Abmahner FDUDM2 GmbH, ehemals DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, insolvent!

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Nachdem sich die DigiProtect vor kurzem in FDUDM2 GmbH umbenannte, stellte sie, wie jetzt bekannt wurde, kurze Zeit später Insolvenzantrag. Aus den Insolvenzbekanntmachungen:

„Az. 810 IN 131/13 F: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FDUDM2 GmbH, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79436), vertr. d.: Alexandros Besparis, (Geschäftsführer) ist am 15.02.2013 um 15:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.02.2013"

Die DigiProtect ist einer Vielzahl von Deutschen vor allem als Massenabmahner wegen illegalen Filesharing im Internet bekannt. Gegründet unter anderem von dem Musiker Moses Pelham, ließ die DigiProtect tausende von Abmahnungen, meist wegen angeblicher Musik-Uploads auf Filesharing-Tauschbörsen, versenden. Dabei wurde DigiProtect zunächst von Rechtsanwalt Udo Kornmeier, später aber auch von anderen Kanzleien wie Urmann & Coll. bzw. U+C vertreten. Stets behauptete DigiProtect, Inhaberin von Nutzungs- bzw. Verwertungsrechten an den betroffenen Werken zu sein.

Muss ich jetzt nichts mehr zahlen?

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter offene Forderungen überprüfen. Diese kann er z. B. für die Insolvenzmasse eintreiben, damit die Gläubiger „ihr Geld" bekommen. Er kann solche Forderungen aber z. B. auch verkaufen. Über die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der angeblichen Forderungen sagt dies aber nichts aus. Eine inhaltliche Prüfung jedes einzelnen Falles wird kaum erfolgen. Sie werden also damit rechnen müssen, dass sich jemand anderes, z. B. der Insolvenzverwalter oder ein Inkassobüro wie Debcon bei Ihnen meldet und weiterhin Zahlung verlangt.

Verbessert das meine Verhandlungsposition?

Wir denken: Ja. Sowohl Insolvenzverwalter als auch Inkassobüros, die solche Forderungen aufkaufen, sollen schnell Geld machen. Die sprichwörtliche Taube auf dem Dach muss erst noch gefangen werden, der Spatz in der Hand aber lässt sich versilbern. Reduzierte Vergleichsangebote dürften also eine bessere Chance haben. Eine solche Tendenz war auch schon in den sog. „Weihnachtsschreiben" eines Inkassobüros zu bemerken, die plötzlich nur noch wenige hundert € forderten, mit dem Hinweis auf ihre „erfolgreiche Tätigkeit" und die Feiertage.

Ich habe gezahlt. Bekomme ich das Geld jetzt zurück?

Nein. Mit DigiProtect vereinbarte Vergleiche und darauf folgende Zahlungen in Filesharing-Sachen werden durch die Insolvenz der umbenannten Gesellschaft nicht „unwirksam" oder rückwirkend aufgelöst. Abgesehen davon dürfte das Geld auch Teil der Insolvenzmasse bzw. schlicht weg sein.

Ich zahle Raten. Muss ich weiter zahlen? An wen?

Ja, sie müssen grundsätzlich weiter zahlen. Auch eine Ratenzahlungsvereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung. Üblicherweise teilt der Insolvenzverwalter den Schuldnern mit, dass zukünftig an ihn zu zahlen ist. Ganz Mutige könnten dies natürlich abwarten. Wir raten aber dringend davon ab.

Ich habe nicht reagiert. Kann ich das jetzt wegschmeißen?

Nein. Der Insolvenzverwalter oder Dritte, die die angeblichen Ansprüche von ihm erwerben, können diese weiter geltend machen. Auch gerichtlich. Wenn an dem Vorwurf also etwas dran sein könnte, sollten Sie daher mindestens eine Unterlassungserklärung abgeben, allerdings nicht in der Ihnen mit der Abmahnung vorgelegten Form. Diese benachteiligt Sie unzumutbar. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung einer „maßgeschneiderten" Unterlassungserklärung, die Sie so wenig wie möglich einschränkt und bindet. Auch bei etwaigen Vergleichsverhandlungen wegen Schadenersatz helfen wir Ihnen gerne.

Ich hatte da mal was, aber jetzt meldet sich da ein Inkassobüro Debcon

Das Inkassobüro Debcon hat offenbar viele Forderungen aufgekauft. Dabei handelt es ich u. a. um ehemalige, angebliche Ansprüche von DigiProtect. Diese Forderungen bzw. Ansprüche sind unserer Auffassung nach nicht von der Insolvenz betroffen. Das sagt aber nichts darüber aus, ob sie auch berechtigt sind. Wir prüfen das gerne für Sie. Dabei kann die Forderung abgewehrt oder ein für Sie günstiger Vergleich mit Debcon abgeschlossen werden, je nachdem, ob der Vorwurf richtig sein könnte. Auch Debcon ist häufig zu Vergleichen bereit.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an! Tel. 040/41167625 oder per E-Mail: info (at) ipcl-rieck.de.

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