Auch wenn sich die Tipps zu ähnlich gelagerten Fällen inhaltlich gleichen, möchte ich auf
folgendes hinweisen:
Die Berliner Kollegen Rechtsanwälte Denecke, Von Haxthausen &
Partner mahnen derzeit das öffentliche Zugänglichmachen in sogenannten
Filesharingnetzwerken der folgenden Tonaufnahmen ab:
„... Milow - Ayo Technology
(German Top 100) ..."
Den Abgemahnten wird die Möglichkeit eingeräumt ein
gerichtliches Vorgehen abzuwenden. Durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von
EUR 480,-.
Und natürlich wird, wie üblich, die Abgabe einer vorformulierten
strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.
Wir ersparen uns an dieser Stelle weitere
rechtliche Ausführungen, die hier bereits von verschiedenen von mir hochgeschätzten Kollegen
ausführlich und mit den entsprechenden Paragrafen und Urteilen belegt wurden.
Auch wenn es
sich um sogenannte Massenabmahnungen handelt, die aus zusammenkopierten 10 oder mehrseitigen
Blättern bestehen, die oft nicht mal eine Originalunterschrift enthalten, sollte man das Ganze
nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Jeder Einzelfall ist im Zweifel anders und gesondert zu
beurteilen.
Grundsätzlich raten wir (nach dem ersten Schock) den Adressaten dazu zu
reagieren. Oft sind es Eltern, die als Vertragspartner und IP-Inhaber in Anspruch genommen werden
und gar nicht wissen worum es geht und wer oder was dafür verantwortlich ist. Im Zweifel wissen es
die Kinder/Jugendlichen und deren Freunde, oder wer auch immer Zugang zum Rechner hat, selber nicht
wie es dazu kommen konnte.
Achtung! Keine falsche Scham und keine Vorverurteilung der
„Nutzer", auch hier wird oft „von außen" betrogen oder etwa unberechtigt über ungeschütztes
W-Lan „Unfug" getrieben.
Es ist, von Einzelfällen abgesehen, davon auszugehen, dass die
behauptete Urheberrechtsverletzung wenigstens möglich ist.
Daher hat die Abgabe einer
Unterlassungserklärung grundsätzlich ihre Berechtigung, alleine schon, um einer teuren
einstweiligen Verfügung vorzubeugen.
Ja und auch die oft „superkurzen" Fristen sind
berechtigt und grundsätzlich einzuhalten.
Unser Rat: NIEMALS!
Die den Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung
unterschreiben, SONDERN eine für den jeweiligen Einzelfall
MODIFIZIERTE Unterlassungserklärung.
Wie das geht? Wir helfen Ihnen
dabei. Sie haben Fragen? Fragen Sie - egal ob Eltern (Anschlussinhaber) oder Jugendliche oder beide
zusammen, telefonisch per @-mail oder vereinbaren Sie einen Termin.
Sollten auch Sie eine
Abmahnung der Kollegen aus Berlin erhalten haben, so können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an
uns wenden. Auf Wunsch werden Ihre Interessen vertreten und wir helfen dabei, die in der Folge ggf.
geforderten Anwaltsgebühren und Schadensersatzsummen zu prüfen und ggf. zu
senken.
Max Jelinek
Rechtsanwalt &
Mediator
08075 9140608
office@imkki.de
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