Abmahner Thomas Burchardt verliert am Amtsgericht Hannover!

  • 3 Minuten Lesezeit

Der bekannte Abmahner Thomas Burchardt hat am Amtsgericht Hannover durch IPCL Rieck & Partner eine spektakuläre Niederlage erlitten. IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte hatte für mehrere Mandanten sogenannte negative Feststellungsklagen gegen Thomas Burchardt eingereicht. Dieser hatte zuvor Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Im entschiedenen Fall erkannte das Amtsgericht Hannover jetzt, dass die Abmahnung unrechtmäßig war.

Was für Abmahnungen?

Thomas Burchardt mahnt schon seit Jahren Urheberrechtsverletzungen an Fotos von Münzen ab. Das Besondere: Er selbst ist nicht Urheber der Fotos. Er gibt aber an, die ausschließlichen Nutzung- und Verwertungsrechte an den Fotos zu besitzen. Wegen der angeblich unerlaubten Fotonutzung verlangt Thomas Burchardt üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Gerne findet sich darin eine feste Vertragsstrafe oder eine Mindestsumme. Außerdem verlangt er meist rund 100 Euro pro genutztes Foto.

Was hat das Amtsgericht Hannover entschieden?

Das Amtsgericht Hannover hat in seinem Urteil entschieden, dass die Abmahnung des Thomas Burchardt unrechtmäßig war.

Was bedeutet das?

Die Abmahnung, um die es ging, war unrechtmäßig, weil Burchardt ein Ehepaar, also zwei Personen, abgemahnt hatte. Beide Ehepartner können aber nicht ohne weiteres beide als Täter und/oder Störer einer Urheberrechtsverletzung angenommen werden, die durch ein eBay-Angebot verwirklicht worden sein soll, so dass Amtsgericht Hannover. Außerdem schrieb das Amtsgericht Hannover Thomas Burchardt noch folgenden Eintrag ins Klassenbuch, den wir gerne wörtlich zitieren:

„Weiterhin hat sich der Beklagte in seiner Abmahnung vom 27.11.2013 eines Schadensersatzanspruches i.H.v. 270 € berühmt, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt bereits bewusst gewesen sein musste, dass dieser Anspruch überhöht ist.“

Thomas Burchardt und seine Abmahnungen sind keine Unbekannten am Amtsgericht Hannover. Nach einem Sachverständigengutachten war ihm dort bereits mitgeteilt worden, dass seine Schadenersatzforderungen erheblich zu hoch sind. Wahrscheinlich deshalb legt er seinen Schreiben nunmehr ein Urteil eines anderen Gerichts bei.

Der Abmahner Thomas Burchardt muss unseren Mandanten die Kosten für die Abwehr seiner Abmahnung bezahlen. Außerdem muss Thomas Burchardt auch sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Darf man die Fotos also verwenden?

Nein, nicht ohne Erlaubnis! Das Gericht hat keine Aussage darüber getroffen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Das Urteil bedeutet also auch nicht, dass man keine Unterlassungserklärung abgeben muss.

Lassen Sie sich beraten, bevor es teuer wird.

  • Abmahnung nie ignorieren!
  • keinen Kontakt zu Thomas Burchardt aufnehmen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

Natürlich können Sie die Abmahnung auch selbst bearbeiten. Jeder kann eine Unterlassungserklärung schreiben oder modifizieren. Denken Sie aber daran, dass eine solche Erklärung lebenslang binden kann. Es ist leicht möglich, sich mit einer falsch formulierten Unterlassungserklärung zu ruinieren. Außerdem hat ein Fachanwalt die Erfahrung aus vielen vergleichbaren Fall-Bearbeitungen. Er weiß die Situation einzuschätzen, z.B. ob ein Vergleich geschlossen werden soll. Wissen Sie, ob Sie nicht zu viel bezahlen?

Wir sind für Sie da!

Sollten Sie eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten haben, so stehen wir Ihnen gerne und unverzüglich zur Verfügung. Bitte übersenden Sie uns die vollständige Abmahnung mit allen Anlagen und Ihren Kontaktdaten. In einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir für Sie die Chancen und Risiken der Abwehr der Abmahnung oder eines möglichen Vergleiches. Wir teilen Ihnen auch sofort mit, was unsere Dienste Sie kosten.

Rufen Sie jetzt an! Tel. 040/4116762-5

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte – schnell, kompetent, bundesweit!



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