Abgasskandal: Urteile zum VW EA288 Motor

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Volkswagen behauptet, dass nur ein Bruchteil von Verfahren zum "Dieselgate 2.0" verloren geht - wenn überhaupt, dann lägen durch die eigenen Anwälte verschuldete Verfahrensfehler vor. Rechtsanwalt Schwering, der den EA288-Abgasskandal seit Jahren intensiv begleitet und auch eins der bisherigen Urteile erstritten hat, weiß: "Auch ein nicht ausreichender Vortrag ist ein Verfahrensfehler und darum geht's bei den Niederlagen von VW und Händlern vor deutschen Landgerichten!" VW gelingt es in den nachfolgend aufgelisteten Fällen nicht, die Argumente der Verbraucheranwälte entscheidend zu entkräften, unter anderem mit Hinweis auf Betriebsgeheimnisse oder nicht öffentliche Behörden-Kommunikation. Schwering: „Das als Verfahrensfehler auszugeben ist schon gewagt und fühlt sich an, als ob der Konzern seine Kunden durch gezielte und extrem manipulative Informationspolitik von Klagen abhalten möchte.“

Hier eine Liste von verbraucherfreundlichen Urteilen zum VW-.Motor EA288. Dieses Antriebsaggregat wird seit 2013 in allen 3- und 4-Zylinder-Modellen (bis 2 Liter Hubraum)  der Volkswagenfamilie verwendet, also auch in Diesel-Modellen der Hersteller SEAT, SKODA und AUDI (unvollständig, wird fortgesetzt).

  • OLG Köln, 12. September 2019 (Az: 15 U 234/18 ), VW Golf 7
    In einem Verfahren vor dem LG Aachen war der Kläger noch unterlegen mit seiner Forderung nach Schadensersatz - das Oberlandesgericht Köln erkennt aber sehr wohl den Einbau einer unzulässigen Abschaltvorrichtungen und weitere interessante Parallelen zum EA189. Im mündlichen Verfahren hat sich nach Veröffentlichungen der Klage führenden Kanzlei herausgestellt, dass über den Einbau eines Systems zur Zykluserkennung im streitgegenständlichen Golf 7 grundsätzlich Einvernehmen besteht, nur nicht darüber, ob das auch eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist. Der Senat kam auf jeden Fall zur Überzeugung, dass die Möglichkeit der Unzulässigkeit nicht von der Hand zu weisen sei und die Klage daher wohl berechtigt. Volkswagen muss nun darstellen, was die Aufgabe dieser Zykluserkennung ist, und welche Folgen sie für das Emissionsverhalten eines betroffenen Fahrzeugs hat. Über den Fortgang des Verfahrens gibt es keinerlei Informationen. Daher gehen wir davon aus, dass VW ein attraktives Vergleichsangebot vorgelegt hat, um eine OLG-Entscheidung zu verhindern.
        
  • OLG Celle, 14. Juli 2020 (Az: 7 U 532/18), VW Tiguan
    Das Oberlandesgericht hat einen Beweisbeschluss zur Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Dieselmotor EA 288 angeordnet. Nun hat auch das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 24.11.2020, Az.: 9 O 305/18) die Volkswagen AG verurteilt, einen VW Golf VII 1.6 TDI mit dem Skandalmotor EA288 zurückzunehmen und Schadensersatz zu zahlen. Die Volkswagen AG wird verurteilt, an die Klägerin 21.185,19 Euro nebst Zinsen in Höhe fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28. November 2020 sowie 742,84 Euro nebst Zinsen in Höhe fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26. Oktober 2020 für die durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin entstanden Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung zu zahlen und die Klägerin von weiteren 500 Euro freizustellen
        
  • LG Darmstadt, 24.11.2020 (Az.: 9 O 305/18)
    Die Volkswagen AG wird verurteilt, einen VW Golf VII 1.6 TDI zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 21.000 Euro zu zahlen.
        
  • LG München, 7. April 2020 (Az.: O 13321/19), VW T6
    Ein besonders interessantes Urteil hat das LG München gesprochen. Die Verwendung des "Thermischen Fensters" stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar, der Käufer hat Anspruch auf Schadensersatz. Das Urteil gilt als richtungsweisend. Es ist das erste T6-Urteil im EA288-Abgasskandal. VW schädigt beim EA288-T6 vorsätzlich und sittenwidrig
     
        
  • LG Wuppertal, April 2019 (Az.: 2 O 273/18), Golf 7
    Im April 2019 machte dann das Aktenzeichen 2 O 273/18 von sich reden. Das Landgericht Wuppertal machte den EA288 - diesmal verbaut in einem Golf 7 - zum Prüffall. Hier den Beweisbeschluss ansehen. Konkret geht es darum, ob der im Fahrzeug des Klägers verbaute Motor EA288 ab einer bestimmten Drehzahl die Abgasbehandlung abschaltet und es damit im Realbetrieb zu unzulässigen Überschreitungen der NoX-Höchstwerte kommt. .Einen entsprechenden Beweisbeschluss forderte das Gericht auch zu einer Klage auf Schadensersatz eines Octavia III-Eigentümers.. Leider wurden beide Verfahren eingestellt, offenbar aufgrund eines unablehnbaren Angebotes von VW an den Kläger.
        
  • LG Köln. 10. August 2020 (Az.: 2 O 276/19), VW T6
    Es wurde ein Hinweisbeschluss erlassen. Wie schon andere Gerichte zuvor, tendiert auch das Landgericht Köln dazu, ein Thermofenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten. Das Gericht fordert VW auf darzulegen, warum ein Thermofenster ausnahmsweise eine zulässige Abschalteinrichtung darstellen sollte. Diesen Nachweis ist VW bislang schuldig geblieben. Es geht um einen VW T6 Multivan 2.0 TDI mit dem Motor EA 288.

