 Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit VW- und Mercedes-Motoren ist es bislang nicht möglich, diese Manipulation zu beseitigen.

 Fiat und Iveco bieten bislang kein solches Software-Update an. Fordern Sie daher Schadensersatz!

kostenfreie Prüfung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht

 Aber selbst wenn dies in naher Zukunft angeboten werden sollte: Durch das Software-Update wird die Leistung des Motors nicht unerheblich beeinträchtigt, wodurch sich der Verbrauch erhöht oder Schäden auftreten können.

 Als erste Alternative können Sie verlangen, dass man Ihnen ein Ersatzfahrzeug aushändigt, an dem keine Manipulationen vorgenommen wurden. Dies setzt natürlich zunächst einmal voraus, dass es ein solches, nicht manipuliertes Modell gibt.

 Als zweite Alternative bleibt Ihnen also den Kaufpreis zu mindern oder gleich vom ganzen Vertrag zurückzutreten.

 Bei der Minderung bekommen Sie lediglich einen Teil des Kaufpreises erstattet. Der Minderungsbetrag ergibt sich aus dem Wertverlust des Fahrzeugs, der sich im Vergleich zum Wert im mangelfreien, also nicht manipulierten Zustand, ergibt.


Treten Sie vom Kaufvertrag zurück, wird das ganze Geschäft zurückabgewickelt. Sie erhalten das Geld zurück, wobei Ihnen Gebrauchsvorteile anzurechnen sind. Allerdings können Sie auch bestimmte Ausgaben ersetzt verlangen, die in der Zeit für das Fahrzeug entstanden sind und notwendig für den Erhalt waren. Im Gegenzug müssen Sie das Wohnmobil zurückgeben.

kostenfreie Prüfung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht

Angesichts der kurzen Verjährung von 2 Jahren mit Übergabe des Wohnmobils besteht nunmehr Handlungsbedarf. Doch auch für den Fall, dass diese Frist abgelaufen ist, bedeutet das nicht, dass Sie nunmehr auf dem manipulierten Fahrzeug „sitzen bleiben“.

 

Schadensersatz gegen Wohnmobilhersteller direkt

 Denn bei den Motormanipulationen im Abgasskandal ist anzunehmen, dass der breit angelegte Betrug zur Einhaltung der Abgaswerte eine sogenannte „sittenwidrige Schädigung“ darstellt.

 Diese verjährt erst in 10 Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs oder, sobald man sicher Kenntnis von der Manipulation des Motors erlangt hat, nach 3 Jahren zum Jahresende. Einen darauf begründeten Schadensersatzanspruch können Sie gegen den Hersteller des jeweiligen Fahrzeuges geltend machen. 

Welche Wohnmobil Motoren sind vom Abgasskandal betroffen?

Bei Fiat und Iveco sind die Motoren „Light Duty / Heavy Duty“ sicher betroffen, die verbaut worden sind in:

 

  • 110 Multijet – Motorkennung F1AE3481G
  • 115 Multijet – Motorkennung 250A1000
  • 150 Multijet – Motorkennung F1AE3481D
  • 180 Multijet – Motorkennung F1CE3481E
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Ach bei Wohnmobilen mit Motoren von VW und Mercedes sind dieselben Motortypen betroffen, wie bei PKW und Lieferwagen.

 Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner gehört zu einer der führenden Kanzleien zum Dieselskandal und Verkehrsrecht. Wir prüfen kostenfrei für Sie, ob Sie die o.g. Ansprüche geltend machen können.

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte

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