Abgasskandal LG Düsseldorf: Käufer eines VW Tiguan erhält Schadensersatz plus Zinsen

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Mit Urteil vom 9. Juli 2019 hat das Landgericht Düsseldorf dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan 2.0 TDI Schadensersatz zugesprochen (Az.: 1 O 338/18). VW habe den Kläger durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse daher den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstatten.

Für die gefahrenen Kilometer dürfe VW allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen, so das LG Düsseldorf. „Allerdings hat das Gericht meinem Mandanten auch einen Zinsanspruch ab Kaufdatum und nicht erst ab Klageerhebung zugesprochen. Das wirkt sich finanziell natürlich äußerst positiv aus und der Nutzungsersatz fällt nicht besonders ins Gewicht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der den Schadensersatzanspruch für seinen Mandanten durchgesetzt hat.

Der Kläger hatte den VW Tiguan 2.0 TDI im August 2013 gebraucht gekauft. Bei seiner Kaufentscheidung ging es ihm u. a. auch darum, ein möglichst umweltfreundliches Auto zu kaufen. „Da war es natürlich ein Argument, dass der Dieselmotor des Typs EA 189 bei seiner Markteinführung als „sauberster Diesel der Welt“ angepriesen worden war. Was davon zu halten ist, ist seit dem Abgasskandal hinlänglich bekannt“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. „Wir haben daher Schadensersatzansprüche gegen VW geltend gemacht.“

Der Kläger sei durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz, entschied das LG Düsseldorf. VW habe Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und gegenüber Behörden und Verbrauchern verschwiegen. Der Kläger sei dadurch bewusst getäuscht worden. Er habe davon ausgehen können, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht, was aber nicht der Fall ist. Der Schaden sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das der Kläger bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht erworben hätte, entstanden. Dieser Schaden können auch durch ein Software-Update nicht beseitigt werden. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, entscheid das LG Düsseldorf.

Zahlreiche Gerichte haben den geschädigten Verbraucher im Abgasskandal inzwischen Schadensersatz zugesprochen. Diese Rechtsprechung wird durch Urteile der Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe und Koblenz gestärkt. Dr. Hartung: „Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen, sind hervorragend. Forderungen können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.“

Auch Verbraucher, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, können sich bis Ende September wieder abmelden und ihre Ansprüche in einer Einzelklage geltend machen. „Die Einzelklage ist erfolgversprechender als die Musterklage und führt vor allem auch deutlich schneller zum Ziel“, sagt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage. 



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