Rechtstipp vom 15.07.2009

Abgrenzung von Mediation und Recht

„Vor Gericht und auf Hoher See - bist Du alleine in Gottes Hand"  oder „Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe". Zwei Aussagen, die jeder von uns sicher schon mal gehört hat oder leidvoll erfahren musste. Es sind Aussagen die wir im Kopf haben sobald wir uns gedanklich mit einer rechtlichen/gerichtlichen Auseinandersetzung befassen wollen oder müssen. Thesen die ihre Berechtigung haben, die unbestreitbar wahr sind.

Entweder es gibt gar keine Rechtsnorm, die Ihrer Position zur Durchsetzung verhilft, oder Sie können die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht beweisen.

Versuchen Sie mal einem Arbeitnehmer (in einem Betrieb mit über 10 Arbeitnehmern) zu kündigen, der die erwartete Leistung/Umsatz  nicht erbringt oder völlig unmotiviert in der Arbeit sitzt und von der großen Karriere in „sonst wo" träumt. Versuchen Sie mal vertragliche Ansprüche durchzusetzen, wenn Ihnen der Vertrag abhanden gekommen ist und der Vertragspartner die Existenz des Vertrages leugnet. Versuchen Sie mal als Unfallbeteiligter im Straßenverkehr Ihre vermeintlichen Ansprüche zu 100% von Ihrem Unfallgegner ersetzt zu bekommen. Beweisen Sie mal, dass Ihnen Ihr Nachbar einen Stein in die Scheibe geworfen und Sie als oberriesen A...loch bezeichnet hat und es weit und breit keine Zeugen oder Fingerabdrücke gibt.  

Das klingt schon, jedes für sich, nach einem hoffnungslosen Unterfangen - oder?

Trotz alledem ist es aber so, dass wir, sobald wir uns ungerecht behandelt fühlen und einen Streit oder Konflikt haben, den wir alleine und selber nicht lösen können, nichts sehnlicher wollen, als dass der unerwünschte Zustand beendet wird.

Was machen wir? Wir können es mit Gewalt probieren. Also entweder wir haben physisch oder tatsächlich die Macht,  einem  Dritten ein Tun oder Unterlassen abzuverlangen oder wir beauftragen ggf. Dritte, die über die Ressourcen verfügen, die uns im konkreten Fall fehlen, um unseren Willen durchzusetzen.

Das entspricht dann  nicht immer der geltenden Rechtsordnung und bringt uns ggf. in die Bedrängnis, dass man jetzt uns gegenüber Ansprüche geltend macht. Das liegt daran, dass  die Anwendung von Gewalt in der Regel gegen Rechtsnormen verstößt. Das Gute ist, dass spätestens jetzt wirklich beweisbare Tatsachen vorliegen, die einen rechtlichen Anspruch begründen,- auch wenn es leider nicht die eigenen Ansprüche sind.

Also besser ist, wir schreien nach der Staatsgewalt, der Staatsmacht, der richterlichen Entscheidungsgewalt in der Hoffnung, das zu erhalten, was wir uns so sehr wünschen. Was dann im Einzelfall dazu führt, dass wir uns auf unsicherem Terrain bewegen, uns Tatsachen fehlen oder nicht bewiesen werden können, uns mit unwahren Tatsachenbehauptungen rumärgern müssen, wir uns also wieder auf „Hoher See" befinden!

Was machen Menschen, die ihre Ansprüche (noch) nicht mit Gewalt durchsetzen wollen, die aber trotzdem die Lösung ihrer Probleme und Konflikte wünschen???

Die sich nicht auf das unsichere Terrain der Rechtsordnung, der Beweisführung und ihrer „richtigen" Bewertung im Einzelfall verlassen wollen???

Was ist, wenn Menschen sich unfair behandelt fühlen, die Ursache dafür aber noch nicht eine Tatbestand oder die Anspruchsvoraussetzungen einer Rechtsnorm erfüllt???

Was machen wir, wenn die Rechtordnung einem nicht weiterhilft, der Zustand aber trotzdem als unerträglich empfunden wird???

Im Zweifel wartet man, bis die Situation bzw. der Konflikt dermaßen eskaliert, dass die Anwendung von Gewalt, egal ob psychischer oder physischer oder eben die Einbindung der Staatsgewalt als probates, legitimes Mittel erscheint.

Wer nicht warten will, hilft nach und provoziert die Eskalation. Damit haben wir dann einen rechtlich relevanten und greifbaren Zustand geschaffen, rufen die staatlichen Institutionen um Hilfe und Lösung an.

Und... wieder befinden wir uns auf „Hoher See".

Sind Sie bis hierhin noch bei mir? Kennen Sie die scheinbar auswegslose Situation?

