Abmahnfalle - Neues Energielabel für TV-Geräte

Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht
Rechtstipp vom 02.01.2012

Seit dem 30.11.2011 müssen Fernseh-Geräte mit einem Label zum Energieverbrauch versehen werden. Das für den Hersteller und den Handel verpflichtende Label gibt Aufschluss über Stromverbrauch und einen AUS-Schalter, der das Gerät nicht nur in den Standby-Betrieb versetzt, sondern vollständig vom Netz trennt. Kühl-, Klima- und Gefriergeräte, Elektrobacköfen, Geschirrspül- und Waschmaschinen, aber auch Wäschetrockner und Haushaltslampen sind schon seit längerer Zeit mit einem Label zum Energieverbrauch gekennzeichnet. 

Als Hersteller und Händler, der die Ware erstmalig in der EU auf den Markt bringt, ist zwingend darauf zu achten, dass diese Verwaltungsvorschrift beachtet wird. Das Inverkehrbringen von Neuware ohne Energielabel ist sonst ein Vorsprung durch Rechtsbruch gegenüber dem Wettbewerb. Eine teure Abmahnung kann neben amtlichen Maßnahmen wegen Ordnungswidrigkeit die Folge sein.


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