        
  • LG Heilbronn, 29. Mai 2020, (Az: Bi 6 O 257/19), VW T6 Multivan
    Volkswagen muss im Abgasskandal einen zweiten Bulli T6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. VW habe den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 29. Mai 2020 (Az.: Bi 6 O 257/19).

        
  • LG München, 25. August 2020 (Az. 3 O 4218/20), T6 Transporter
    Das Landgericht verurteilt VW zur Rücknahme und Schadenersatz: Auch der T6 Transporter ist betroffen
    Das Verfahren wird von Schwering Rechtsanwälte geführt.
        
  • LG Hagen, 11. August 2020 (Az: 3 O 134/19.), VW T6
    Thermofenster beim VW T6 – Das Landgericht spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu.
        
  • LG Oldenburg,  01.12.2020 (Az.: ), VW T6
    Das LG Oldenburg hat im Rahmen eines Verfahrens um einen T6 VW-Bulli darauf hingewiesen, dass bei Sonderkonstellationen des Motors die geltend gemachten Ansprüche des Klägers durchgreifen. VW flüchtet sich an diesem Tag überraschend in die Säumnis, sodass zum VW T 6 am 08.12.2020 mit höchster Wahrscheinlichkeit ein Versäumnisurteil ergehen wird, nach welchem die Volkswagen AG zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges verurteilt wird. Hintergrund: Offensichtlich hat VW nicht mit einem für den Konzern positiven Urteil gerechnet und ist zur Güteverhandlung nicht erschienen, daher ergeht ein Säumnisurteil.
        
  • OLG Oldenburg, (Az.: 14 U 322/19), VW T6
    Das Gericht hat zum EA288 im T6 ein Auskunftsersuchen an das Kraftfahrtbundesamt gestellt, um Informationen über die Rückrufaktion zu erhalten.
        
  • LG Bielefeld, 19.11.2020 (AZ.: Az. 6 O 74/18; 7 O 20/19 ), VW T6 California
    Das Landgericht erlässt einen Beweisbeschluss zum VW T 6 California, um klären zu lassen, ob in diesem Fahrzeugtyp eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.
        
  • LG Oldenburg, 6. Oktober 2020 (Az.: 1 O 939/20), AUDI A3
    Das Gericht entscheidet mit Urteil vom 6, Oktober 2020, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines Audi A3 mit dem Motor EA 288 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung leisten muss.
        
  • LG Darmstadt,  31. August 2020 (Az.: 13 O 88/20), Skoda Octavia 3
    :Volkswagen muss Octavia III (Skoda) zurücknehmen und Schadenersatz zahlen.
        
  • LG Darmstadt, 21.09.2020 (Az.: 1 O 89/20), SEAT Leon
    Der Eigentümer eines SEAT Leon erhält schadenersatz, für das Auto gab es einen freiwilligen Rückruf.
        
  • LG Regensburg (Az: 73 O 1181/19), VW Golf 7
    Nun ist auch das LG Regensburg der Auffassung, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Der Kläger, der 2015 einen VW Golf VII gekauft hatte, brachte gute Argumente vor, dass bei seinem Fahrzeug die Abgaswerte manipuliert wurden. Er legte dem Gericht ein internes VW-Dokument mit dem Titel "Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288". Aus dem Papier ginge hervor, dass die Abgasrückführung im Prüfmodus und im Straßenverkehr in verschiedenen Betriebsmodi arbeite, so das Gericht. Solch eine Programmierung sei unzulässig.
        
  • LG Duisburg, 30.10.2018 (Az. 1 O 231/18), VW Golf 7
    Das Landgericht Duisburg hatte VW schon mit Urteil vom 30.10.2018 zu Schadensersatz bei einem Golf VII verurteilt (Az. 1 O 231/18). Der Kläger hatte im Januar 2017 einen VW Golf VII Variant 1,6 Liter TDI, Erstzulassung 2015, bei einem Händler als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. In dem Verfahren hat VW den Einsatz einer Abschalteinrichtung nicht bestritten. Allerdings sei diese legal. Für die Erfüllung der Abgasnorm komme es nicht auf den Stickoxidausstoß im Straßenverkehr an, da für die Typengenehmigung die im Prüfzyklus gemessenen Werte maßgeblich sei.
        
  • Landgericht Krefeld, 6. November 2019 (Az. 2 O 370/18)
    Das Gericht erkennt einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. Die Beklagte hat massenhaft und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019, VIII ZR 225/17) und zugleich Kunden manipulierend beeinflusst, indem das Emissionskontrollsystem durch eine schadstoffmindernde Aufheizstrategie, die nahezu ausschließlich im Prüfstandmodus anspringt, anders gesteuert wurde als im regulären Fahrbetrieb.
        
  •  LG Baden-Baden, 13.01.2020 (Az.: 4 O 247/19)
        
  •  LG Offenburg, 23.06.2020, (Az.: 3 O 38/18), Audi A3
    Das Gericht entscheidet, dass ein Händler einen Audi A3 2,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor EA 288 zurücknehmen muss und die Audi AG zu Schadensersatz verpflichtet ist. Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut.
        
  • LG Offenburg,29. Juli 2020 (3 O 39/20), VW Sharan
    VW muss im Abgasskandal einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 29. Juli 2020 entschieden.
        
  •  LG Düsseldorf, 17.07.2020 (Az.:11 O 190/18), Golf 7
       Das Gericht erkennt eine unzulässige Abschaltvorrichtung und einen Schadenersatzansprach nach § 826.

Mehr Infos auf www.rechtsanwaelte-schwering.de


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