Ich behaupte, dass jeder die Situation kennt, aus eigener oder abgeleiteter Erfahrung. Jeder hat sich, oder wurde schon mal in so eine Situation hineinmanövriert. Aber -was führt uns dazu? Was führt zu Ärger, Streit und Konflikten - zu all den Situationen, die  wir doch eigentlich alle gar nicht haben wollen?

Um es kurz zu machen - Grund für jeden Konflikt ist, dass eines unserer Bedürfnisse nicht befriedigt wird, oder die Gefährdung der Befriedigung unsere Grundbedürfnisse bedroht erscheint. Also konkret:  Angst zu verhungern, zu verdursten, zu erfrieren, obdachlos zu werden. Angst um die körperliche Unversehrtheit, Angst Eigentum, Besitz und Status zu verlieren. Angst die Liebe, Anerkennung und Wertschätzung einzubüßen,  an die wir uns gewöhnt haben , die wir uns so wünschen.   

Sie glauben, das ist nicht so einfach? Ich sage, doch!

Wenn Sie mir die Gelegenheit geben, kann ich es Ihnen sogar beweisen. Wenden wir uns den oben aufgeworfenen Themen zu:

Der Arbeitgeber hat Angst, dass sein unmotivierter oder „fauler" Mitarbeiter trotzdem Geld kostet, also seinen und den Besitz des Unternehmens mindert. Er hat Angst, dass der Mitarbeiter andere Mitarbeiter mit seiner demotivierenden Art ansteckt und damit dem Unternehmen noch mehr Schaden zugeführt wird. Sind erst alle Mitarbeiter angesteckt, kann das Unternehmen sogar in den Ruin getrieben werden. 

Und somit sind alle Existenzängste mehr als greifbar, die Grundbedürfnisse scheinen massiv gefährdet. Im Zweifel fühlt sich der Unternehmer von seinem „faulen" Mitarbeiter brüskiert, dem Unternehmer fehlt der nötige Respekt, die Anerkennung dafür, dass er einen Arbeitsplatz anbietet und die Wertschätzung als „guter" Arbeitgeber. Und ganz wesentlich: Ihm fehlt das Verständnis für die Beweggründe des Mitarbeiters - im Zweifel will er sie auch gar nicht kennen, sondern nur alle oben beschriebenen Gefahren abwenden.

Der „vertragslose" Vertragspartner hat das Problem, dass die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Im Zweifel ist Geld oder eine geldwerte Leistung geschuldet, und das Nichterbringen dieser Leistung gefährdet die Existenzgrundlage, so dass die Gefahr besteht, dass selbst die Grundbedürfnisse nicht mehr befriedigt werden können. Jedenfalls fehlen dem Vertragslosen die Anerkennung und die Wertschätzung, die er sich von seinem Vertragspartner erwartet, dass dieser sich unabhängig von der physischen Existenz des Vertrages an die vertragliche Vereinbarung hält.

Der beschimpfte Nachbar mit der zerbrochenen Scheibe hat Angst um seine körperliche Unversehrtheit, Angst um die Sicherheit in seinem befriedeten Besitztum und auch ihm fehlt es an persönlicher Wertschätzung und das Beschimpfen lässt einen Mangel an Respekt und Anerkennung  offenbar werden.

Was glauben Sie - welche Chancen bestehen, dass diese Bedürfnisse durch ein gerichtliches Urteil befriedigt werden?

Was glauben Sie - werden Sie in einem gerichtlichen Verfahren überhaupt nach Ihren Bedürfnissen gefragt werden?

Was glauben Sie - wie würde es sich für Sie anfühlen, würde sich jemand um Ihre Beweggründe interessieren?

Was meinen Sie? Würde es Ihnen helfen, wenn man sich für Ihre Bedürfnisse interessieren würde und Sie sogar die Möglichkeit erhalten würden, diese laut zu äußern und man Ihnen zuhören würde - und zwar nicht nur irgendjemand, sondern derjenige, mit dem Sie einen Konflikt oder Streit haben?

Das und vieles mehr erleben Menschen in einer Mediation. Danke dass Sie solange durchgehalten und gelesen haben.

Max Jelinek

Rechtsanwalt und Mediator


Bewertung
31 von 35 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?
Eigenen Kommentar zu diesem Rechtstipp abgeben
Zum Kommentieren der Rechtstipps müssen Sie mit Ihren anwalt.de-Benutzerdaten eingeloggt sein. Falls Sie noch keinen anwalt.de-Zugang haben, können Sie sich hier registrieren  
Empfehlen Sie diesen Rechtstipp

Der Rechtstipp wurde bisher noch nicht kommentiert