Abgasskandal: VW nach EuGH-Urteil auch bei Dieselfahrzeugen mit EA 288 unter Druck

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Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal für klare Verhältnisse gesorgt: Abschalteinrichtungen sind unzulässig. Das gilt sowohl für Software in der Motorsteuerung, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet als auch für Funktionen wie beispielsweise das Thermofenster bei der Abgasreinigung. Der EuGH stellte dazu mit Urteil  vom 17.12.2020 fest (Az.: C-693/18), dass „die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder Verschmutzung des Motors zu verhindern, ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen kann.“ 

„Für VW ist das Urteil doppelt bitter. Der EuGH bestätigt damit nicht nur, dass VW illegale Abschalteinrichtungen bei Diesel-Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 verwendet hat, sondern auch, dass beim Nachfolgemotor EA 288 ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt, und zwar in Form eines Thermofensters“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. 

Bei einem Thermofenster arbeitet die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig. Sind die Außentemperaturen höher oder niedriger als in diesem Korridor wird die Abgasrückführung reduziert und irgendwann ganz abgeschaltet. Folge ist, dass die Fahrzeuge mehr Abgase in die Luft pusten. „VW und andere Hersteller rechtfertigen den Einsatz eines solchen Thermofensters regelmäßig damit, dass es aus Motorschutzgründen notwendig sei, z.B. um den Motor vor Verschmutzung zu schützen. Daher handele es sich um eine zulässige Ausnahme. Dieser Argumentation hat der EuGH eine klare Absage erteilt“, so Rechtsanwalt Schwering. 

Der EuGH stellte klar, dass eine Abschalteinrichtung nur dann ausnahmsweise zulässig sei, wenn sie den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden schützt, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen würden. Abschalteinrichtungen mit dem Ziel, den Motor vor Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen, zählen nicht zu diesen zulässigen Ausnahmen. „Thermofenster wie sie im Motor EA 288 verwendet werden, sind somit unzulässig“, stellt Rechtsanwalt Schwering klar. 

Der Motor EA 288 wird in Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum verwendet. Verschiedene Gerichte haben schon geurteilt, dass die Käufer aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Anspruch auf Schadenersatz haben. Rechtanwalt Schwering hat beispielsweise Schadenersatz bei einem VW „Bulli“ T6 mit dem Motor EA 288 vor dem Landgericht München durchgesetzt (Az.: 3 O 4218/20). „Die Zahl verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 wird nach dem EuGH-Urteil noch deutlich steigen“, ist Rechtsanwalt Schwering zuversichtlich. 

 



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